Das Elterngeld ist für viele Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. Vielen werdenden Eltern ist jedoch nicht bewusst, dass die Höhe des Elterngeldes durch einen rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse beeinflusst werden kann. Die **MTG Wirtschaftskanzlei** erklärt, worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten sollten und welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Steuerklassenwechsel als wichtiger Faktor für die Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeld orientiert sich grundsätzlich am durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Wer die gesetzlichen Fristen kennt und frühzeitig handelt, kann die spätere staatliche Förderung unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Warum die Steuerklasse das Elterngeld beeinflusst
Anspruch auf Elterngeld haben verheiratete und unverheiratete Eltern sowie Alleinerziehende, sofern das zu versteuernde Einkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Leistung beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.
Für die Berechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils maßgeblich. Da die gewählte Steuerklasse Einfluss auf das monatliche Nettogehalt hat, kann sie sich auch auf die Höhe des späteren Elterngeldes auswirken. Ein rechtzeitig geplanter Steuerklassenwechsel kann daher finanzielle Vorteile bringen.
Rechtzeitig handeln und Fristen beachten
Viele Ehepaare nutzen die Steuerklassenkombination III und V, insbesondere wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Soll jedoch der bisher geringer verdienende Elternteil nach der Geburt überwiegend die Betreuung übernehmen, kann ein frühzeitiger Wechsel in die günstigere Steuerklasse sinnvoll sein.
Damit sich der Steuerklassenwechsel auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt, sollte dieser spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Empfehlenswert ist eine noch frühere Planung – idealerweise bereits im Jahr vor der Geburt. Nur so kann das höhere Nettoeinkommen vollständig in den maßgeblichen Bemessungszeitraum einfließen.
Steuerliche Planung für beide Elternteile zahlt sich aus
Die optimale Steuerklassenwahl sollte immer individuell betrachtet werden. Dabei spielt nicht nur der erste Bezugszeitraum des Elterngeldes eine Rolle, sondern auch die Frage, ob später der andere Elternteil Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nimmt.
Auch der zweite Elternteil sollte berücksichtigt werden
Übernimmt nach einigen Monaten der andere Elternteil die Kinderbetreuung, richtet sich dessen Elterngeld nach dem zuvor erzielten Nettoeinkommen. War dieser Elternteil während des maßgeblichen Zeitraums in einer ungünstigen Steuerklasse eingestuft, kann dies zu einem niedrigeren Elterngeld führen.
Deshalb empfiehlt es sich, die Steuerklassenwahl frühzeitig gemeinsam zu planen und verschiedene Szenarien durchzurechnen. So lassen sich finanzielle Nachteile häufig vermeiden.
Individuelle Beratung schafft finanzielle Vorteile
Die optimale Steuerklassenkombination hängt von zahlreichen Faktoren ab, etwa von der Einkommensverteilung, dem geplanten Bezug von Elterngeld sowie der Dauer der Elternzeit. Eine individuelle steuerliche Beratung hilft dabei, die passende Gestaltung zu finden und gesetzliche Fristen einzuhalten.
Die Expertinnen und Experten der MTG Wirtschaftskanzlei unterstützen Arbeitnehmer und Familien mit einer umfassenden Steuerberatung und begleiten Sie bei steuerlichen Gestaltungen rund um Elterngeld, Einkommensteuer und Familienleistungen. Besuchen Sie auch unsere Seiten zur Steuerberatung für Privatpersonen und unseren Beratungsangeboten an den Standorten Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

