
MTG @ firstcontact 2021 – Virtuelle Messe

31.03.2021 | Messen
26.03.2021 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
unsere Bundeskanzlerin überraschte uns nicht nur diese Woche, sondern schon im Januar 2021 mit ihrer Forderung zur Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter. Ihre Forderung wurde mit BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 umgesetzt, womit ein steuerliches Wahlrecht eröffnet, dass ab dem 1. Januar 2021 die Ausgaben für Computer und Software, egal in welcher Höhe, sofort abgeschrieben werden können.
Mit der heutigen Mandanteninformation möchten wir Ihnen interessante Details zur steuerlichen Sofortabschreibung für Computer und Software zukommen lassen.
Auf nachfolgende Punkte möchten wir Sie in diesem Monat insbesondere aufmerksam machen:
Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.
Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
Bleiben Sie gesund!
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24.03.2021 | Unkategorisiert
Frau Stefanie Porsche legte am Ende Februar 2021 erfolgreich die mündliche Prüfung zum Steuerberaterexamen ab und wurde von der zuständigen Kammer Nürnberg am 23. März 2021 zur Steuerberaterin bestellt.
Die MTG Wirtschaftskanzlei gratuliert StBin Stefanie Porsche zum erfolgreich bestandenen Examen und freut sich sehr, dass zukünftig eine weitere MTG-Berufsträgerin die Kanzlei verstärkt!
19.03.2021 | Seminare
Die Arbeitswelt hat im letzten Jahr weitreichende Veränderungen durchgemacht und stellt den Mittelstand vor neue Herausforderungen. Eine dieser Veränderungen scheint kaum mehr wegzudenken zu sein: Homeoffice.
Im Online-Seminar von Antje Ubben, Rechtsanwältin, Lydia Danzer, Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte sowie Homed David Stingl, IT Consultant, erfahren sowohl interessierte Unternehmer als auch Arbeitnehmer, die für die IT in Betrieben und Firmen verantwortlich sind, wie sie ganz praktisch ihre IT-Sicherheit erhöhen können, aber auch, wie sie ihre Mitarbeiter für diese Themen sensibilisieren können.
Für eine ganzheitliche Umsetzung des Themas „Homeoffice“ muss sowohl das Arbeitsrecht als auch der Datenschutz und IT-Sicherheit Berücksichtigung finden. In allen drei Bereichen können wir eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand anbieten. Wir zeigen Ihnen, welche Aspekte Sie bei der ganzheitlichen Umsetzung beachten müssen.
Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne!
Zur Anmeldung für das Online-Seminar einfach diesem Link folgen: https://www.landkreis-kelheim.de/wirtschaft-regionales/veranstaltungen/homeoffice-richtig-gestalten-warum-datenschutz-it-und-arbeitsrecht-eine-rolle-spielen/
05.03.2021 | Mandanteninformation Kommunalberatung
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
zum 1. Februar 2021 sind maßgebliche Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. In unserem Newsletter möchten wir in einer kurzen Zusammenfassung auf die wesentlichen Änderungen hinweisen, welche zum Teil auch für die Kommunen einen Handlungsbedarf auslösen (siehe Neuregelung des Abstandsflächenrechts).
Bauen wird in Bayern schneller, günstiger und umweltfreundlicher – so jedenfalls das Ziel der neuen Bayerischen Bauordnung. Man erwartet sich dadurch einen Boom beim Wohnungsbau. Es soll einfacher und schneller gebaut werden. Schlagworte sind: Kürzere Fristen für Behörden, geringerer Abstand zwischen Gebäuden, um den Flächenverbrauch zu verringern. Kern des neuen Regelwerks ist daher eine Verkürzung der Genehmigungszeiten für Bauanträge, die sogenannte Fiktionsregel.
Die Kommunen bekommen mehr Gestaltungsspielräume. „Wir regeln nur noch das Notwendigste, alles andere wird von der Kommune entschieden.“, so die Botschaft aus dem Ministerium.
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01.03.2021 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
erfreulicherweise wurde die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 kurzfristig Ende letzter Woche nochmals bis zum 6. April 2021 verlängert.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden nunmehr keine Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.
Mit der heutigen Mandanteninformation möchten wir Ihnen interessante Details zum Steuerbonus von bis zu € 40.000 für energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten eigenen Wohngebäuden zukommen lassen.
Auf nachfolgende Aspekte weisen wir Sie in diesem Monat zudem besonders hin:
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