Neue Anforderungen für Webseitenbetreiber: Aktualisierungen im Impressum und der Datenschutzerklärung erforderlich
Der Datenschutz-Newsletter D2/2024 informiert über wichtige Änderungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) ersetzt. Webseitenbetreiber müssen ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung anpassen, insbesondere bezüglich der Cookie-Regelungen im TDDDG.
Achten Sie außerdem auf diese fünf typischen Datenschutzfehler:
- Zu viele Infos in der Datenschutzerklärung.
- Einwilligung in die Datenschutzerklärung einholen.
- Bestätigung der Kenntnisnahme via Checkbox.
- Einwilligung bei Kontaktformularen.
- Fehlende Datenschutzerklärung auf Social Media.
Wir, die MTG Wirtschaftskanzlei, bieten Ihnen Unterstützung, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Webseite rechtskonform zu gestalten.
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