MTG Newsletter 9/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Die Zeiten der Steuerhinterziehung als „Kavaliersdelikt“ sind definitiv vorbei. Die Verwaltungsbehörden verhängen anlässlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung weitere Sanktionen, die für die Betroffenen schmerzhafter als eine Geld- oder Bewährungsstrafe sein können. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Weitergehende Ausführungen finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • Online-Pokergewinn und Steuerpflicht
  • Klärung zu Zweifelsfragen bei PV-Anlagen
  • Airbnb und die Steuerfahndung
  • Denkmalschutzabschreibung

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Botschaften.

    Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    auch wenn sich aufgrund des Ferienstarts bereits viele in den Urlaub verabschiedet haben, möchten wir Ihnen die für die öffentliche Hand relevanten steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen nicht vorenthalten.

    Mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023 hat sich die Finanzverwaltung nun (endlich) zur dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften geäußert. Wir haben Ihnen einige zentrale Punkte zusammengefasst.

    Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Themen und Entwicklungen hinweisen:

    • EuGH präzisiert Einordnung defizitärer Leistungen – Vorsteuer in Gefahr
    • Neue umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen der jPöR
    • Umsatzsteuerliche Organschaft bei der öffentlichen Hand
    • Neues zu Photovoltaikanlagen – BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht
    • Planungsrechtliche Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen

    Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Urlaubszeit!

    Newsletter Rechtsberatung R1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    die Neuerungen für Unternehmer nehmen kein Ende. Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Januar 2023 und der bevorstehenden Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Januar 2024, hat der Gesetzgeber dem Unternehmer weitere Pflichten durch das Hinweisgeberschutzgesetz zum 2. Juli 2023 auferlegt.

    Neben der eifrigen Tätigkeit des Gesetzgebers, ruht auch die Rechtsprechung nicht. So schreitet die Rechtsprechung zum Thema Compliance und Haftung von Geschäftsführern wegen Complianceverstößen weiter fort.

    Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

    • Gesellschaftsrecht
        • Die GmbH-Gesellschafterliste – wie schnell muss sie eingereicht werden?
        • Haftet ein Geschäftsführer bei Phishing-Angriffen?
    • Arbeitsrecht
        • Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Kündigungsfrist wert?
        • Nicht deklarierte Kaffeepause von zehn Minuten – Kündigungsgrund?
    • Erbrecht
        • Wann greift eine Pflichtteilsstrafklausel?
        • Wie ist der Begriff „Bargeld“ in einem Testament auszulegen?
    • Beendigung von Home-Office-Vereinbarungen via Teilkündigung
    • Das ist Neu – Das Hinweisgeberschutzgesetz

    Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.


    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Sprechen Sie uns gerne an.