MTG Newsletter 5/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in unserer neuen Mandanteninfo erwarten Sie wegweisende Urteile, neue steuerliche Chancen und gesetzliche Änderungen.
Lesen Sie jetzt, was Sie wissen müssen:

  • Soli bleibt – laut Bundesverfassungsgericht verfassungsgemäß
  • Steuerstundungsmodelle: Verluste nur eingeschränkt verrechenbar
  • Reformen für Ehrenamt & Gemeinnützigkeit geplant
  • Nachhaltigkeitsbericht: EU verschiebt Pflichten auf 2027/2028
  • Neue Kleinunternehmerregelung bringt Erleichterung
  • BFH: Tantieme an Minderheitsgesellschafter kann zulässig sein
  • Wissenschaftspreise: Nicht immer steuerpflichtig
  • Midijobs – volle Leistungen, geringe Abgaben
  • Sonderwünsche beim Neubau können teuer werden

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

Frohe Ostern wünscht die MTG Wirtschaftskanzlei!

Die MTG Wirtschaftskanzlei wünscht Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Osterfest, erholsame Feiertage und eine schöne Frühlingszeit!

Ostern steht für Aufbruch, neue Energie und Zuversicht – Werte, die auch unsere tägliche Arbeit prägen. Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

In unseren Niederlassungen hat sich in diesem Jahr der Osterhase eingeschlichen 🐰

Genießen Sie die Feiertage und die ersten Frühlingstage – wir freuen uns darauf, nach Ostern wieder mit voller Energie für Sie da zu sein!

Von Freitag, 18. April 2025, bis Montag, 21. April 2025, bleiben unseren Kanzleien geschlossen. Am Dienstag, 22. April 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Stromkosten senken: Kostenfreier Online-Vortrag für Unternehmen mit MTG, IHK und Energieagentur

„Steigende Strompreise: Entlastungsmöglichkeiten für Unternehmen“

Die steigenden Strompreise stellen insbesondere für mittelständische Unternehmen eine zunehmende Belastung dar. Gleichzeitig bietet der Gesetzgeber bereits heute verschiedene Entlastungsmöglichkeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu sichern.

In einem kostenlosen Online-Vortrag gibt Christian Winkler, Steuerberater bei der MTG Wirtschaftskanzlei, gemeinsam mit Fachleuten der IHK Regensburg und der Energieagentur Regensburg, einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation sowie praxisnahe Handlungsoptionen für Unternehmen.

Im Rahmen des Vortrags werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Zusammensetzung des Strompreises für mittelständische Unternehmen

  • Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen

  • Begrenzung netzseitiger Umlagen

  • Entlastung von der Konzessionsabgabe

  • Reduktionsmöglichkeiten bei den Netzentgelten

  • Strompreiskompensation für stromintensive Unternehmen

Termin: Freitag, 23. Mai 2025
Uhrzeit: 10:00–11:30 Uhr
Ort: Online (kostenfreie Teilnahme)

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Geschäftsführungen, Entscheidungsträgerinnen und -träger im Bereich Finanzen, Controlling sowie Energie- und Nachhaltigkeitsbeauftragte in Unternehmen.

Mehr Info’s zum Vortrag finden Sie hier.

MTG Wirtschaftskanzlei im JUVE Steuermarkt Ranking 2025 vertreten

Wir freuen uns sehr, dass die MTG Wirtschaftskanzlei in das aktuelle JUVE Steuermarkt Ranking aufgenommen wurde.
Diese Platzierung ist für uns eine besondere Auszeichnung und unterstreicht unsere Position als leistungsstarke und interdisziplinäre Beratungsgesellschaft im Bereich Steuern.

Eine bedeutende Auszeichnung innerhalb der Branche

Das JUVE Steuermarkt Ranking zählt zu den wichtigsten Branchenbarometern für den Steuerberatungsmarkt in Deutschland. Die Aufnahme basiert auf einer umfangreichen und unabhängigen Marktrecherche:
In den letzten zwölf Monaten führte die JUVE-Redaktion rund 1.900 persönliche Interviews mit Beratern, Mandanten und Behördenvertretern. Ergänzt wurde diese Recherche durch eine Mandantenbefragung mit über 2.300 Teilnehmer:innen, die ihre Erfahrungen mit Kanzleien im Steuerumfeld teilten.

Die Platzierung im JUVE Ranking steht für:

  • Branchenweite Anerkennung: JUVE gilt als eines der renommiertesten Fachmedien im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht.

  • Fachliche Exzellenz: Die Analyse beleuchtet die inhaltliche Tiefe, Spezialisierung und Qualität der Beratung.

  • Sichtbarkeit & Netzwerkstärke: Die Listung stärkt die Positionierung innerhalb des Wettbewerbs – sowohl für Mandanten als auch für potenzielle neue Mitarbeitende.

  • Vertrauensbeweis: Die Aufnahme bestätigt unsere Verlässlichkeit, Kompetenz und das Vertrauen unserer Mandant:innen.

Ein gemeinsamer Erfolg

Diese Anerkennung ist das Ergebnis unseres engagierten Teams, das täglich mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Weitblick an individuellen, praxisnahen Lösungen für unsere Mandanten arbeitet.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Kollegen, Mandanten und Partnern, die diesen Erfolg möglich gemacht haben.


Wir freuen uns auf viele weitere gemeinsame Schritte – mit klarer Haltung, fachlicher Stärke und einem starken Miteinander.

Den kompletten Beitrag können Sie hier lesen.

MTG Newsletter 4/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

der Frühling bringt nicht nur Sonne, sondern auch neue steuerliche Entwicklungen.
Damit Sie bestens informiert bleiben, fassen wir die Highlights der aktuellen Mandanteninfo für Sie zusammen:

  • Frist im Blick: Steuererklärungen für 2023 sind bis 2. Juni 2025 fällig – bitte bis 15. April Unterlagen einreichen!
  • Solidaritätszuschlag bleibt bestehen: Verfassungsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
  • Unterhaltszahlungen: Barzahlungen sind ab 2025 steuerlich nicht mehr absetzbar – nur Überweisungen zählen!
  • Krankenkassenbonus: Über 150 €? Bescheinigung erforderlich, um Kürzung bei Sonderausgaben zu vermeiden.
  • Erstattungszinsen: Finanzbehörden weisen Einsprüche zurück – Zinsen bleiben steuerpflichtig.
  • Außenprüfung: Rechte, Pflichten und Tipps für Unternehmen – wir begleiten Sie gerne.
  • GmbH-Bewertung: Kein pauschaler Holdingabschlag bei Schenkung – BFH stellt klar.
  • Mitarbeiterbenefits: Edelmetalle gelten als Sachbezug – steuerlich vorteilhaft.
  • Immobilienerwerb: Falscher Steuerausweis des Voreigentümers? Käufer haftet nicht!
  • Rücklagen bei Eigentumswohnungen: Werbungskosten erst bei Mittelverwendung abziehbar.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

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Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025