Altersvorsorge 2026: Neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell und weitere wichtige Steueränderungen

Die Bundesregierung reformiert die private Altersvorsorge grundlegend. Mit neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepots sollen künftig insbesondere Aktien, Fonds und ETFs stärker für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden können. Gleichzeitig treten weitere wichtige steuerliche Neuerungen in Kraft – unter anderem für Kryptowährungen, Menschen mit Behinderung sowie Influencer und Social-Media-Akteure. Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert über die wichtigsten Änderungen und deren praktische Auswirkungen für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen.

Reform der privaten Altersvorsorge bringt neue Vorsorgemodelle ab 2027

Die vom Bundestag beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge wurde inzwischen auch vom Bundesrat verabschiedet. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung sogenannter Altersvorsorgedepots. Damit möchte der Gesetzgeber die private Altersvorsorge moderner, flexibler und renditestärker gestalten.

Aktien, Fonds und ETFs werden Teil der staatlich geförderten Vorsorge

Künftig können über Altersvorsorgedepots insbesondere Aktien, Investmentfonds und ETFs für die Altersvorsorge angespart werden. Die neuen Produkte sollen deutlich flexibler und kostengünstiger ausgestaltet sein als bisherige Riester-Verträge. Zudem sollen langfristig höhere Renditen ermöglicht werden.

Im Unterschied zur klassischen Riester-Rente wird jedoch nicht mehr zwingend eine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben. Dadurch erhalten Anbieter mehr Spielraum für renditeorientierte Kapitalanlagen. Bestehende Riester-Verträge können weiterhin fortgeführt und bespart werden.

Unterschiedliche Garantieniveaus für verschiedene Anlegertypen

Auch künftig sollen sicherheitsorientierte Vorsorgeprodukte angeboten werden. Vorgesehen sind Modelle mit:

  • 100-prozentiger Beitragsgarantie,
  • reduzierter Garantie von 80 Prozent,
  • sowie renditeorientierte Produkte ohne vollständige Garantie.

Die geringere Garantiequote eröffnet höhere Renditechancen in der Ansparphase. Gerade bei langen Laufzeiten können Aktien- und ETF-basierte Modelle erhebliche Vorteile gegenüber klassischen Garantieprodukten bieten.

Erweiterte Förderung für Selbstständige und Familien

Von der staatlichen Förderung profitieren künftig nicht mehr nur Arbeitnehmer. Auch:

  • Selbstständige,
  • Freiberufler,
  • sowie Gewerbetreibende

können die neuen Vorsorgeprodukte nutzen.

Zusätzlich wurde die Kinderzulage erhöht. Gleichzeitig sinken die maximal zulässigen Effektivkosten beim Standardprodukt von bislang 1,5 Prozent auf künftig 1 Prozent. Damit sollen die Produkte für Verbraucher transparenter und wirtschaftlich attraktiver werden.

Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 auf den Markt kommen. Der überwiegende Teil der gesetzlichen Regelungen tritt bereits unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Die Experten der MTG Wirtschaftskanzlei beraten Mandanten aus Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg umfassend zu steueroptimierter Altersvorsorge, Vermögensaufbau und langfristiger Finanzplanung.

 

Weitere wichtige Steueränderungen 2026 im Überblick

Neben der Reform der Altersvorsorge treten 2026 zahlreiche weitere steuerliche Änderungen in Kraft. Besonders betroffen sind Anleger von Kryptowerten, Menschen mit Behinderung sowie Influencer und Social-Media-Akteure.

Neue Meldepflichten für Kryptowährungen erhöhen die Transparenz

Gewinne aus Kryptowährungen bleiben im Privatvermögen weiterhin steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt. Erfolgt der Verkauf innerhalb eines Jahres, unterliegen Gewinne grundsätzlich der Einkommensteuer. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit dem 1. Januar 2024 eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr.

Mit dem neuen Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz wurden die Dokumentations- und Meldepflichten jedoch deutlich verschärft. Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen künftig umfangreiche Transaktionsdaten an die Finanzverwaltung melden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Name und Geburtsdatum,
  • Steuer-Identifikationsnummer,
  • Angaben zu Kauf und Verkauf,
  • Art und Umfang der gehandelten Kryptowerte,
  • Anschaffungskosten und Verkaufserlöse.

Die Daten müssen jährlich bis spätestens 31. Juli für das Vorjahr an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Privatanleger bleiben weiterhin verpflichtet, sämtliche Transaktionen nachvollziehbar zu dokumentieren. Besonders bei ausländischen Handelsplattformen bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten gegenüber dem Finanzamt.

Neue Bewertungsmaßstäbe beim Grad der Behinderung

Seit 2026 gelten neue versorgungsmedizinische Grundsätze zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Maßgeblich ist künftig stärker die tatsächliche Einschränkung im Alltag und weniger allein die medizinische Diagnose.

Für Betroffene bedeutet dies, dass ärztliche Unterlagen künftig detailliert dokumentieren sollten, wie sich gesundheitliche Einschränkungen konkret auf das tägliche Leben auswirken. Dies betrifft insbesondere:

  • chronische Schmerzen,
  • psychische Belastungen,
  • Bewegungs- und Funktionseinschränkungen.

Je nach Einzelfall kann dies dazu führen, dass ein GdB künftig höher oder auch niedriger ausfällt.

Digitaler Nachweis erleichtert steuerliche Berücksichtigung

Zusätzlich wurde zum 1. Januar 2026 ein digitales Verfahren eingeführt, mit dem der Grad der Behinderung direkt an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Ein Papiernachweis ist damit künftig häufig nicht mehr erforderlich.

Wichtig bleibt jedoch: Der Behinderten-Pauschbetrag wird weiterhin nicht automatisch berücksichtigt. Steuerpflichtige müssen diesen aktiv in der Steuererklärung beantragen.

Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt abhängig vom GdB zwischen 384 Euro und 2.840 Euro jährlich. In besonderen Fällen sind sogar bis zu 7.400 Euro möglich.

Bereits ab einem GdB von 20 können steuerliche Vorteile entstehen. Ab einem GdB von 50 gelten Betroffene als schwerbehindert und profitieren zusätzlich unter anderem von:

  • besonderem Kündigungsschutz,
  • zusätzlichem Urlaubsanspruch,
  • Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr,
  • weiteren Nachteilsausgleichen im Alltag.

Finanzverwaltung nimmt Influencer stärker ins Visier

Auch Influencer und Content Creator geraten zunehmend in den Fokus der Finanzbehörden. Nachdem bereits Nordrhein-Westfalen und Hamburg spezielle Prüfungen eingeführt hatten, hat nun auch Thüringen eine eigene Task Force zur Influencerbesteuerung gegründet.

Die Finanzverwaltung wertet inzwischen umfangreiche Datensätze von Plattformen wie:

  • YouTube,
  • Twitch,
  • OnlyFans

aus, um steuerpflichtige Einnahmen systematisch zu erfassen.

Influencer erzielen Einkünfte häufig aus:

  • Werbekooperationen,
  • Affiliate-Verkäufen,
  • Abozahlungen,
  • Klickvergütungen,
  • Trinkgeldern,
  • digitalen Dienstleistungen.

Da viele Social-Media-Akteure unter Künstler- oder Fantasienamen auftreten, gehen die Behörden von einer hohen Dunkelziffer nicht erklärter Einnahmen aus.

Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bei steuerlichen Fragestellungen rund um Digitalisierung, Kryptowährungen, Influencerbesteuerung sowie moderne Vorsorgemodelle. Weitere Informationen zu unseren Leistungen in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung finden Sie auf den entsprechenden MTG-Fachseiten.

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