MTG Weihnachtsgrüße

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Für das motivierte und stets respektvolle Miteinander in einem von den Herausforderungen der Covid19-Pandemie geprägten Jahr 2021 bedanken wir uns recht herzlich.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Jahresabschluss sowie schöne und besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Liebsten!

Die MTG Wirtschaftskanzlei bedankt sich für Ihr Vertrauen, das sie uns entgegenbringen. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie auch weiterhin getreu unserem Leitbild umfangreich informieren und nach besten Kräften für Sie als Berater auch im neuen Jahr 2022 zur Seite stehen.

Statt Präsenten und Weihnachtskarten unterstützen wir in diesem Jahr das Haus Hummelsberg, ein neues Projekt der KJF der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames, erfolgreiches und gesundes Jahr 2022!

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

#MTGemeinsam #Solidarität #staystrong

MTG @ Die Wirtschaftszeitung

Serviceteam Bau- und Architektenrecht & Serviceteam Energierecht

Sicherheit bei Bauträgerverträgen

Wenn Bauträger Probleme bekommen, führt das schnell zu schwierigen Situationen für den künftigen Besitzer. Klaus Bloch, Rechtsanwalt und Teamleiter des Serviceteams Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, erklärt, worauf man als Käufer achten sollte.

INTERVIEW – Geballtes Wissen für den energetischen Umbau

Rechtsanwältin Susanne Bausch, Teamleiterin des Serviceteams Energierecht, spricht im Interview über das Thema Energieeffizienz bei Gebäuden.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: Sicherheit bei Bauträgerverträgen – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)

MTG Sondernewsletter Energiewirtschaft

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

gerne möchten wir Sie heute über die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informieren. Seit mehreren Jahren steigt die Zahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge stetig an. Der Ausbau der benötigten Ladeinfrastruktur kann derzeit allerdings nicht mit dem Markthochlauf der Elektromobilität Schritt halten und offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen dem E-Fahrzeugbestand und der vorhandenen Ladeinfrastruktur. Aus diesem Grund wurden von Bund und Ländern attraktive Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu realisieren und insbesondere für Kommunen und mittelständische Unternehmen, aber auch natürliche Personen zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen. So werden beispielsweise durch die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI ein Investitionsvolumen von rund 551 Millionen Euro und für die Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden rund 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Einzelne Förderprogramme können allerdings nur noch mit Antragstellung bis zum Jahresende genutzt werden.

Aus diesem Grund möchten wir Sie heute kurz vor Jahresschluss noch einmal über einige interessante Fördermöglichkeiten informieren:

Mit dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladesäulen – Ladeinfrastruktur vor Ort“ fördert die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) noch bis 31. Dezember 2021 den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen für natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gebietskörperschaften mit einer Förderquote von bis zu 80 % der Ausgaben.

Mit einem weiteren Förderprogramm „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ fördert die BAV die Neuerrichtung und Modernisierung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für alle natürlichen und juristischen Personen mit einer Förderquote von bis zu 60 % der Ausgaben bei Antragsstellung bis 18. Januar 2022 (Neuerrichtung) bzw. 27. Januar 2022 (Modernisierung).

Seit 1. November 2021 bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ für natürliche und juristische Personen eine Förderung von Ausgaben für die Anschaffung und Neuerrichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einer Förderquote von bis zu 40% der Ausgaben an. Auch hier muss eine Antragstellung bis spätestens zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

Seit 23. November 2021 fördert die KfW neue Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Kommunen (KfW 439) und Unternehmen (KfW 441) mit einem pauschalen Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt. Die Förderhöchstsumme je Standort beträgt 45.000 Euro.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Er kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung (z.B. PV-Anlagen) vor Ort bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Beantragung des für Sie passenden Förderprogramms sowie bei rechtlichen Fragestellungen bei der Planung und Realisierung Ihres Vorhabens.

Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund.

Den kompletten Sondernewsletter können Sie hier lesen.

 

MTG-Preis 2021

MTG-Preis für Masterarbeit zu Unternehmenstransaktionen in der Krise

Zum 15. Mal wurde am Donnerstag, 2. Dezember, an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH Regensburg) der MTG-Preis verliehen. Die mit 1000 Euro dotierte Auszeichnung geht in diesem Jahr an Luis Grund, Absolvent des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft. In kleiner Runde übergab Dr. Bernd Waffler, den Preis an den eigens aus Stuttgart angereisten Preisträger. „Das Thema Ihrer Arbeit „Distressed M&A“ ist eine Sache, die uns sehr beschäftigt in unserer Kanzlei“, sagte Dr. Waffler in seiner Laudatio. Gerade die aktuelle und praxisnahe Themenwahl sowie die exzellente Ausführung der mit der Note 1,0 bewerteten Arbeit hätten bei der Jury gepunktet. Betreut wurde die Masterarbeit von Prof. Dr. Jürgen Schöntag, der in seiner Ansprache insbesondere die von Luis Grund geführten Experteninterviews sowie den hohen Anteil an Eigenleistung lobend hervorhob.

Der Weg des 25-jährigen Preisträgers führte nach einem dualen BWL-Studium in Stuttgart gemeinsam mit seiner Freundin nach Regensburg. Beide absolvierten an der OTH Regensburg an der Fakultät Betriebswirtschaft ein Masterstudium. In seiner Masterarbeit befasste er sich mit dem Thema „Distressed M&A – Erfolgsfaktoren im Transaktionsprozess“. „Ich habe ein sehr großes Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen“, begründete der Prämierte seine Themenwahl. Diese stieß sowohl bei den begutachtenden Professoren der Thesis auf positive Resonanz, als auch bei der MTG. Im Fokus der Arbeit stehen zu beachtende Faktoren beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Zwangslage befinden. „Zwar gibt es selbst jetzt unter Corona nicht die große Explosion an Insolvenzen hier bei uns in der Region, aber wir haben in der Kanzlei doch sehr viel mit vorinsolvenzlichen Verfahren zu tun“, sagte Dr. Waffler. Das Verdienst von Luis Grund liege insbesondere auch darin, hilfreiche Erkenntnisse für die Praxis abgeleitet zu haben.

Anlässlich der bereits 15. Vergabe des Preises betonte Dr. Waffler den gewinnbringenden Diskurs zwischen Hochschule und Praxis. Ganz konkret sehe man das auch daran, dass eine der ersten Preisträgerinnen des MTG-Preises mittlerweile Partnerin der Kanzlei ist, nämlich Carolin Kwasny. Die Einbindung in die Bildungslandschaft der Region sei der MTG von Anfang an ein Anliegen gewesen.   

von links: Dr. Bernd Waffler, Luis Grund

MTG Newsletter 18/2021

Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute erhalten Sie unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Dezember 2021.

Besonders hinweisen möchten wir auf ein beliebtes Streitthema bei Betriebsprüfungen, hier die Fremdüblichkeit von Zinssätzen bei Gesellschafterdarlehen. Ein grundlegendes BFH-Urteil bietet neue Argumentationshilfen an.

Weitere interessante Aufführungen zu folgenden Themen:

  • CORONA-Kritik kann Gemeinnützigkeit gefährden
  • Aktienzuteilung durch Spin-Off
  • Schadenersatz eines KG-Gesellschafters ist steuerpflichtig
  • Widerruf des Verzichts auf USt-Befreiung
  • Steuerbonus und Musterbescheinigung für energetische Baumaßnahmen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Hier finden Sie den aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

kurz vor Jahresende und damit mitten im Jahresendspurt möchten wir Ihnen mit unserem heutigen Kommunalnewsletter K3/2021 vor dem Jahreswechsel nochmal interessante Informationen zukommen lassen. Neben dem Dauerbrenner „Aktuelles zum § 2 b UStG“ möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:

  • Erstellung von Spendenbescheinigungen – Haftungsgefahren bei unrichtiger Ausstellung
  • Achtung Bauabzugsteuer – Notwendigkeit der Einholung von Freistellungsbescheinigungen
  • Vertretung der Gemeinde durch den Bürgermeister – Schriftformerfordernis und Vertretungsbefugnis

Bei Fragen sind wir wie gewohnt für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

Dipl.-Betriebswirtin (FH)
Carolin Kwasny
Steuerberaterin
Partnerin

Dipl.-Kfm.
Matthias Baier
Wirtschaftsprüfer/Steuer-berater
Partner

Klaus Bloch
angestellter Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

DIE MTG WIRTSCHAFTSKANZLEI ERHÄLT DAS QUALITÄTSSIEGEL 2021 „Ausbildung. Geht gut bei uns!“

2017 startete die Initiative „Ausbildung. Geht gut bei uns!“. Mit dem Qualitätssiegel zeichnet der Landkreis Regensburg vorbildliche Ausbildungsbetriebe aus.

Alle zwei Jahre ruft Landrätin Tanja Schweiger erneut Betriebe aus Stadt und Landkreis dazu auf, sich zu beteiligen und ihre Maßnahmen für gute Ausbildung vorzustellen. Zugleich wird ein Netzwerk etabliert für einen regelmäßigen Erfahrungs-und Informationsaustausch.

Voraussetzungen für die Teilnahme war Engagement für eine gute Ausbildung.

Ausgezeichnet wurden zum Beispiel:

  • Angebote für Schülerpraktika
  • abwechslungsreiche Ausbildung
  • gute Ausbildungsstrukturen
  • interessante Ausbildungszusatzangebote
  • engagierte Ausbilder/-innen und Personalverantwortliche
  • hohe Ausbildungsvergütung
  • ausgezeichnete Perspektiven nach Ausbildungsabschluss

 

Simone Six nahm in Stellvertretung der MTG Wirtschaftskanzlei das Siegel entgegen, welches ihr von der Landrätin Tanja Schweiger überreicht wurde.

Foto: Beate Geier