MTG Preis 2022

Preisverleihung im Jahnstadion Regensburg

Im Rahmen der Absolventenfeier der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der OTH Regensburg wurde dieses Jahr der MTG-Preis an einem exponierten Ort vergeben, nämlich im Businessbereich des Jahnstadions Regensburg: Rund 120 Absolventinnen und Absolventen und insgesamt rund 350 Personen gaben dem Ereignis einen würdigen Rahmen. Der MTG-Preis wird seit nunmehr seit 16 Jahren verliehen und ist Teil einer engen Zusammenarbeit der OTH Regensburg und der MTG Wirtschaftskanzlei, basierend auf einer erfolgreichen Verbindung von Theorie und Praxis.

Der diesjährige Preisträger, Herr Moritz Fest, wurde ausgezeichnet für eine detaillierte Analyse des Einflusses von Corona auf Berichtskennzahlen der DAX-Konzerne. Die Masterarbeit wurde betreut von Prof. Jürgen Schöntag.

Dr. Bernd Waffler als Vertreter der MTG Wirtschaftskanzlei betonte in seiner Ansprache die erfolgreiche Tradition des MTG Preises und die Bedeutung der OTH für den ostbayerischen Wirtschaftsraum. Gerade in Zeiten, in denen die Bedeutung von Rohstoffen die täglichen Nachrichten beherrsche, könne der „Rohstoff Geist“ für die regionale Wirtschaft gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, so Waffler. Eine erfolgreiche Neuauflage des Preises soll es wieder in 2023 geben.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E4/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

nach wie vor beherrschen neben den globalen Krisen die Themen Energiesicherheit und Energieversorgung an vorderster Stelle die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.

Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die Bundesregierung angekündigt, schnellstmöglich eine spürbare Entlastung der Strom und Gas beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher über sogenannte Strom- und Gaspreisbremsen zu ermöglichen. Auch die bayerische Staatsregierung will mit einem sogenannten Härtefallfonds auf die steigenden Energiekosten reagieren und ergänzende Entlastungen gewähren. Zusätzlich zu den neuen Förderprogrammen ist der Gesetzgeber auch im Steuerrecht aktiv und schafft neue Entlastungen durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Gas und Fernwärme, dem geplanten Nullsteuersatz auf die Lieferung von PV-Anlagen und Batteriespeichern sowie die geplante Änderung im EStG zur Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp.

Gerade vor dem Hintergrund der Energiekrise gewinnt der Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bis Anfang 2023 sowie die Förderung von Eigenversorgung und dezentralen Energiekonzepten durch das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 an Bedeutung. 

Im Hinblick auf Klimaneutralität startete im September die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Diese fördert den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien wie auch die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen. 

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), aktueller Stand zur Gas- und Strompreisbremse des Bundes, Härtefallfonds der bayerischen Staatsregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten, Förderung Elektromobilität – wichtige Änderungen beim Umweltbonus ab 2023, die anstehenden Gesetzesnovellierungen des EEG 2023 und KWKG 2023, sowie interessante steuerliche Entlastungen im Energiebereich informieren.

Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/ energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen die folgenden aktuellen Themen aus den Bereichen Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung zusammengestellt:

  • Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
  • Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S)
  • Nochmaliger Hinweis: Elektronische Entgeltunterlagen ab 2022 verpflichtend
  • Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
  • Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
  • Überlassung eines Firmenwagens an den Ehepartner
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 verpflichtend

 

Hier finden Sie unsere aktuelle Mandanteninfo.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

Bleiben Sie gesund.

Sondernewsletter zu geplanten Änderungen im steuerlichen Bewertungsgesetz

Erhöhung der Grundbesitzwerte bei Immobilienübertragungen droht! 

Informationen zu den im Jahressteuergesetz 2022 geplanten Änderungen im Bewertungsgesetz

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

Mit diesem Informationsschreiben möchten wir Sie über die vorgesehenen Änderungen im Bewertungsgesetz (BewG) aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 informieren. Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die Änderungen sollen für Übertragungen (Bewertungsstichtage) nach dem 31. Dezember 2022 in Kraft treten.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen die bestehenden Regelungen der Grundbesitzbewertung an die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 angepasst werden. Die Änderungen beziehen sich auf die Bewertung von Grundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlage. Hiervon betroffen sind insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie Erbbaurechtsfälle und Gebäude auf fremden Grund und Boden.

Die geplante Gesetzesänderung führt voraussichtlich zu einer erheblichen Erhöhung der Grundbesitzwerte. Insbesondere die Einführung von Regionalfaktoren, die Verlängerung der Gebäudenutzungsdauer, die Erhöhung der maßgebenden Wertzahlen und die Absenkung der Liegenschaftszinssätze werden zu einer Wertsteigerung beitragen.

Die Möglichkeit der Einholung eines Verkehrswertgutachtens, um den tatsächlich niedrigeren Grundbesitzwert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, bleibt künftig weiterhin bestehen.

Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten, geplanten Änderungen:

  • Mit der vorgesehenen Änderung des Bewertungsgesetzes wird die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungserklärungen nach § 153 BewG (Feststellung Grundbesitzwert) eingeführt. Die technischen Voraussetzungen zur Übermittlung und Entgegennahme der Erklärungen auf Seiten des Finanzamtes müssen erst noch geschaffen werden. Bis zur Umsetzung sind die Erklärungen weiterhin in Papierform einzureichen und eigenhändig zu unterschreiben.
  • Die Mindestwohnfläche für den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff wird von bisher 23 m² auf 20 m² herabgesetzt.
  • Die Gesamtnutzungsdauer für „Ein- und Zweifamilienhäuser“, „Mietwohngrundstücke“, „Wohnungseigentum“ sowie „Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)“ werden von 70 Jahre auf 80 Jahre erhöht.
  • Die im Ertragswertverfahren erforderlichen Bewirtschaftungskosten sind nicht mehr nach den Gutachterausschüssen ermittelten Erfahrungssätzen, sondern generell nach den Bewirtschaftungskosten der Anlage 23 zum BewG anzusetzen. Die bisherige pauschale Wertermittlung der Bewirtschaftungskosten (Prozentsatz der Jahresmiete) wird durch eine differenzierte Ermittlung ersetzt. Die Werte werden jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst. Grundsätzlich sind für die Bewertung die von den Gutachterausschüssen ermittelten Liegenschaftszinssätze maßgebend. Stehen derartige Zinssätze nicht zur Verfügung kommen die gesetzlich festgelegten Zinssätze zur Anwendung. Der Entwurf sieht die Herabsetzung der gesetzlichen Liegenschaftszinssätze vor, was zu höheren Immobilienwerten führen wird. Für das Mietwohngrundstück soll zukünftig z. B. nur noch ein Zinssatz von 3,5% anstelle der bisherigen 5,0% gelten.
  • Für das Sachwertverfahren wird die Bewertungssystematik angepasst. Die auf den Bewertungsstichtag angepassten durchschnittlichen Herstellungskosten sind mit dem neu eingeführten Regionalfaktor (Vorgabe durch Gutachterausschuss) sowie dem Alterswertminderungsfaktor zu multiplizieren. Insbesondere in hochpreisigen Ballungsräumen ist durch die Anwendung der Regionalfaktoren eine deutliche Erhöhung der Grundbesitzwerte zu erwarten. Auch hier sollen die Wertzahlen angepasst werden, sodass höhere Immobilienwerte drohen.

Die geplanten Änderungen sollen erstmals auf Übertragungsstichtage (Bewertungsstichtage) nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden sein. Bei Immobilienübertragungen vor Ablauf des 31. Dezember 2022 hat die geplante Gesetzesänderungen somit keine Auswirkungen, es sind die bisherigen Bewertungsregelungen anzuwenden.

Abschließend weisen wir nochmal darauf hin, dass es sich Stand heute um einen Gesetzesentwurf handelt. Es ist aber zu befürchten, dass der Entwurf – ohne große Beachtung und inhaltliche Diskussion – auch umgesetzt wird, da andere Themenfelder im Jahressteuergesetz 2022 derzeit mit mehr öffentlicher und politischer Aufmerksamkeit betrachtet werden.

Sofern Ihrerseits zu den geplanten Neuregelungen noch Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

 

    TOP-Unternehmen Niederbayern 2022

    Beim Wirtschaftsempfang des Landkreises Kelheim am 21. Oktober 2022 wurde uns die Auszeichnung als „TOP Unternehmen Niederbayern 2022 im Landkreis Kelheim“ überreicht. Die Laudation hielt Regierungspräsident Rainer Haselbeck. Über 160 Gäste waren Teil des diesjährigen Wirtschaftsempfangs, den die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Kelheim zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz organisiert hat. Mit dem Preis würdigt der Verein Niederbayern-Forum e.V. gemeinsam mit dem Landkreis Kelheim Firmen, die sich durch ihre herausragende Leistungskraft und ihr besonderes Engagement hervorheben. Ehrengast des diesjährigen Wirtschaftsempfangs war Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sein Impulsvortrag widmete sich dem Thema: „Starke Wirtschaft. Starkes Deutschland.“ Den Schlussdialog führten Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und Michael Gammel, Vorsitzender IHK Gremium Kelheim.

    Dankeschön!

    MTG Newsletter 12/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    aufgrund der steigenden Gaspreise hat die Ampelkoalition am 22. September 2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat Anfang Oktober 2022 zugestimmt. Zudem ist Ende Oktober 2022 die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 verabschiedet worden.

    Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:

    • unangekündigter Besuch vom Finanzamt
    • Anhebung der Minijob-Grenze auf EUR 520
    • Dienstwagen und Familienheimfahrten
    • Augen auf beim Immobilienverkauf