Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im November 2025 den Förderaufruf „Transferoffensive Großwärmepumpen und thermische Speicher für die Industrie“ gestartet. Der Förderaufruf soll Industrieunternehmen und Hersteller, die innovative Lösungen aus der Forschung in industrielle Anwendungen bringen, unterstützen. Industriewärmepumpen und Speicher sind als Schlüsseltechnologien identifiziert worden, die beim Umbau der Wärmeversorgung einen zentralen Beitrag leisten können. Ziel der Förderung ist es daher neue Technologien zu demonstrieren, Betriebserfahrungen zu sammeln und so den Transfer in die Praxis zu beschleunigen.
Fördergegenstand
Der Förderaufruf unterstützt Projekte, die den Einsatz von Industrie- und Großwärmepumpen sowie thermische Energiespeicher in der Industrie beschleunigen und gliedert sich in zwei Module, die entweder einzeln oder auch kumulativ beantragt werden können. Eine Kombination beider Module ist möglich und auch erwünscht mit dem Ziel einer möglichst hohen Gesamteffizienz des Systems.
Modul 1: Industrie- und Großwärmepumpen
Modul 2: Industrierelevante thermische Energiespeicher
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind neben gewerblichen Unternehmen der Wirtschaft, auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen, kommunale Unternehmen, sowie Stadtwerke und Energieversorger, sofern ein Bezug zur industriellen Anwendung besteht.
Was wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderquote bemisst sich nach Artikel 25 AGVO und hängt von der Unternehmensgröße sowie der Projektart ab. Die maximale Zuwendung beträgt dabei 80 % der beihilfefähigen Kosten.
Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren
Zentrale Voraussetzung ist ein klarer Anwendungsbezug in der Industrie. Projekte müssen hierzu eine ausreichende technologische Reife aufweisen, um den Übergang von der Forschung in die Praxis zu beschleunigen.
Die Antragsstellung erfolgt zweistufig, zunächst über die Einreichung einer Projektskizze und im Falle einer positiven Evaluierung über die Einreichung eines förmlichen Antrags. Die aktuelle Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 28. Februar 2026. Dabei stehen alle eingereichten Projektskizzen untereinander im Wettbewerb.
Die Bewertung der Projektskizzen erfolgt insbesondere nach den folgenden, besonderen Kriterien:
- Praxisrelevanz und Transferpotenzial: Nachweis, dass die Ergebnisse unmittelbar in industrielle Anwendungen überführt werden können.
- Technologiereifegrad: Darstellung der TRL-Stufen (Start-TRL ≥ 4, Ziel-TRL ≥ 6) sowie Nachweis eines realistischen Umsetzungspfads.
- Konsortialstruktur: Beteiligung der Industrie als Konsortialführerin und Einbindung von Anwendern.
- System- und Wirtschaftlichkeitsperspektive: Darstellung des volkswirtschaftlichen Mehrwerts und der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Sektoren oder Standorte.
Stand Februar 2026

