MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt BBW mit 20 Bildschirmen

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt BBW mit 20 Bildschirmen

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat dem Berufsbildungswerk Abensberg insgesamt 20 Bildschirme zur Verfügung gestellt. Mit dieser Spende möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die Ausbildung junger Menschen zu unterstützen und die technischen Rahmenbedingungen vor Ort weiter zu verbessern.

Als Unternehmen mit fünf Standorten in Bayern ist uns regionales Engagement ein wichtiges Anliegen. Wir möchten dort Verantwortung übernehmen, wo Menschen auf ihrem Weg in die berufliche Zukunft begleitet werden. Das Berufsbildungswerk Abensberg leistet seit vielen Jahren einen bedeutenden Beitrag zur Förderung junger Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Wir freuen uns, wenn unsere Spende einen Mehrwert im Ausbildungsalltag schafft und dazu beiträgt, die jungen Auszubildenden bestmöglich auf ihren beruflichen Start vorzubereiten.

Grundstücksübertragung im Erbfall – Wann die Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei bleibt

Grundstücksübertragung im Erbfall – Wann die Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei bleibt

Bei der Übertragung von Immobilien fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Im Erbfall gelten jedoch besondere steuerliche Ausnahmen, insbesondere bei der Teilung eines Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft. Die MTG Wirtschaftskanzlei erläutert, wann eine Grundstücksübertragung grunderwerbsteuerfrei ist und welche Fallstricke Hausbesitzer beachten sollten.

Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen im Erbfall

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den bedeutendsten Kostenfaktoren bei Immobilienübertragungen. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises oder Grundstückswerts. Für Erwerbe im Zusammenhang mit einem Erbfall sieht das Grunderwerbsteuerrecht jedoch besondere Befreiungstatbestände vor.

Steuerbefreiung bei Erwerb durch Miterben

Wird ein zum Nachlass gehörendes Grundstück von einem Miterben zur Teilung des Nachlasses übernommen, ist dieser Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit. Steuerlich soll der Miterbe damit genauso behandelt werden wie ein Alleinerbe oder ein Vermächtnisnehmer, deren Grundstückserwerb ebenfalls grunderwerbsteuerfrei ist. Ziel dieser Regelung ist es, eine doppelte Belastung mit Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer zu vermeiden.

Bedeutung der Erbengemeinschaft für die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung greift ausschließlich im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Voraussetzung ist, dass das Grundstück unmittelbar aus dem Nachlass auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird. Erfolgt der Erwerb außerhalb dieser Nachlassteilung oder durch Dritte, entfällt die grunderwerbsteuerliche Begünstigung.

BFH-Rechtsprechung zur Grundstücksübertragung auf Personengesellschaften

Die steuerfreie Teilung eines Nachlasses ist nicht immer eindeutig. Insbesondere bei Übertragungen auf Personengesellschaften hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung präzisiert und eingeschränkt.

Steuerbefreiung nur entsprechend der Beteiligungsquote

In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft nur anteilig grunderwerbsteuerfrei ist. Die Steuerbefreiung gilt lediglich in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Soweit weitere Gesellschafter beteiligt sind, fällt Grunderwerbsteuer an.

Fünfjahresfrist als steuerliches Risiko

Darüber hinaus entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend, wenn sich der Anteil des Miterben an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Grundstücksübertragung vermindert. Dies kann beispielsweise durch Anteilsveräußerungen oder gesellschaftsvertragliche Änderungen geschehen. Hausbesitzer und Erben sollten diese Frist bei der Nachlassgestaltung zwingend berücksichtigen.

Steuerliche Gestaltung und frühzeitige Beratung

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft bietet zwar steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Ohne fundierte steuerrechtliche Prüfung können ungewollt hohe Grunderwerbsteuerbelastungen entstehen. Eine frühzeitige Einbindung der Steuerberatung der MTG Wirtschaftskanzlei schafft Planungssicherheit und vermeidet kostspielige Fehler.

Hinweis der MTG Wirtschaftskanzlei:
Unsere Experten für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung begleiten Hausbesitzer und Erben bei der steueroptimalen Grundstücksübertragung. An unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg beraten wir Sie umfassend zur Nachlassgestaltung und Immobilienbesteuerung.

E-Dienstwagen und Lohnsteuerbescheinigung – neue steuerliche Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

E-Dienstwagen und Lohnsteuerbescheinigung – neue steuerliche Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Elektromobilität und internationale Beschäftigungsverhältnisse stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue steuerliche Herausforderungen. Änderungen bei der Stromkostenerstattung für E-Dienstwagen sowie neue Vorgaben zu Globalbeiträgen an ausländische Sozialversicherungsträger erfordern eine sorgfältige steuerliche Umsetzung. Die MTG Wirtschaftskanzlei erläutert die aktuellen Regelungen und zeigt auf, worauf in der Praxis zu achten ist.

E-Dienstwagen – Stromkostenerstattung ab 2026 neu geregelt

Die steuerliche Behandlung von Ladevorteilen bei E-Dienstwagen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise angepasst. Mit Wirkung ab 2026 entfällt nun eine wichtige Vereinfachungsregelung, was insbesondere für Arbeitgeber zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet.

Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber weiterhin möglich

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern weiterhin einen attraktiven steuerfreien Vorteil bieten, indem sie auf dem Betriebsgelände kostenlose Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen. Der unentgeltlich überlassene Ladestrom stellt keinen geldwerten Vorteil dar, wenn die Ladesäule ortsfest auf dem Firmengelände oder bei einem verbundenen Unternehmen installiert ist und der Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Dies gilt sowohl für private E-Fahrzeuge als auch für privat genutzte E-Dienstwagen.

Wegfall der steuerfreien Pauschalen bei privatem Laden

Erstattet der Arbeitgeber Stromkosten für das Laden zu Hause, ist zu unterscheiden: Erstattungen für private E-Autos gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für privat genutzte E-Dienstwagen konnten bisher lohnsteuerfreie Pauschalen zwischen 15 Euro und 70 Euro monatlich angesetzt werden. Diese Pauschalen hat das Bundesfinanzministerium mit Wirkung ab 2026 abgeschafft.

Neue Anforderungen an die Stromkostenermittlung

Ab 2026 ist für die steuerfreie Erstattung eine individuelle Berechnung erforderlich. Zunächst muss die verbrauchte Strommenge über einen separaten Stromzähler, etwa an der Wallbox oder im Fahrzeug, ermittelt werden. Anschließend ist der maßgebliche Strompreis anzusetzen. In der Regel gilt der individuelle Stromtarif des Arbeitnehmers einschließlich anteiligem Grundpreis. Alternativ dürfen zur Vereinfachung die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten durchschnittlichen Strompreise für private Haushalte herangezogen werden. Für 2025 betrug dieser Wert 0,34 Euro pro kWh.

Lohnsteuerbescheinigung – Globalbeiträge an ausländische Sozialversicherungsträger

Arbeitgeber mit internationalem Bezug sind häufig verpflichtet, Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger zu leisten. Diese Zahlungen wirken sich unmittelbar auf die Lohnsteuerbescheinigung und die Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer aus.

Voraussetzungen für die Angabe in der Lohnsteuerbescheinigung

Beiträge an ausländische Sozialversicherungsträger müssen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden, wenn diese den inländischen Systemen vergleichbar sind und der Gesamtbeitrag zumindest teilweise einen Arbeitnehmeranteil enthält. Die Bescheinigung dient der Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers.

Aufteilung von Globalbeiträgen für 2026

Erheben ausländische Sozialversicherungsträger sogenannte Globalbeiträge, ist eine Aufteilung auf die einzelnen Versicherungszweige erforderlich. Das Bundesfinanzministerium hat hierfür die Aufteilungsmaßstäbe für 2026 bekannt gegeben. Eine pauschale Aufteilung ist unter anderem für Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern vorgesehen. Für Drittstaaten sowie das Vereinigte Königreich ist die Aufteilung nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

Praktische Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fehler bei der Erfassung und Aufteilung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge können zu steuerlichen Nachteilen führen. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig prüfen, welche Melde- und Nachweispflichten bestehen. Eine fachkundige Begleitung durch die Steuerberatung der MTG Wirtschaftskanzlei hilft, Risiken zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

Hinweis der MTG Wirtschaftskanzlei:
Unsere Experten für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend zu E-Dienstwagen, Lohnsteuer und internationalem Sozialversicherungsrecht. An unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Anteilsverkauf bei der GmbH – Steuerliche Fallstricke für Geschäftsführer

Anteilsverkauf bei der GmbH – Steuerliche Fallstricke für Geschäftsführer

Der Verkauf von GmbH-Anteilen kann für Geschäftsführer erhebliche steuerliche Folgen haben. Insbesondere bei Beteiligungen von mindestens 1 % greifen besondere Regelungen zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Die MTG Wirtschaftskanzlei erläutert, wie Gewinne aus Anteilsverkäufen steuerlich behandelt werden und warum Steuerberatungskosten dabei nicht absetzbar sind.

Besteuerung von Gewinnen aus dem Anteilsverkauf

Veräußert ein GmbH-Geschäftsführer Anteile aus seinem Privatvermögen, gelten spezielle steuerliche Vorschriften. Maßgeblich sind insbesondere die Höhe der Beteiligung sowie der Zeitraum, in dem diese gehalten wurde.

Beteiligungsgrenze und steuerliche Einordnung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt war. Diese Regelung betrifft viele GmbH-Geschäftsführer unmittelbar, da sie häufig über entsprechende Beteiligungen verfügen.

Ermittlung des Veräußerungsgewinns und Teileinkünfteverfahren

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich der Anschaffungs- und der Veräußerungskosten der Beteiligung. Auf diesen Gewinn ist das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Für steuerliche Zwecke werden daher lediglich 60 % der relevanten Beträge angesetzt, während 40 % steuerfrei bleiben.

Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf

Im Zusammenhang mit einem Anteilsverkauf entstehen regelmäßig Kosten für steuerliche Beratung und Deklaration. Ob diese Aufwendungen als Veräußerungskosten abzugsfähig sind, war lange umstritten und wurde nun höchstrichterlich geklärt.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns in der Steuererklärung anfallen, nicht zu den abziehbaren Veräußerungskosten zählen. Geklagt hatte ein Ehepaar, das die Kosten im Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Anteilsveräußerung geltend machen wollte.

Abgrenzung zwischen Veräußerungsvorgang und Steuerpflicht

Nach Auffassung des BFH reicht ein lediglich mittelbarer Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf für den Kostenabzug nicht aus. Entscheidend ist, dass das auslösende Moment für die Kostenentstehung unmittelbar der Veräußerungsvorgang selbst sein muss. Steuerberatungskosten entstehen jedoch aufgrund der gesetzlichen Steuerpflicht und der freiwilligen Entscheidung, einen Steuerberater einzuschalten – nicht durch den Verkaufsvorgang an sich.

Praktische Konsequenzen für GmbH-Geschäftsführer

Für Geschäftsführer bedeutet dies, dass Beratungskosten im Zusammenhang mit der steuerlichen Deklaration des Anteilsverkaufs nicht steuermindernd berücksichtigt werden können. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher besonders wichtig, um die Gesamtsteuerbelastung realistisch einzuschätzen und Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Hinweis der MTG Wirtschaftskanzlei:
Unsere Experten für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung beraten GmbH-Geschäftsführer umfassend bei Anteilsverkäufen und Unternehmensbeteiligungen. An unseren Standorten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg unterstützen wir Sie bei der steueroptimalen Strukturierung und rechtssicheren Umsetzung.

Steuerliche Neuerungen für Unternehmer – Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Konzernumbau

Steuerliche Neuerungen für Unternehmer – Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Konzernumbau

Unternehmer sehen sich regelmäßig mit steuerlichen Änderungen und aktueller Rechtsprechung konfrontiert. Neue Vorgaben zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen, zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung sowie zur Grunderwerbsteuer bei Konzernumstrukturierungen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit. Die MTG Wirtschaftskanzlei gibt einen kompakten Überblick und zeigt auf, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.

Umsatzsteuerliche Änderungen bei Schul- und Bildungsleistungen

Zum 1. Januar 2025 wurden die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen für Schul- und Bildungsleistungen an europäische Vorgaben angepasst. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierzu den Umsatzsteuer-Anwendungserlass konkretisiert und neue Abgrenzungskriterien veröffentlicht, die insbesondere für Bildungsträger und Unternehmer von Bedeutung sind.

Erweiterter Kreis steuerbefreiter Leistungserbringer

Die Steuerbefreiung gilt nun nicht mehr ausschließlich für private Bildungseinrichtungen. Auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts können von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, sofern sie Schul- oder Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildungen oder berufliche Umschulungen anbieten. Zusätzlich wurde für Privatlehrer ein eigenständiger Befreiungstatbestand geschaffen, wenn der Unterricht unmittelbar der schulischen oder beruflichen Qualifikation dient.

Abgrenzung begünstigter Bildungsleistungen

Als steuerbefreit gelten Leistungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Hierzu zählen klassischer Schul- und Hochschulunterricht ebenso wie Aus- und Fortbildungen sowie berufliche Umschulungen. Auch moderne Unterrichtsformate, etwa interaktive Livestreams, sind begünstigt. Nicht steuerfrei sind hingegen reine Freizeit- oder Hobbyangebote ohne klaren Bildungsbezug.

Nichtbeanstandungsregelung und Praxishinweise

Zur Erleichterung des Übergangs hat das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt. Für Umsätze, die vor dem 1. Januar 2028 ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn Unternehmer weiterhin die bis Ende 2024 geltende Rechtslage anwenden. Ergänzend stellt das BMF ein Informationsblatt bereit, das bei der Einordnung von Vorträgen, Kursen und Veranstaltungen unterstützt. Eine steuerliche Prüfung im Rahmen der Steuerberatung der MTG Wirtschaftskanzlei wird dennoch empfohlen.

Aktuelle Rechtsprechung zu Gewerbesteuer und Konzernumbau

Neben gesetzlichen Änderungen beeinflussen auch Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) maßgeblich die steuerliche Praxis. Insbesondere Grundstücksunternehmen und Konzerne sollten neue Urteile zur Gewerbesteuerkürzung und zur Grunderwerbsteuer sorgfältig berücksichtigen.

Oldtimer als schädliche Nebentätigkeit bei Grundstücksunternehmen

Reine Grundstücksunternehmen können alternativ zur einfachen Kürzung die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Anspruch nehmen, sofern sie ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen. Der BFH hat jedoch entschieden, dass das Halten von Oldtimern zur Wertsteigerung eine schädliche Nebentätigkeit darstellt. Dies gilt selbst dann, wenn aus der Investition keine Einnahmen erzielt werden. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung entfällt dadurch vollständig.

Unentgeltliche Tätigkeiten sind ebenfalls schädlich

Nach Auffassung des BFH ist es unerheblich, ob eine Nebentätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Auch unentgeltliche Tätigkeiten können die Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung verletzen. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit über den Rahmen einer reinen privaten Vermögensverwaltung hinausgeht.

Konzernumbau – keine Begünstigung ohne herrschendes Unternehmen

Bei konzerninternen Umstrukturierungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer greifen. Der BFH stellt jedoch klar, dass eine bloße Gruppe natürlicher Personen kein herrschendes Unternehmen darstellt, wenn kein Gesellschafter allein mindestens 95 % der Anteile hält. Eine steuerbegünstigte Struktur wäre nur möglich gewesen, wenn die Gesellschafter ihre Beteiligungen zuvor in einer Gesellschaft, etwa einer GbR, gebündelt hätten.

Fazit der MTG Wirtschaftskanzlei:
Unternehmer sollten steuerliche Änderungen und aktuelle BFH-Rechtsprechung frühzeitig in ihre Planung einbeziehen. Unsere Experten für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung beraten Mandanten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg umfassend zu umsatz-, gewerbesteuerlichen und konzernrechtlichen Fragestellungen.

Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen – wichtige Hinweise für Steuerzahler

Unterhaltszahlungen steuerlich absetzen – wichtige Hinweise für Steuerzahler

Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Seit einigen Jahren gelten dabei strengere Anforderungen an Zahlungswege und Nachweise. Die MTG Wirtschaftskanzlei informiert über aktuelle Regelungen, Höchstbeträge und praktische Tipps für Steuerzahler.

Steuerliche Anerkennung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltsleistungen zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die unterstützte Person bedürftig ist und bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreitet. Zudem legt das Finanzamt großen Wert auf die Nachvollziehbarkeit der Zahlungen.

Keine Anerkennung von Barzahlungen durch das Finanzamt

Barzahlungen werden von den Finanzämtern grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Wer Unterhalt leistet, muss die Zahlungen zwingend über sein Bankkonto anweisen. Nur so kann der Zahlungsfluss eindeutig dokumentiert und steuerlich berücksichtigt werden. Die MTG Wirtschaftskanzlei empfiehlt, regelmäßige Überweisungen mit eindeutiger Verwendungsangabe vorzunehmen.

Naturalunterhalt als Ausnahme

Eine Ausnahme von der bargeldlosen Zahlungspflicht stellt der sogenannte Naturalunterhalt dar. Dazu zählen Sachleistungen wie mietfreies Wohnen, die Überlassung von Wohnraum oder die Übernahme laufender Kosten. Der geldwerte Vorteil kann unter bestimmten Voraussetzungen anteilig steuerlich abgesetzt werden, obwohl kein Geldfluss erfolgt.

Höchstbeträge, Voraussetzungen und Nachweise

Die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen ist betragsmäßig begrenzt und an klare Voraussetzungen geknüpft. Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt erheblich.

Aktuelle Höchstbeträge und zusätzliche Abzüge

Im Jahr 2025 können Unterhaltsaufwendungen bis zu 12.096 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, was monatlich 1.008 Euro entspricht. Für das Jahr 2026 steigt der Höchstbetrag auf 12.348 Euro. Zusätzlich abzugsfähig sind übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person.

Bedürftigkeit, Einkommens- und Vermögensgrenzen

Anerkannt werden Unterhaltszahlungen unter anderem an Kinder und Enkelkinder, für die kein Kindergeld und keine Kinderfreibeträge mehr bestehen. Eigene Einkünfte oder Bezüge des Unterhaltsempfängers über 624 Euro jährlich mindern den absetzbaren Höchstbetrag. Das Vermögen darf zudem 15.500 Euro nicht überschreiten (Schonvermögen).

Zahlungswege und Nachweispflichten

Überweisungen über Banken oder Zahlungsdienstleister auf ein eindeutig zugeordnetes Bankkonto werden anerkannt. Zahlungen per E-Wallet-App an Mobilfunknummern oder E-Mail-Adressen gelten hingegen nicht als ausreichend nachweisbar. Steuerzahler sollten Kontoauszüge und Buchungsbestätigungen aufbewahren. Diese müssen der Steuererklärung nicht beigefügt, aber auf Anforderung vorgelegt werden.

Vereinfachungsregelungen für Eltern

Für bestimmte familiäre Konstellationen sieht das Steuerrecht Erleichterungen vor, um den Nachweisaufwand zu reduzieren.

Unterhalt im gemeinsamen Haushalt

Lebt ein volljähriges Kind über 25 Jahre noch im gemeinsamen Haushalt der Eltern, können Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag auch ohne Einzelnachweise angesetzt werden. In diesem Fall genügt die Angabe der Einkünfte des Kindes in der Anlage Unterhalt.

Auswärtige Ausbildung und Sonderfälle

Die Vereinfachungsregelung gilt ebenfalls, wenn das Kind wegen Ausbildung oder Studium auswärts wohnt. Zieht das Kind jedoch nach einer Heirat mit dem Partner in einen eigenen Haushalt, entfällt die Vereinfachung. Dann müssen Unterhaltsaufwendungen vollständig nachgewiesen werden.

Hinweis der MTG Wirtschaftskanzlei:
Unsere Experten für Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung unterstützen Mandanten in Regensburg, Kelheim, Straubing, Ingolstadt und Nürnberg bei der optimalen steuerlichen Gestaltung von Unterhaltsleistungen. Eine individuelle Beratung hilft, Risiken zu vermeiden und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Wichtige Informationen für 2026 & Weihnachtsgrüße

Wichtige Informationen für 2026 & Weihnachtsgrüße

Rechstformwechsel zum Jahreswechsel 2025/2026

Liebe Freunde und Mandanten der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir dürfen Sie heute über eine bevorstehende Änderung ab Beginn des neuen Jahres informieren:

  • Die Sozietät Dr. Reuthlinger & Breig und Partner GdbR verändert sich im Rahmen eines Rechtsformwechsels und einer begleitenden Namensänderung in die MTG Steuer- und Rechtsberatung PartGmbB.
  • Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTG Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird unter MTG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft firmieren.
  • Unsere MTG Consulting GmbH bleibt unverändert.

Für Sie bleibt jedoch alles wie gewohnt, nur unter neuem Namen.

Wir freuen uns, Ihnen auch weiterhin mit unserem gesamten Team zuverlässig zur Seite zu stehen und danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

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MTG unterstützt den SV Edelweiß Mendorf

MTG unterstützt den SV Edelweiß Mendorf

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat die 1. Mannschaft des SV Edelweiß Mendorf, einen erfolgreichen Schützenverein mit einer Luftgewehrmannschaft in der 2. Bundesliga, mit neuen MTG-Rucksäcken ausgestattet. Zusätzlich tragen die Vereinsjacken nun das Logo der MTG der 1. Mannschaft.

Der Verein ist in den vergangenen Jahren sportlich stark gewachsen und zeigte in der aktuellen Saison mit einem Vereinsrekord und wichtigen Erfolgen im Kampf um den Klassenerhalt seine hohe Leistungsfähigkeit. Der Schießsport hat in Mendorf eine lange Tradition, und der Verein engagiert sich seit vielen Jahren für ein starkes sportliches Miteinander in der Region.

Besonders freut uns, dass eine Mitarbeiterin der MTG Wirtschaftskanzlei selbst Teil des Teams ist und den Verein aktiv unterstützt.

Mit dieser Ausstattung möchten wir den regionalen Breitensport stärken und den Einsatz der Schützinnen und Schützen würdigen, die mit großer Leidenschaft und Disziplin ihren sportlichen Weg gehen.

Tag der Ausbildung 2025: MTG Kelheim öffnet Türen für Schüler

Am Buß- und Bettag, dem 19. November 2025, fand erneut der „Tag der Ausbildung“ des Landkreises Kelheim statt – ein Projekt, an dem sich die MTG Wirtschaftskanzlei bereits seit vielen Jahren aktiv beteiligt. Insgesamt besuchten über 235 Schülerinnen und Schüler auf 13 Routen verschiedene regionale Unternehmen, um erste berufliche Einblicke zu gewinnen. Auch unsere Niederlassung in Kelheim öffnete ihre Türen für eine interessierte Schülergruppe.

Während des Besuchs lernten die Jugendlichen die vielfältigen Tätigkeitsfelder der MTG kennen – von Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung über Rechtsberatung bis hin zu unseren internen Fachbereichen. Besonderes Highlight war der direkte Austausch mit mehreren unserer Auszubildenden, die aus ihrem Arbeitsalltag berichteten und authentische Einblicke in ihre Ausbildung bei MTG gaben.

Der Tag der Ausbildung bietet jungen Menschen eine wertvolle Orientierungshilfe, um herauszufinden, welcher berufliche Weg zu ihnen passt. Wir freuen uns sehr, einen Beitrag dazu leisten zu können und vielleicht schon bald einige der Besucher als Praktikantinnen, Praktikanten oder neue Auszubildende bei uns begrüßen zu dürfen.

Jetzt Zukunft starten – Praktikum oder Ausbildung bei MTG

Für alle, die nach dem Tag der Ausbildung Lust auf mehr bekommen haben: Wir bieten in unseren Niederlassungen in den bayerischen Ferien immer zweitägige Schülerpraktika sowie Ausbildungsplätze und duale Studienplätze zum/r Steuerfachangestellten an.

Aktuelle Stellenangebote ➡️ www.mtg-group.de/karriere/stellenangebote/

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Ausbildungsprojekt Carida

MTG Wirtschaftskanzlei unterstützt Ausbildungsprojekt Carida

Die MTG Wirtschaftskanzlei hat 500 Euro an die Caritas Kelheim gespendet, um das Ausbildungsprojekt Carida zu fördern. Carida bietet jungen Menschen mit Handicap eine praxisnahe Ausbildung, die auf dem regulären Arbeitsmarkt häufig nicht realisierbar ist. Ziel ist es, nicht nur einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen, sondern langfristige berufliche Perspektiven zu schaffen.

Die Kelheimer MTG-Teams sind regelmäßig im nahegelegenen Nahkauf-Markt für den Kanzleibedarf unterwegs – ein Ort, an dem das Engagement der Caritas für das Projekt Carida unmittelbar erlebbar wird.

Mit der Spende unterstützt die MTG Wirtschaftskanzlei die nachhaltige Weiterführung des Projekts, das auf individuelle Förderung, praxisnahe Lerninhalte und langfristige Integration in den Arbeitsmarkt setzt.

Fotograf: Rebecca Geyer

Bildunterschrift: v. li. N. re.: Annika Möhring (Teamleiterin Carida), Katarzyna Gabrysiak (Auszubildende Carida), Alina Olenberg (MTG), Andrea Müller (MTG), Marc Utry (MTG), Tina Rosenhammer (Vorstand Caritas Kelheim), Jessica Semmler (Auszubildende Carida)