Rückblick: Exklusive Fachveranstaltung mit der LGT Bank Liechtenstein

Rückblick: Exklusive Fachveranstaltung mit der LGT Bank Liechtenstein

„Vermögen! Schaffen. Schützen. Übertragen.“

Am 23. Oktober 2025 fand im Hotel ASAM in Straubing die exklusive Fachveranstaltung „Vermögen! Schaffen. Schützen. Übertragen.“ statt, die die MTG Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit der LGT Bank Liechtenstein ausrichtete.
Im Mittelpunkt standen aktuelle Themen rund um die Gestaltung, Sicherung und Übertragung von Vermögen – mit spannenden Einblicken aus rechtlicher, steuerlicher und finanzwirtschaftlicher Perspektive.

Fachwissen aus erster Hand

Den Auftakt des Abends gestaltete Herr Bilgeri von der LGT Bank, der die Gäste auf eine Reise in die Geschichte der Bank und des Fürstentums Liechtenstein mitnahm. Er zeigte auf, wie sich wirtschaftliche Stabilität und traditionelle Werte in Liechtenstein seit Jahrzehnten erfolgreich verbinden – ein Fundament, das auch die heutige Vermögensverwaltung prägt.

Im Anschluss erklärte Frau Aschenbrenner die Bedeutung der Liechtensteinischen Stiftung in der modernen Vermögensstrukturierung. Sie verdeutlichte, wie Stiftungen in Liechtenstein rechtliche und steuerliche Vorteile bieten und als flexibles Instrument für Nachfolgeplanung und Vermögensschutz dienen.

Rechtsanwalt Andreas Müller von der MTG Wirtschaftskanzlei widmete sich dem Thema Asset Protection – also dem rechtssicheren Schutz von Vermögen vor unvorhergesehenen Risiken. In seinem Vortrag zeigte er praxisnahe Strategien, um Vermögen effektiv vor Zugriffen und rechtlichen Fallstricken zu bewahren.

Zum Abschluss beleuchtete Steuerberater Bernd Waffler die steuerlichen Aspekte beim Grundstückskauf. Dabei ging es um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierungspotenziale im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen – ein wichtiger Baustein für eine langfristige und nachhaltige Vermögensplanung.

Austausch in exklusiver Atmosphäre

Nach den Vorträgen nutzten die Gäste die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre weiterführende Gespräche zu führen. Beim gemeinsamen Get-together wurden Kontakte vertieft, Fragen diskutiert und Impulse aus den Vorträgen aufgegriffen.

Erfolgreiches Format mit Mehrwert

Die Veranstaltung war für alle Beteiligten ein großer Erfolg. Sie bot wertvolle Erkenntnisse und praxisnahe Inspirationen für die individuelle Vermögensplanung und unterstrich zugleich die Bedeutung einer interdisziplinären Beratung, wie sie die MTG Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit Partnern wie der LGT Bank Liechtenstein bietet.

Wir danken der LGT Bank Liechtenstein für die hervorragende Zusammenarbeit und freuen uns bereits auf zukünftige gemeinsame Veranstaltungen.

Steuerermäßigung für energetische Sanierung: So profitieren Hausbesitzer steuerlich

Steuerermäßigung für energetische Sanierung: So profitieren Hausbesitzer steuerlich

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann seit einigen Jahren deutliche Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Bundesfinanzministerium hat die Voraussetzungen für den Steuerabzug nun erneut konkretisiert. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt, welche Maßnahmen gefördert werden, welche Nachweise erforderlich sind und wie Hausbesitzer ihre Sanierung steuerlich optimal gestalten.

Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung für selbst genutzte Immobilien

Absetzbare Kosten und Höhe der Steuerermäßigung

Hausbesitzer, die eine ältere, selbst bewohnte Immobilie (mindestens zehn Jahre alt) sanieren, können die Aufwendungen für energetische Maßnahmen direkt von der Einkommensteuer absetzen. Der Steuerbonus verteilt sich über drei Jahre und beträgt:

  • im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im zweiten Jahr: 7 % der Kosten, maximal 14.000 €
  • im dritten Jahr: 6 % der Kosten, maximal 12.000 €

Damit lassen sich bis zu 40.000 € der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Objekt muss selbst genutzt werden.
  • Die Aufwendungen dürfen nicht bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
  • Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt und unbar bezahlt werden.
  • Es darf keine zusätzliche Förderung (z. B. KfW-Zuschuss oder Denkmal-AfA) für dieselbe Maßnahme gewährt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt: Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster über die durchgeführten energetischen Maßnahmen ausstellen. Nur mit dieser Bestätigung ist der Steuerabzug zulässig.

Abgrenzung zur KfW-Förderung und individuelle Beratung

Hausbesitzer sollten vor Beginn der Sanierungsarbeiten prüfen, ob sich eine direkte Steuerermäßigung oder eine staatliche Förderung (z. B. KfW-Programm) finanziell stärker lohnt. Beide Varianten sind nicht kombinierbar. Die Entscheidung hängt von der Höhe der Investition, der individuellen Steuerbelastung und dem energetischen Umfang der Maßnahme ab.
➡️ Die MTG Steuerberatung unterstützt Eigentümer bei der Optimierung von Sanierungskosten und prüft, welche Fördervariante die größten steuerlichen Vorteile bringt.

 

Energetisch sanieren und Steuern sparen – mit professioneller Beratung

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen macht Investitionen in den Klimaschutz auch finanziell attraktiv. Wer alle Voraussetzungen erfüllt und die Bescheinigung korrekt einholt, kann mehrere Tausend Euro Steuerersparnis erzielen.

Die MTG Wirtschaftskanzlei berät Sie umfassend zu steuerlichen Vorteilen, Förderprogrammen und rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die energetische Sanierung Ihres Eigenheims – an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Aktivrente ab 2026: Steuerfreie Zusatzverdienste für Arbeitnehmer im Ruhestand

Aktivrente ab 2026: Steuerfreie Zusatzverdienste für Arbeitnehmer im Ruhestand

Mit der geplanten Aktivrente ab 2026 sollen Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, finanziell stärker motiviert werden. Arbeitnehmer können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – unabhängig davon, ob sie im alten oder in einem neuen Job tätig sind. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt die wichtigsten Details für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Steuerfreie Aktivrente: Weiterarbeiten im Alter wird attraktiver

Steuerfreiheit bis 2.000 Euro monatlich ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen. Diese Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung im bisherigen Beruf fortgesetzt oder eine neue Tätigkeit aufgenommen wird. Insgesamt können damit bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei erzielt werden.

Ein besonderer Vorteil: Der steuerfreie Arbeitslohn aus der Aktivrente unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wirkt sich also nicht auf den Steuersatz für übrige Einkünfte aus.

Geltung in Lohnsteuer und Einkommensteuerveranlagung

Die Steuerbefreiung gilt sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Einkommensteuerverfahren. Wird die Steuerklasse VI angewendet, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerfreistellung nicht bereits im ersten Dienstverhältnis berücksichtigt wurde. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen und entsprechend dokumentieren.

Die Neuregelung berücksichtigt auch die Übergangsaltersgrenzen für Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1963. Somit profitieren alle Personen, die in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen, von der neuen steuerlichen Begünstigung.

Beitragsabhängigkeit und Ausschlüsse

Begünstigt sind nur Einkünfte aus aktiver nichtselbstständiger Arbeit, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt. Damit ist die Steuerfreiheit nicht an den tatsächlichen Rentenbezug gekoppelt – sie gilt unabhängig davon, ob bereits eine Altersrente oder Versorgungsbezüge bezogen werden.

Ausgeschlossen ist die Begünstigung jedoch für:

  • geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs),
  • beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH,
  • Tätigkeiten ohne Beitragspflicht zur Rentenversicherung.

Die steuerfreie Aktivrente ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. Arbeitgeber sollten ihre Lohnabrechnungssysteme rechtzeitig anpassen.

Neuregelung stärkt den Arbeitsmarkt für Seniorinnen und Senioren

Mit der Aktivrente will der Gesetzgeber den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Berufsleben steuerlich attraktiver gestalten. Für Arbeitgeber eröffnet die Reform neue Möglichkeiten, erfahrene Fachkräfte länger zu binden. Für Arbeitnehmer entsteht ein finanzieller Anreiz, über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben.

Die MTG Steuerberatung unterstützt Sie bei der Gestaltung steuerfreier Zusatzvergütungen und berät zu arbeits- und lohnsteuerlichen Fragen rund um die Aktivrente – an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Verbindliche Auskunft beim Finanzamt: Nur eine Gebühr bei mehreren Antragstellern

Verbindliche Auskunft beim Finanzamt: Nur eine Gebühr bei mehreren Antragstellern

Unternehmen und Gesellschafter nutzen häufig die Möglichkeit, steuerliche Sachverhalte vorab durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamts rechtssicher klären zu lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass bei mehreren Antragstellern nur eine Gebühr anfällt, wenn das Finanzamt die Auskunft einheitlich erteilt. Die MTG Wirtschaftskanzlei erklärt, was das für Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Steuerpflichtige bedeutet.

BFH-Urteil: Nur eine Gebühr für eine einheitliche verbindliche Auskunft

Was ist eine verbindliche Auskunft und wann lohnt sie sich?

Mit einer verbindlichen Auskunft können Steuerpflichtige oder Unternehmen vor einer geplanten Maßnahme prüfen lassen, wie das Finanzamt einen bestimmten steuerlichen Sachverhalt beurteilt. Typische Anwendungsfälle sind Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufe oder Holdinggründungen.
Die Entscheidung gibt Rechtssicherheit: Hält sich der Antragsteller später an den dargestellten Sachverhalt, ist das Finanzamt an seine Aussage gebunden. Die Auskunft ist gebührenpflichtig – die Kosten hängen vom Gegenstandswert ab, also vom wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers.

BFH stärkt Antragsteller bei gemeinsamer Auskunft

Im zugrunde liegenden Fall hatten acht Gesellschafter einer Holdinggesellschaft gemeinsam eine verbindliche Auskunft beantragt. Das Finanzamt erteilte daraufhin acht inhaltsgleiche Auskünfte und stellte acht Gebührenbescheide über jeweils 109.736 € aus – die gesetzlich festgelegte Höchstgebühr.
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte jedoch klar: Wird eine einheitliche Auskunft erteilt, darf das Finanzamt die Gebühr nur einmal erheben. Alle Antragsteller haften in diesem Fall gesamtschuldnerisch, also gemeinsam für die eine Gebühr.
Dass die Behörde jedem Beteiligten ein eigenes Schriftstück übermittelt hat, spielt keine Rolle – maßgeblich ist der inhaltlich einheitliche Charakter der Auskunft.

Praktische Bedeutung für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter

Das Urteil stärkt insbesondere Unternehmer, Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer, die steuerliche Gestaltungen gemeinsam absichern wollen. Künftig können mehrere Beteiligte eine verbindliche Auskunft gemeinsam beantragen, ohne dass sich die Kosten vervielfachen.
➡️ Die MTG Steuerberatung empfiehlt, solche Anträge sorgfältig vorzubereiten und klar zu formulieren, dass eine einheitliche Entscheidung beantragt wird. So lässt sich vermeiden, dass das Finanzamt mehrere Gebührenbescheide erlässt.

 

Rechtssicherheit und Kostenvorteil bei gemeinsamer Antragstellung

Unternehmen profitieren vom BFH-Urteil: Wer eine verbindliche Auskunft für mehrere Beteiligte beantragt, kann sich auf eine einheitliche Gebührenerhebung berufen. Das schafft Rechtssicherheit und senkt die Kosten für steuerliche Gestaltungsberatung.

Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte sowie bei der steuerlichen Planung komplexer Unternehmensstrukturen.
👉 Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu MTG Steuerberatung, MTG Rechtsberatung und MTG Wirtschaftsprüfung.

Vorlagepflicht, Rechnungsangaben und Betriebsvergleich – Aktuelle BFH-Entscheidungen für Unternehmer

Vorlagepflicht, Rechnungsangaben und Betriebsvergleich – Aktuelle BFH-Entscheidungen für Unternehmer

Aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums betreffen direkt die tägliche Praxis von Unternehmen. Ob E-Mail-Vorlagepflicht bei Außenprüfungen, Rechnungsangaben in Fremdsprachen oder die Nutzung amtlicher Richtsätze – Unternehmer sollten die neuesten Entwicklungen kennen. Die MTG Wirtschaftskanzlei in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Vorlagepflicht: Finanzamt darf E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern

BFH erlaubt Anforderung kompletter steuerrelevanter E-Mails

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass das Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung grundsätzlich alle E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern darf. Dies umfasst beispielsweise Schriftwechsel zu Rechnungen, Verträgen oder Verrechnungspreisdokumentationen. Unternehmen müssen die entsprechenden Nachrichten auf Verlangen vorlegen – auch dann, wenn das Finanzamt diese „en bloc“ anfordert, also ohne einzelne Konkretisierung.

Grenzen der Vorlagepflicht und praktische Hinweise

Nicht zulässig ist jedoch die Anforderung eines Gesamtjournals, das erst erstellt werden müsste oder auch nicht steuerlich relevante E-Mails enthält. Unternehmen sind verpflichtet, ihre steuerrelevanten E-Mails geordnet aufzubewahren, da sie als Handels- und Geschäftsbriefe gelten. Diese Pflicht umfasst auch digitale Unterlagen über Konzernverrechnungspreise.
➡️ Tipp der MTG Steuerberatung: Nutzen Sie strukturierte E-Mail-Archivierungssysteme, um steuerrelevante Korrespondenz nachvollziehbar zu dokumentieren.

 

Pflichtangaben in Rechnungen: EU-Sprachen jetzt ausdrücklich erlaubt

Neue Regelung des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Umsatzsteuer-Anwendungserlass klargestellt, dass Pflichtangaben auf Rechnungen auch in anderen EU-Amtssprachen zulässig sind. Dies betrifft unter anderem Begriffe wie „invoice“, „VAT number“ oder „amount“. Die neue Anlage 8 des BMF-Erlasses listet alle anerkannten Übersetzungen auf.

Praxisvorteile für grenzüberschreitende Geschäfte

Für Unternehmen mit internationalen Geschäftspartnern bringt die Regelung erhebliche Erleichterungen. Rechnungen müssen nicht mehr zwingend auf Deutsch ausgestellt werden, solange die Pflichtangaben in einer EU-Amtssprache klar verständlich sind. Dies fördert die Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Transaktionen und vereinfacht die Abwicklung im europäischen Binnenmarkt.
➡️ Die MTG Rechtsberatung unterstützt Sie bei der korrekten Formulierung und Gestaltung von Rechnungen im internationalen Kontext.

 

Betriebsvergleich: BFH zweifelt Tauglichkeit amtlicher Richtsätze an

BFH stärkt inneren Betriebsvergleich

Im Rahmen von Außenprüfungen greifen Finanzämter häufig auf amtliche Richtsätze zurück, um Umsätze und Gewinne zu schätzen. Der BFH hat nun Zweifel geäußert, ob diese Richtsatzsammlungen eine verlässliche Grundlage für Schätzungen bilden. Stattdessen betont der BFH die Vorrangigkeit des inneren Betriebsvergleichs, der auf den individuellen Unternehmensdaten basiert.

Kritik an der statistischen Grundlage der Richtsätze

Die amtlichen Richtsätze leiden laut BFH unter fehlender Repräsentativität und schließen teilweise ganze Betriebsgruppen aus. Zudem seien Gerichte berechtigt, vom Finanzamt nähere Auskünfte zur Herleitung der Vergleichsdaten zu verlangen. Können diese nicht offengelegt werden, mindert dies den Beweiswert der Schätzung – zulasten der Finanzverwaltung.
➡️ Die MTG Wirtschaftsprüfung empfiehlt Betrieben, ihre internen Kennzahlen fortlaufend zu dokumentieren, um im Prüfungsfall belastbare Vergleichsdaten vorlegen zu können.

 

Fazit
Die aktuellen Entscheidungen des BFH und Vorgaben des BMF verdeutlichen, dass Unternehmen bei steuerrelevanter Dokumentation, Rechnungsstellung und Betriebsprüfung sorgfältig vorgehen müssen. Eine rechtssichere Organisation interner Abläufe minimiert Risiken bei Außenprüfungen.
Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie mit umfassender Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung – persönlich an unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg.

Entlastungen, Einspruchserfolge und Datenschutz bei anonymen Anzeigen

Entlastungen, Einspruchserfolge und Datenschutz bei anonymen Anzeigen

Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert zu drei Themen mit hoher Relevanz für Mandanten, mittelständische Unternehmen und Privatpersonen: dem Steueränderungsgesetz 2025, der Einspruchsstatistik 2024 sowie einem BFH-Urteil zum Datenschutz. Im Fokus stehen konkrete Auswirkungen und Handlungsempfehlungen. (Standorte: Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt, Nürnberg; Leistungen: Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung.)

Steueränderungsgesetz 2025: Geplante Entlastungen ab 2026

Das Bundeskabinett hat im September 2025 den Entwurf beschlossen; die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für Dezember 2025 vorgesehen. Ziel ist eine spürbare finanzielle Entlastung breiter Bevölkerungskreise und ehrenamtlich Engagierter sowie eine Stärkung der Gastronomie. Nachfolgend die maßgeblichen Punkte und ihre praktische Bedeutung.

Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Ab 1. Januar 2026 soll die Pauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer betragen und bereits ab Kilometer 1 gelten. Beispiel: Bei 10 km einfacher Strecke an fünf Arbeitstagen pro Woche entstehen ca. 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr (sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird). Das begünstigt besonders Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen.

Mobilitätsprämie ohne Befristung

Die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie wird aufgehoben. Damit können Steuerzahler mit geringeren Einkommen die Prämie auch nach 2026 weiterhin nutzen, wenn sie lange Wege und geringe steuerliche Entlastungswirkung kombinieren. Für Anspruch und Antragstellung prüfen wir Ihre Voraussetzungen und übernehmen die Abwicklung.

Gastronomie: Umsatzsteuer auf Speisen 7 Prozent

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) ist ab 2026 eine Reduzierung des Steuersatzes von 19 % auf 7 % geplant. Profitieren sollen neben klassischen Gastronomiebetrieben auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmitteleinzelhandel, Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Unternehmen sollten frühzeitig Preiskalkulation, Kassenprogramm und Rechnungslayout anpassen.

Mehr Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche

Die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 3.000 € auf 3.300 € sowie der Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 € würdigt bürgerschaftliches Engagement. Vereine und Träger sollten Satzungen, Verträge und Zahlungsabläufe prüfen, um die Vorteile rechtssicher zu nutzen.

Einspruch und Datenschutz: Zahlen 2024 und BFH-Entscheidung im Überblick

Die aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums belegt hohe Erfolgschancen im Einspruchsverfahren. Zugleich konkretisiert ein BFH-Urteil die Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Finanzämtern bei anonymen Anzeigen. Was Sie jetzt wissen und beachten sollten:

Einsprüche 2024: Deutlicher Rückgang der Fälle, 68 Prozent erfolgreich

2024 wurden 5,915 Mio. Einsprüche eingelegt; inkl. Vorjahresrückständen bearbeiteten die Finanzämter über 14,56 Mio. Fälle. Gegenüber 2023 sanken die Eingänge um 40,4 % (Sondereffekt Grundsteuerreform). In 68 % der erledigten Fälle wurden Bescheide zugunsten der Steuerpflichtigen geändert; 13,1 % blieben (teil-)erfolglos, 17,6 % wurden zurückgenommen. Das zeigt: Ein gut begründeter Einspruch lohnt sich häufig.

Frist, Vorgehen, typische Ansatzpunkte

Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingehen. Prüfen Sie Bescheide unmittelbar – häufige Korrekturen betreffen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder fehlerhafte Datenübernahmen. Die MTG Wirtschaftskanzlei übernimmt die fristgerechte Einlegung, die Begründung und die Kommunikation mit der Behörde.

BFH: Kein Anspruch auf Offenlegung anonymer Anzeigen

Der Bundesfinanzhof stellt klar: Steuerpflichtige haben grundsätzlich keinen Anspruch, den Inhalt einer anonymen Anzeige zu erfahren. Das Geheimhaltungsinteresse der Hinweisgeber und der Finanzverwaltung wiegt regelmäßig schwerer als das Informationsinteresse der betroffenen Person. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn Betroffene infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt wären. Auch die DSGVO vermittelt keinen weitergehenden Anspruch.

Praxisfolgen und unsere Empfehlung

Für Betriebe (z. B. Gastronomie) bedeutet das: Bei Prüfungen nach Hinweisen ist Transparenz in Kassen- und Verfahrensdokumentation entscheidend; die Identität von Hinweisgebern bleibt geschützt. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um Mitwirkungspflichten zu erfüllen und Rechte zu wahren. Unsere Teams aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung begleiten Sie interdisziplinär – von der Erstprüfung des Bescheids bis zur Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren.

Fazit:
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Entlastungen für Arbeitnehmer, Ehrenamt und Gastronomie. Die Einspruchsstatistik unterstreicht die Erfolgschancen gut begründeter Rechtsbehelfe. Zugleich zeigt das BFH-Urteil, dass Datenschutz und Hinweisgeberschutz hohe Priorität haben. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie an den Standorten Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg umfassend und praxisnah.

Unternehmensverkauf geplant, aber keine Ahnung, wie? So gelingt die Übergabe rechtssicher und fair

Unternehmensverkauf geplant, aber keine Ahnung, wie? So gelingt die Übergabe rechtssicher und fair

Der Verkauf eines Unternehmens ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein bedeutender Schritt – emotional, strategisch und rechtlich. Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert deshalb sorgfältige Vorbereitung, klare rechtliche Strukturen und das richtige Timing. Genau hier setzt Rechtsanwalt Alexander Rappl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, an.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Time for Change“ am 16. Oktober 2025 zeigte er praxisnah, wie eine Unternehmensübergabe sowohl rechtssicher als auch fair gestaltet werden kann. Ziel: Eine reibungslose Übergabe, bei der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren.

 

Wichtige Themen beim Unternehmensverkauf

Ein Unternehmensverkauf ist mehr als nur ein Vertrag – er ist ein Prozess, der Vertrauen und rechtliche Sicherheit verbindet. In seinem Vortrag ging Alexander Rappl auf zentrale Punkte ein:

  • Kaufverträge & Absicherung: Wie sorgt man dafür, dass alle Vereinbarungen klar geregelt sind – vom Kaufpreis über Übergabemodalitäten bis zu individuellen Klauseln?
  • Sicherung von Zahlungen: Wie können sich Käufer und Verkäufer gegenseitig absichern, damit finanzielle Risiken minimiert werden?
  • Mitarbeitende & Übergangszeit: Welche Rechte und Pflichten gelten für Mitarbeitende während der Übergabe, und wie lässt sich der laufende Betrieb stabil halten?
  • Vertraulichkeit & wichtige Dokumente: Warum eine sorgfältige Dokumentation und strikte Vertraulichkeit entscheidend für den Erfolg des Verkaufs sind.

 

Nächster Termin: 29. Oktober 2025

Wer den Vortrag in voller Länge erleben und noch tiefer in die rechtliche Gestaltung der externen Unternehmensnachfolge eintauchen möchte, hat am 29. Oktober 2025 erneut die Gelegenheit dazu. Die Teilnahme ist kostenlos – Anmeldung über die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim: Erfolg fortführen – Nachfolge an Dritte meistern

 

MTG unterstützt bei Unternehmensverkauf & Nachfolge

Steht Ihr Unternehmen gerade vor einer Nachfolge oder einem geplanten Verkauf? Dann wenden Sie sich gerne an uns! Unser starkes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten begleitet Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Phasen des Unternehmensverkaufs – von der rechtlichen Vorbereitung bis zum erfolgreichen Abschluss. So wird aus einem komplexen Prozess eine sichere, planbare Übergabe, bei der alle Beteiligten gewinnen.

KI im Businessalltag – MTG Workshop bei der KÖBERL Group

KI im Businessalltag – MTG Workshop bei der KÖBERL Group

Künstliche Intelligenz (KI) in Unternehmen effektiv einsetzen – das war das Thema unseres ersten gemeinsamen Workshops bei der KÖBERL Group (Fink Gebäudetechnik & Gema Gebäudemanagement) am 8. Oktober 2025.

Die KÖBERL Group war interessiert daran zu erfahren, wie Künstliche Intelligenz im Unternehmensalltag sinnvoll eingesetzt werden kann. Dafür hat unser KI-Experte Felix Golkowski einen praxisnahen Workshop gestaltet und die Möglichkeiten moderner KI vorgestellt.

Praxisnahe KI-Beratung für Unternehmen

In drei Stunden haben wir gezeigt, wie KI im Businessalltag konkret eingesetzt werden kann. Dabei lag der Fokus auf:

  • Automatisierung von Kundenanfragen
  • Optimierung von Marketingprozessen
  • Einsatz von KI-Anwendungen wie ChatGPT & Co.

Der Workshop war dabei nicht nur informativ, sondern auch interaktiv.

Gemeinsam wurden Fragen diskutiert wie:

  • Welche KI-Anwendungen sind sinnvoll?
  • Welche Schritte sollten umgesetzt werden?
  • Welche Ansätze sind weniger empfehlenswert?

Die Geschäftsführung der KÖBERL Group lobte den Workshop besonders: „Das war seit langer Zeit ein Workshop, bei dem alle bis zum Schluss geblieben sind.“

MTG Wirtschaftskanzlei – Ihr Partner für KI-Wissen und Beratung

Die MTG Wirtschaftskanzlei verkauft keine KI-Produkte, sondern stellt ihr Know-how im Bereich Künstliche Intelligenz zur Verfügung. Unser Ziel ist es, Unternehmen praxisnah zu beraten und bei der Umsetzung von KI-Lösungen im Business zu unterstützen. So können Firmen den nächsten Schritt in Richtung digitale Transformation und KI-Zukunft erfolgreich gehen.

Sie möchten erfahren, wie KI gezielt im Unternehmen eingesetzt werden kann? Kontaktieren Sie uns – wir beraten praxisnah und individuell.

Bundesweites Webinar der Unternehmenswerkstatt Deutschland: MTG-Rechtsanwalt Alexander Rappl mit praxisnahen Einblicken zur Notfallvorsorge

Bundesweites Webinar der Unternehmenswerkstatt Deutschland: MTG-Rechtsanwalt Alexander Rappl mit praxisnahen Einblicken zur Notfallvorsorge

Am 8. Oktober 2025 fand eine deutschlandweite Online-Veranstaltung statt, die Unternehmerinnen und Unternehmern aus allen Branchen wertvolle Impulse bot: die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD). Diese Initiative vereint über 60 Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus 15 Bundesländern, um praxisnahe Weiterbildung, Austausch und strategische Unterstützung für Unternehmen zu ermöglichen.

Mit dabei war Rechtsanwalt Alexander Rappl von der MTG Wirtschaftskanzlei, der in seinem Vortrag zentrale Aspekte der rechtlichen Notfallvorsorge für Unternehmen beleuchtete. Gerade in Zeiten, in denen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder plötzliche Ausfälle eintreten können, ist es entscheidend, rechtzeitig die richtigen Vorkehrungen zu treffen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Praxisnahe Einblicke für Unternehmer:

  • Aufbau eines strukturierten „Notfallkoffers“ für das Unternehmen
  • Individuelle Regelungen zu Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Verfügungen
  • Strategien zur Sicherung des Unternehmensfortbestands in Krisensituationen
  • Maßnahmen zum Schutz von Familie, Eigentümern und Mitarbeitenden

Die Veranstaltung bot Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Deutschland die Möglichkeit, von erfahrenen Expertinnen und Experten zu lernen und sich über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Unternehmensvorsorge auszutauschen.

Besonders der praxisorientierte Ansatz von Rechtsanwalt Alexander Rappl fand großen Anklang, da er konkrete Handlungsempfehlungen und sofort umsetzbare Tipps vermittelte, die direkt im Unternehmensalltag angewendet werden können.

Die Unternehmer Werkstatt Deutschland verdeutlicht eindrucksvoll, wie bundesweite Kooperationen der IHKs Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher zu planen und sich proaktiv auf Notfälle vorzubereiten.

Für die MTG Wirtschaftskanzlei war die Teilnahme eine wertvolle Gelegenheit, Fachwissen einzubringen und einen Beitrag zur Stärkung der unternehmerischen Vorsorge und Unternehmenssicherung zu leisten.

Weitere Informationen zur Unternehmer Werkstatt Deutschland finden Sie hier.

Bei Fragen rund um die Rechtsberatung oder bei Unsicherheiten Ihrer Nachfolgeplanung wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg.

MTG Laufteam 2025 – Gemeinsam aktiv, stark und motiviert

MTG Laufteam 2025 – Gemeinsam aktiv, stark und motiviert

Sportlich, engagiert und voller Teamgeist – so zeigt sich das MTG Laufteam auch 2025 wieder von seiner besten Seite! Mit knapp 30 motivierten Läufern waren wir dieses Jahr bei mehreren regionalen Läufen dabei und hatten dabei jede Menge Freude.

Unser sportliches Jahr 2025

  • Herzogstadtlauf Straubing am 25. Mai 2025
  • REWAG-Firmenlauf Regensburg am 16. Juli 2025
  • Leukämielauf Regensburg am 5. Oktober 2025

Ob kurze Strecke, gemütliches Joggen oder volle Power über die Ziellinie – bei uns zählt nicht die Zeit, sondern das gemeinsame Erlebnis, die Motivation im Team und die Freude an der Bewegung. Kollegen, Freunde und sogar die Kinder unserer Teammitglieder waren mit dabei – ein echter Mix aus sportlichem Ehrgeiz und guter Laune!

Warum wir bei MTG gemeinsam laufen

Unsere Teilnahme an Firmen- und Benefizläufen zeigt, dass wir nicht nur fachlich, sondern auch körperlich aktiv und engagiert sind. Läufe stärken den Teamgeist, fördern die Fitness und geben uns die Gelegenheit, über die Standorte hinweg zusammenzuwachsen – gleichzeitig setzen wir ein sichtbares Zeichen nach außen: MTG ist ein Team, das zusammenhält und Spaß an gemeinsamer Bewegung hat.

 

Wir freuen uns schon jetzt, das MTG Laufteam beim nächsten Lauf wieder in voller Stärke zu sehen!

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