Unternehmensnachfolge im Mittelstand: MTG beim Zukunftsforum in Mainburg

Unternehmensnachfolge im Mittelstand: MTG beim Zukunftsforum in Mainburg

Viele Unternehmer wissen, dass sie ihr Unternehmen irgendwann übergeben müssen – doch nur wenige planen die Unternehmensnachfolge frühzeitig oder verfügen über einen klaren Fahrplan.

Genau diesem zentralen Zukunftsthema widmete sich das Zukunftsforum von Schwarz & Sohn in Mainburg. Unter dem Leitmotiv „Zukunftsfähig mit Schwarz & Sohn“ kamen Unternehmer aus der Region zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und strategische Fragestellungen auszutauschen – von nachhaltiger Energiegewinnung über Unternehmensnachfolge bis hin zu Künstlicher Intelligenz.

Innovative Impulse aus Wissenschaft und Praxis

Den Auftakt der Veranstaltung gestaltete die Technische Hochschule Deggendorf. Vorgestellt wurde unter anderem der neue Technologiecampus in Mainburg. Im anschließenden Vortrag wurde aufgezeigt, wie moderne Gebäudefassaden künftig zur Energiegewinnung beitragen können und damit neue Potenziale für nachhaltiges Wirtschaften eröffnen.

Unternehmensnachfolge: Frühzeitig planen, Risiken minimieren

Im Anschluss referierten Dr. Bernd Waffler, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und Partner der MTG Wirtschaftskanzlei, sowie Andreas Müller, Rechtsanwalt der MTG Wirtschaftskanzlei, zum Thema „Unternehmensnachfolge im Mittelstand: Herausforderungen – Risiken – Gestaltungsmöglichkeiten“. Im Mittelpunkt standen praxisnahe Einblicke in typische Herausforderungen bei der Unternehmensübergabe sowie konkrete Ansätze zur strukturierten Nachfolgeplanung.

In den anschließenden Gesprächen wurde deutlich: Viele Unternehmer sind sich der Bedeutung der Nachfolge bewusst, schieben die konkrete Planung jedoch häufig auf. Dabei ist eine frühzeitige und strategische Vorbereitung entscheidend, um Risiken zu minimieren und die Zukunft des Unternehmens langfristig zu sichern.

Künstliche Intelligenz als strategischer Faktor

Ein weiteres Highlight des Abends war der Vortrag von Isabell Welpe von der Technische Universität München. Sie zeigte auf, wie Künstliche Intelligenz bereits heute Unternehmen verändert und welche Auswirkungen dies auf Strategie, Führung und Organisation hat.

Austausch und Vernetzung im Mittelstand

Im Anschluss an die Vorträge nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit zum persönlichen Austausch. Die Veranstaltung bot damit nicht nur fachliche Impulse, sondern auch eine wertvolle Plattform für Dialog und Vernetzung innerhalb des Mittelstands.

Wir bedanken uns bei Schwarz & Sohn für die Einladung und die gelungene Organisation dieses inspirierenden Abends.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten: Online-Vortrag mit Rechtsanwalt Alexander Rappl

Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten: Online-Vortrag mit Rechtsanwalt Alexander Rappl

Eine frühzeitige und rechtssichere Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die langfristige Stabilität von Unternehmen. Dennoch zeigen Studien, dass sich nur rund die Hälfte aller Unternehmer rechtzeitig mit der Frage beschäftigt, wie die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Notfall gesichert werden kann.

Am Mittwoch, 28. Januar 2026, hält unser Rechtsanwalt & Partner Alexander Rappl der MTG Wirtschaftskanzlei einen kostenfreien Online-Vortrag zum Thema
Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten“. Veranstalter sind die IHK Freiburg und die Handwerkskammer Freiburg.

 

Online-Veranstaltung zur rechtssicheren Vorsorge für Unternehmer

  • Mittwoch, 28. Januar 2026
  • 10:00 bis 11:30 Uhr
  • Online | kostenfrei

Ein unerwarteter Ausfall der Unternehmensführung – etwa durch Krankheit oder Unfall – kann jedes Unternehmen treffen. Ohne klare Regelungen drohen erhebliche rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Risiken.

Im Vortrag zeigt Alexander Rappl praxisnah auf, wie Unternehmerinnen und Unternehmer durch eine vorausschauende Planung Risiken minimieren und ihr Unternehmen auch in Ausnahmesituationen absichern können.

 

Inhalte des Vortrags

Teilnehmende erfahren unter anderem:

  • wie ein unternehmerischer „Notfallkoffer“ sinnvoll und übersichtlich aufgebaut wird,
  • welche rechtlichen und organisatorischen Regelungen frühzeitig getroffen werden sollten,
  • welche Vollmachten, Vertretungsregelungen und Dokumente im Ernstfall entscheidend sind,
  • wie die Handlungsfähigkeit des Unternehmens dauerhaft gesichert bleibt.

 

Die Online-Veranstaltung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Verantwortung übernehmen und ihre Unternehmensnachfolge rechtzeitig und rechtssicher gestalten möchten.

 

Anmeldung und weitere Informationen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Jetzt anmelden!

Unternehmensverkauf geplant, aber keine Ahnung, wie? So gelingt die Übergabe rechtssicher und fair

Unternehmensverkauf geplant, aber keine Ahnung, wie? So gelingt die Übergabe rechtssicher und fair

Der Verkauf eines Unternehmens ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ein bedeutender Schritt – emotional, strategisch und rechtlich. Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert deshalb sorgfältige Vorbereitung, klare rechtliche Strukturen und das richtige Timing. Genau hier setzt Rechtsanwalt Alexander Rappl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, an.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Time for Change“ am 16. Oktober 2025 zeigte er praxisnah, wie eine Unternehmensübergabe sowohl rechtssicher als auch fair gestaltet werden kann. Ziel: Eine reibungslose Übergabe, bei der Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren.

 

Wichtige Themen beim Unternehmensverkauf

Ein Unternehmensverkauf ist mehr als nur ein Vertrag – er ist ein Prozess, der Vertrauen und rechtliche Sicherheit verbindet. In seinem Vortrag ging Alexander Rappl auf zentrale Punkte ein:

  • Kaufverträge & Absicherung: Wie sorgt man dafür, dass alle Vereinbarungen klar geregelt sind – vom Kaufpreis über Übergabemodalitäten bis zu individuellen Klauseln?
  • Sicherung von Zahlungen: Wie können sich Käufer und Verkäufer gegenseitig absichern, damit finanzielle Risiken minimiert werden?
  • Mitarbeitende & Übergangszeit: Welche Rechte und Pflichten gelten für Mitarbeitende während der Übergabe, und wie lässt sich der laufende Betrieb stabil halten?
  • Vertraulichkeit & wichtige Dokumente: Warum eine sorgfältige Dokumentation und strikte Vertraulichkeit entscheidend für den Erfolg des Verkaufs sind.

 

Nächster Termin: 29. Oktober 2025

Wer den Vortrag in voller Länge erleben und noch tiefer in die rechtliche Gestaltung der externen Unternehmensnachfolge eintauchen möchte, hat am 29. Oktober 2025 erneut die Gelegenheit dazu. Die Teilnahme ist kostenlos – Anmeldung über die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim: Erfolg fortführen – Nachfolge an Dritte meistern

 

MTG unterstützt bei Unternehmensverkauf & Nachfolge

Steht Ihr Unternehmen gerade vor einer Nachfolge oder einem geplanten Verkauf? Dann wenden Sie sich gerne an uns! Unser starkes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten begleitet Unternehmerinnen und Unternehmer in allen Phasen des Unternehmensverkaufs – von der rechtlichen Vorbereitung bis zum erfolgreichen Abschluss. So wird aus einem komplexen Prozess eine sichere, planbare Übergabe, bei der alle Beteiligten gewinnen.

Bundesweites Webinar der Unternehmenswerkstatt Deutschland: MTG-Rechtsanwalt Alexander Rappl mit praxisnahen Einblicken zur Notfallvorsorge

Bundesweites Webinar der Unternehmenswerkstatt Deutschland: MTG-Rechtsanwalt Alexander Rappl mit praxisnahen Einblicken zur Notfallvorsorge

Am 8. Oktober 2025 fand eine deutschlandweite Online-Veranstaltung statt, die Unternehmerinnen und Unternehmern aus allen Branchen wertvolle Impulse bot: die Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD). Diese Initiative vereint über 60 Industrie- und Handelskammern (IHKs) aus 15 Bundesländern, um praxisnahe Weiterbildung, Austausch und strategische Unterstützung für Unternehmen zu ermöglichen.

Mit dabei war Rechtsanwalt Alexander Rappl von der MTG Wirtschaftskanzlei, der in seinem Vortrag zentrale Aspekte der rechtlichen Notfallvorsorge für Unternehmen beleuchtete. Gerade in Zeiten, in denen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder plötzliche Ausfälle eintreten können, ist es entscheidend, rechtzeitig die richtigen Vorkehrungen zu treffen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Praxisnahe Einblicke für Unternehmer:

  • Aufbau eines strukturierten „Notfallkoffers“ für das Unternehmen
  • Individuelle Regelungen zu Gesellschaftsverträgen, Testamenten und Verfügungen
  • Strategien zur Sicherung des Unternehmensfortbestands in Krisensituationen
  • Maßnahmen zum Schutz von Familie, Eigentümern und Mitarbeitenden

Die Veranstaltung bot Unternehmerinnen und Unternehmern aus ganz Deutschland die Möglichkeit, von erfahrenen Expertinnen und Experten zu lernen und sich über die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Unternehmensvorsorge auszutauschen.

Besonders der praxisorientierte Ansatz von Rechtsanwalt Alexander Rappl fand großen Anklang, da er konkrete Handlungsempfehlungen und sofort umsetzbare Tipps vermittelte, die direkt im Unternehmensalltag angewendet werden können.

Die Unternehmer Werkstatt Deutschland verdeutlicht eindrucksvoll, wie bundesweite Kooperationen der IHKs Unternehmen dabei unterstützen, zukunftssicher zu planen und sich proaktiv auf Notfälle vorzubereiten.

Für die MTG Wirtschaftskanzlei war die Teilnahme eine wertvolle Gelegenheit, Fachwissen einzubringen und einen Beitrag zur Stärkung der unternehmerischen Vorsorge und Unternehmenssicherung zu leisten.

Weitere Informationen zur Unternehmer Werkstatt Deutschland finden Sie hier.

Bei Fragen rund um die Rechtsberatung oder bei Unsicherheiten Ihrer Nachfolgeplanung wenden Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte in Kelheim, Regensburg, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg.

Unternehmensnachfolge rechtzeitig gestalten: Online-Vortrag mit Rechtsanwalt Alexander Rappl

MTG beim 1. Bayerischen Nachfolgetag


Alexander Rappl spricht über Notfallvorsorge als Teil der Nachfolgeplanung

Nachfolge ist kein Zukunftsthema – sie ist Gegenwart.

Das wurde beim 1. Bayerischen Nachfolgetag in München klar sichtbar. Auf Einladung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kamen rund 250 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter zusammen, um sich intensiv mit der Zukunftsfähigkeit des bayerischen Mittelstands auseinanderzusetzen. Auch die MTG Wirtschaftskanzlei war mit einem eigenen Beitrag vertreten.

 

MTG-Fachvortrag: Wenn die Nachfolge plötzlich früher kommt

Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Partner der MTG, brachte als einer von drei Fachreferenten ein Thema zur Sprache, das oft im Hintergrund bleibt, im Ernstfall jedoch entscheidend ist: „Kann gut gehen, muss aber nicht – Notfallvorsorge im Unternehmen“

Was passiert, wenn Schlüsselpersonen unerwartet ausfallen? Welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen müssen im Vorfeld getroffen werden, um handlungsfähig zu bleiben? Diese und weitere Fragen standen im Zentrum seines Vortrags – mit klarem Appell an Unternehmerinnen und Unternehmer: Vorsorge ist kein Luxus, sondern Verantwortung.

 

Warum Notfallvorsorge zur strategischen Unternehmensführung gehört

Jährlich stehen in Bayern tausende Unternehmen mit über 100.000 Mitarbeitenden zur Übergabe an – doch weniger als die Hälfte findet eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Damit Nachfolge gelingt, braucht es Weitsicht, Strategie und eben auch eine funktionierende Notfallvorsorge.

Unsere drei zentralen Empfehlungen:

  • Nachfolge beginnt nicht erst mit dem Generationenwechsel.
  • Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern der Verantwortung.
  • Wer heute vorbereitet ist, gibt dem Unternehmen von morgen Stabilität.

Wir danken allen Organisatorinnen und Organisatoren – insbesondere der IHK für München und Oberbayern – für diese rundum gelungene Veranstaltung sowie für den offenen Austausch mit Staatsminister Hubert Aiwanger, IHK-Vizepräsidentin Denise Schurzmann und den weiteren Mitwirkenden: Marcel Hülsbeck, Christian Mohr, Klaus Sailer, Jonas Gebendorfer, Sebastian Gouy, Sophie Hepper, Maxi W., Leon Weber und Martin Weber.

Die MTG Wirtschaftskanzlei ist stolz darauf, ihren Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft des Mittelstands in Bayern leisten zu können.

Fotos: Andreas Gebert

MTG beim Tag der Unternehmensnachfolge im Kloster Plankstetten

MTG beim Tag der Unternehmensnachfolge im Kloster Plankstetten

Erfolgreich übergeben statt nur abgeben – Tag der Unternehmensnachfolge am 9. Juli 2025 im Kloster Plankstetten

Die Unternehmensnachfolge ist einer der wichtigsten Meilensteine im Leben eines Unternehmens – sowohl emotional als auch strategisch. Damit die Übergabe reibungslos gelingt, sind fundiertes Wissen, vorausschauende Planung und rechtliche Klarheit unerlässlich.

Der „Tag der Unternehmensnachfolge“ richtet sich speziell an Senior-Unternehmer/-innen und Nachfolger/-innen in spe, die sich frühzeitig und umfassend auf diesen Prozess vorbereiten möchten. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Fachvorträge, Erfahrungsberichte und konkrete Handlungsempfehlungen, die wertvolle Orientierung für eine erfolgreiche Übergabe geben.

Ein besonderer Programmpunkt ist der Vortrag von Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Partner der MTG Wirtschaftskanzlei. Unter dem Titel „Zukunftssicher vorsorgen – dem Ausfall des Unternehmens vorbeugen“ behandelt er wichtige rechtliche Fallstricke, die bei unerwartetem Ausfall des Unternehmers durch Krankheit, Unfall oder Tod auftreten können. Er zeigt zudem Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen Nachfolgeprozesse rechtssicher und zukunftsorientiert gestaltet werden können.

Während der Mittagspause lädt eine kostenlose Führung durch die historische Klosterkirche und den Klostergarten von Plankstetten zum Verweilen und Netzwerken in einem inspirierenden Ambiente ein.

Veranstaltungsdetails:
📍 Kloster Plankstetten
📅 Mittwoch, 9. Juli 2025
⏰ 9:30 – 16:00 Uhr

Jetzt kostenfrei anmelden und Platz sichern: Jetzt kostenlos anmelden!

Weitere Informationen und das vollständige Programm finden Sie im Flyer „Früher an später denken“.

Die Veranstaltung wird organisiert von den NACHFOLGELOTSEN, einem Verbund aus der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, den Industrie- und Handelskammern Regensburg und Niederbayern sowie der Hans Lindner Stiftung.

Keine Selbstständigkeit ohne Stichentscheidsklausel bei 50 Prozent GGF-Beteiligung

Keine Selbstständigkeit ohne Stichentscheidsklausel bei 50 Prozent GGF-Beteiligung

Die rechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) hat erhebliche Auswirkungen auf Sozialversicherung, Steuerberatung und Unternehmensführung. Insbesondere bei 50-prozentiger Beteiligung an einer GmbH stellt sich die Frage, wann ein GGF als selbstständig gilt und welche Rechte im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sein müssen. Das SG Neubrandenburg hat hierzu aktuelle Maßstäbe gesetzt, die für mittelständische Unternehmen in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg relevant sind.

 

Änderungen zur Selbstständigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern

Das Sozialgericht (SG) Neubrandenburg hat entschieden, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der 50 Prozent der Anteile hält, nur dann als selbstständig gilt, wenn er ein Stichentscheidrecht bei Stimmengleichheit im Gesellschaftsvertrag eingeräumt bekommt.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung klarer Regelungen in Gesellschaftsverträgen, insbesondere bei einer Gleichverteilung der Anteile. Fehlt ein solches Recht, beschränkt sich die Macht des Geschäftsführers auf eine reine Verhinderung von Beschlüssen, was seine Selbstständigkeit infrage stellt.

Konsequenzen für die Unternehmensführung

Die Entscheidung des SG Neubrandenburg zeigt, dass GGFs ohne Stichentscheidsrecht in der Praxis nur eingeschränkt unternehmerisch handeln können. Eine umfassende Gestaltungsmacht, wie sie für die Annahme von Selbstständigkeit erforderlich ist, ergibt sich nur, wenn der Geschäftsführer die unternehmerische Gesamtpolitik mitbestimmen kann.

Ohne die vertragliche Absicherung eines Stichentscheids bei Pattsituationen haben Unternehmen ein erhöhtes Risikopotenzial bei Beschlussfassungen. Gerade mittelständische GmbHs sollten ihre Gesellschaftsverträge daher prüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Unterschiede zum Bundessozialgericht (BSG)

Das SG Neubrandenburg geht strenger vor als das BSG. Während das BSG einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 Prozent Beteiligung grundsätzlich als nicht beschäftigt einordnet, betont das SG, dass ohne vertraglich geregeltes Stichentscheidsrecht keine umfassende Selbstständigkeit vorliegt.

Die Entscheidungen des BSG (Urteile vom 28. Juni 2022, Az. B 12 R 4/20 R; 1. Februar 2022, Az. B 12 KR 37/19 R) sehen hingegen die unternehmerische Gestaltungsmacht als ausreichend an, selbst bei Stimmengleichheit. Unternehmen sollten daher sowohl rechtliche als auch gesellschaftsvertragliche Aspekte bei der Führung ihrer GmbH berücksichtigen.

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Geschäftsführer

Gesellschaftsvertrag prüfen und anpassen

Unternehmen sollten bestehende Gesellschaftsverträge dahingehend prüfen, ob ein Stichentscheidrecht bei Stimmengleichheit vorgesehen ist. Eine klare Regelung verhindert rechtliche Unsicherheiten und stärkt die Entscheidungsfähigkeit der Geschäftsführung.

Steuer- und Sozialberatung einbeziehen

Die rechtliche Einordnung eines GGF beeinflusst nicht nur die Sozialversicherungspflicht, sondern auch steuerliche Aspekte. Eine frühzeitige Beratung durch die MTG Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung ist empfehlenswert, um Risiken zu minimieren und die Unternehmensführung rechtssicher zu gestalten.

Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen bei Fragen rund um Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerrechte und Steueroptimierung zur Verfügung: Kontaktformular

Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 1. Januar 2025

Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen bei der Fünftelregelung für Abfindungen und mehrjährigen Arbeitslohn in Kraft. Künftig kann die steuerliche Vergünstigung nicht mehr direkt über das Lohnsteuerabzugsverfahren des Arbeitgebers angewendet werden. Stattdessen erfolgt die Berücksichtigung ausschließlich im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren der Arbeitnehmer. Unternehmen und Beschäftigte sollten sich frühzeitig über die neuen Regelungen informieren, um steuerliche Vorteile weiterhin optimal zu nutzen.

Änderungen bei der Fünftelregelung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung für Abfindungen und Arbeitslohn, der für mehrere Jahre gezahlt wird, angepasst. Die steuerliche Vergünstigung kann künftig nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Stattdessen ist sie nur noch im Rahmen des Einkommensteuer-Veranlagungsverfahrens des Arbeitnehmers möglich.

Damit trägt die Neuregelung zu mehr Vereinheitlichung im Steuerverfahren bei, bringt für Arbeitnehmer aber auch die Notwendigkeit mit sich, die Tarifermäßigung aktiv über die Steuererklärung geltend zu machen.

Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Abfindungen, die ab dem 1. Januar 2025 ohne Anwendung der Fünftelregelung besteuert werden, müssen vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 ausgewiesen werden.

  • Der Betrag ist in Zeile 10 anzugeben, damit das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung die Tarifermäßigung prüfen und gegebenenfalls gewähren kann.
  • Zusätzlich muss der Betrag in den Bruttoarbeitslohn (Zeile 3) einfließen.

Damit bleibt die steuerliche Begünstigung für Abfindungen zwar bestehen, wird aber in die Verantwortung der Arbeitnehmer verlagert, die die Ermäßigung über ihre Steuererklärung beantragen müssen.

Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung

Die auf die Abfindungen entfallenden Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) werden nicht separat ausgewiesen. Stattdessen sind sie in den Summen der Zeilen 4 bis 7 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Abwicklung im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar einfacher wird, Arbeitnehmer jedoch verstärkt darauf achten müssen, die Tarifermäßigung im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu beantragen.

Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie kompetent in allen Fragen rund um Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung – damit Sie auch bei komplexen steuerlichen Änderungen wie der Fünftelregelung rechtssicher und optimal beraten sind.

Jetzt Kontakt aufnehmen: https://www.mtg-group.de/kontakt

Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig

Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) entschieden, dass Arbeitgeber ihre Pflicht zur Gehaltsabrechnung auch durch eine elektronische Bereitstellung im digitalen Mitarbeiterpostfach erfüllen können. Damit wird die gesetzliche Vorgabe aus § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO, wonach die Abrechnung in Textform erfolgen muss, auch bei elektronischer Zustellung gewahrt.

 

Digitale Gehaltsabrechnung: Entscheidung des BAG

Für Unternehmen bedeutet dies eine rechtssichere Möglichkeit, Lohn- und Gehaltsabrechnungen digital und effizient bereitzustellen – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen sind korrekt umgesetzt.

Holschuld des Arbeitnehmers

Nach Auffassung des BAG handelt es sich beim Anspruch auf Gehaltsabrechnung um eine sogenannte Holschuld. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss die Abrechnung lediglich an einer elektronischen Ausgabestelle – beispielsweise dem passwortgeschützten Postfach – zur Verfügung stellen. Ein zusätzlicher Nachweis, dass der Arbeitnehmer die Abrechnung tatsächlich abgerufen hat, ist nicht erforderlich.

Interessen der Beschäftigten wahren

Gleichzeitig betonte das BAG, dass die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Beschäftigte, die privat keinen Online-Zugang besitzen, dürfen nicht benachteiligt werden. Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass ein alternativer Zugang – etwa über betriebliche Geräte oder eine gedruckte Version – möglich ist.

Darüber hinaus verwies das Gericht den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Dieses muss nun prüfen, ob die Einführung und der Betrieb eines digitalen Mitarbeiterpostfachs in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fallen. Arbeitgeber sollten deshalb auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Blick behalten, bevor sie ein digitales System einführen.

 

Fazit: Digitalisierung ja – aber rechtssicher

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Die digitale Gehaltsabrechnung ist zulässig und praxistauglich. Dennoch müssen Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten, insbesondere Datenschutz, Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte. Wer diese Punkte berücksichtigt, kann von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren und gleichzeitig Rechtsrisiken vermeiden.

Die MTG Wirtschaftskanzlei in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg berät Unternehmen umfassend zu Fragen der Arbeits- und Sozialversicherung, zur Gestaltung digitaler Prozesse und zu den Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten.

Meldepflicht bei Schwangerschaft – Arbeitgeberpflichten rechtssicher erfüllen

Meldepflicht bei Schwangerschaft – Arbeitgeberpflichten rechtssicher erfüllen

Arbeitgeber müssen die Schwangerschaft oder Stillzeit ihrer Mitarbeiterinnen umgehend der zuständigen Gewerbeaufsicht melden. Diese gesetzliche Meldepflicht bringt wichtige Fristen und Dokumentationspflichten mit sich, deren Nichteinhaltung rechtliche Konsequenzen haben kann. Die MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Unternehmen dabei, alle Arbeitgeberpflichten im Mutterschutz korrekt zu erfüllen.

 

Gesetzliche Meldepflicht an die Gewerbeaufsicht

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Schwangerschaft oder Stillzeit ihrer Beschäftigten der zuständigen Gewerbeaufsicht zu melden. Diese Meldepflicht tritt unmittelbar nach Bekanntgabe durch die Mitarbeiterin in Kraft und dient dem Schutz von Mutter und Kind am Arbeitsplatz. Die MTG Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg berät Arbeitgeber umfassend zu diesen wichtigen Pflichten.

Umgehende Online-Meldung erforderlich

Die Mitteilung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt muss umgehend nach Bekanntgabe der Schwangerschaft oder Stillzeit erfolgen. Moderne Verwaltungsverfahren ermöglichen eine schnelle und unkomplizierte Online-Meldung über die entsprechenden Portale der Gewerbeaufsichtsbehörden. Verzögerungen bei der Meldung können zu Nachfragen der Behörden oder rechtlichen Problemen führen, die sich durch rechtzeitiges Handeln vermeiden lassen.

Vollständige Angaben zur Beschäftigung

Die Meldung sollte detaillierte Angaben über Art und zeitlichen Umfang der Beschäftigung der schwangeren oder stillenden Frau enthalten. Diese vollständigen Informationen helfen dabei, Rückfragen des Gewerbeaufsichtsamtes zu vermeiden und beschleunigen das Verfahren erheblich. Unsere Steuerberatung und Rechtsberatung empfiehlt, bereits bei der ersten Meldung alle relevanten Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitszeiten anzugeben, um später aufwendige Nachreichungen zu vermeiden.

 

Besondere Arbeitszeiten und Genehmigungsverfahren

Für schwangere und stillende Mitarbeiterinnen gelten besondere Schutzbestimmungen bei Arbeitszeiten und besonderen Beschäftigungsformen. Das Mutterschutzgesetz sieht strenge Regelungen für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Abendstunden vor. Die Wirtschaftsprüfung der MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Unternehmen dabei, diese komplexen Regelungen rechtssicher umzusetzen und alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig zu beantragen.

Sonn- und Feiertagsarbeit sowie getaktete Arbeit

Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt ist auch zu benachrichtigen, wenn eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen oder mit getakteter Arbeit beschäftigt werden soll. Diese besonderen Beschäftigungsformen erfordern eine gesonderte Meldung und oft auch eine spezielle Genehmigung. Getaktete Arbeit, wie sie häufig in der Produktion vorkommt, kann besondere gesundheitliche Belastungen für Schwangere darstellen und bedarf daher einer besonderen behördlichen Prüfung.

Abendarbeit und Genehmigungsverfahren

Die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach 20:00 Uhr ist grundsätzlich nicht zulässig. Wenn der Arbeitgeber beabsichtigt, eine schwangere oder stillende Frau bis 22:00 Uhr zu beschäftigen, ist hierfür eine spezielle Genehmigung bei der Gewerbeaufsicht zu beantragen. Der Antrag kann praktischerweise online im Zuge der regulären Meldung erfolgen, wodurch sich der Verwaltungsaufwand reduziert. Diese Genehmigungen sind oft an besondere Auflagen geknüpft, die der Arbeitgeber einhalten muss.

 

Rechtssichere Umsetzung und Dokumentation

Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten im Mutterschutz erfordert eine systematische Herangehensweise und sorgfältige Dokumentation aller Schritte. Arbeitgeber sollten interne Prozesse etablieren, die sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht erfüllt werden. Eine professionelle Beratung hilft dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden und den Schutz der Mitarbeiterinnen optimal zu gewährleisten.

Die Nichteinhaltung der Meldepflichten kann nicht nur zu behördlichen Sanktionen führen, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu den Beschäftigten belasten. Eine proaktive und korrekte Handhabung der Mutterschutzbestimmungen zeigt hingegen die Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und stärkt die Arbeitgeberattraktivität des Unternehmens.

Benötigen Sie Unterstützung bei Mutterschutz-Meldepflichten? Die Experten der MTG Wirtschaftskanzlei beraten Sie umfassend zu allen Arbeitgeberpflichten im Mutterschutz. Kontaktieren Sie unsere Spezialistin für Arbeitsrecht und Mutterschutzbestimmungen: Antje Ubben