MTG NEWSLETTER 7/2021

26.03.2021 | MTG Newsletter

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

unsere Bundeskanzlerin überraschte uns nicht nur diese Woche, sondern schon im Januar 2021 mit ihrer Forderung zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Ihre Forderung wurde mit BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 umgesetzt, womit ein steuerliches Wahlrecht eröffnet, dass ab dem 1. Januar 2021 die Ausgaben für Computer und Software, egal in welcher Höhe, sofort abgeschrieben werden können.

Mit der heutigen Mandanteninformation möchten wir Ihnen interessante Details zur steuerlichen Sofortabschreibung für Computer und Software zukommen lassen.

Auf nachfolgende Punkte möchten wir Sie in diesem Monat insbesondere aufmerksam machen:

  • Wer kann Antrag auf Neustarthilfe stellen?
  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken
  • Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021
  • Lohnsteuerpflicht bei Übernahme von Beiträgen durch Arbeitgeber
  • Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

 

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.

Bleiben Sie gesund!

 

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