Sommeröffnungszeiten bei der MTG Wirtschaftskanzlei

Geänderte Sommeröffnungszeiten bei der MTG Wirtschaftskanzlei

Vom 1. Juli bis 8. September 2025 gelten angepasste Bürozeiten

Bitte beachten Sie:

In der Zeit vom 1. Juli 2025 bis einschließlich 8. September 2025 gelten bei der MTG Wirtschaftskanzlei an all unseren Standorten – Kelheim, Regensburg, Ingolstadt, Straubing und Nürnberg – geänderte Sommeröffnungszeiten.

Unsere Sommeröffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Wir danken für’s Verständnis und wünschen eine angenehme Sommerzeit!

MTG InfoSec-Team auf dem Cybersecurity-Kongress 2025 in Regensburg

Informationssicherheit zum Anfassen – MTG beim Cybersecurity-Kongress Regensburg

Fachlicher Austausch und kreative Impulse rund um IT-Sicherheit

Am Montag, den 28. April 2025, war das InfoSec-Team der MTG Wirtschaftskanzlei auf dem Cybersecurity-Kongress im Jahnstadion Regensburg vertreten. Die Veranstaltung brachte Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen, um aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der IT-Sicherheit zu diskutieren.

MTG präsentierte an einem eigenen Messestand das umfassende Beratungsangebot rund um die Themen Informationssicherheit, ISO/IEC 27001, TISAX, NIS2-Compliance sowie Datenschutz und technische Sicherheitsmaßnahmen. Das große Interesse an unserem Stand bestätigte, wie relevant praxisorientierte Lösungen im Bereich Cyber Security heute sind.

Ein besonderes Highlight war unsere „Cyber Candy Bar“, die mit einem kreativen Sicherheitsrätsel und thematisch gestalteten Süßigkeiten einen unterhaltsamen Zugang zum Thema Informationssicherheit bot – und bei den Messebesucherinnen und -besuchern auf durchweg positive Resonanz stieß.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Gästen für den wertvollen Austausch und das große Interesse. Das InfoSec-Team freut sich auf die Fortführung der Gespräche und die gemeinsame Umsetzung sicherer IT-Prozesse!

Mehr erfahren.

Frohe Ostern wünscht die MTG Wirtschaftskanzlei!

Die MTG Wirtschaftskanzlei wünscht Ihnen und Ihren Liebsten ein frohes Osterfest, erholsame Feiertage und eine schöne Frühlingszeit!

Ostern steht für Aufbruch, neue Energie und Zuversicht – Werte, die auch unsere tägliche Arbeit prägen. Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

In unseren Niederlassungen hat sich in diesem Jahr der Osterhase eingeschlichen 🐰

Genießen Sie die Feiertage und die ersten Frühlingstage – wir freuen uns darauf, nach Ostern wieder mit voller Energie für Sie da zu sein!

Von Freitag, 18. April 2025, bis Montag, 21. April 2025, bleiben unseren Kanzleien geschlossen. Am Dienstag, 22. April 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ein wichtiger Schritt für Unternehmen

Die EU-Kommission setzt ein klares Zeichen: Unternehmen müssen sich verstärkt mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzen. Mit der Einführung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung soll mehr Transparenz in wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung gebracht werden.

Die aktuelle Publikation von AGN International beleuchtet die geplanten Erleichterungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU-Kommission. Diese Änderungen sollen Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen effizienter zu erfüllen, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Regelungen erfordern eine umfassende Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten. Unternehmen müssen nicht nur finanzielle Kennzahlen offenlegen, sondern auch darlegen, wie sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in ihre Geschäftsstrategie integrieren. Dies stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, nachhaltiges Wirtschaften als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

MTG Wirtschaftskanzlei als Partner für nachhaltige Unternehmensführung

Als Mitglied von AGN International, einem globalen Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen, setzen wir uns aktiv für eine nachhaltige und transparente Wirtschaft ein. Unsere Experten im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen zu erfüllen und sich strategisch auf die Zukunft auszurichten.

Ihr Partner für nachhaltigen Erfolg

Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet Unternehmen nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch bei der Entwicklung einer zukunftsorientierten Nachhaltigkeitsstrategie. Durch unsere internationale Vernetzung bieten wir praxisnahe Lösungen für die nachhaltige Transformation von Unternehmen.

Haben Sie Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder möchten Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen? Sprechen Sie uns an – gemeinsam entwickeln wir die passende Lösung!

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahr 2025 startet mit weitreichenden Änderungen in der Energiewirtschaft und bringt wichtige gesetzliche Anpassungen, neue Fördermöglichkeiten und regulatorische

Verpflichtungen mit sich. Von der bereits in Kraft getretenen KWKG-Novelle 2025 und dem Energiepaket der Bundesregierung, über die neuen Prüfungspflichten bis hin zu wegweisenden Urteilen – die Rahmenbedingungen verändern sich auch 2025 in der Energiewirtschaft gewohnt dynamisch. 

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der Energiegesetzgebung, -verwaltungspraxis und -rechtsprechung geben.

Sie erfahren unter anderem: 

Welche Änderungen das KWKG 2025 für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmenetzen mit sich bringt
Welche energierechtlichen Fristen und Meldepflichten 2025 für Unternehmen relevant sind
Welche praxisrelevanten Änderungen sich in der Strom- und Energiesteuerentlastung für Unternehmen ergeben
Welche gesetzlichen Anpassungen sich hinter dem beschlossenen “Energiepaket” verbergen
Welche Neuerungen und Rechtsprechung für dezentrale Versorgungskonzepte wichtig sind

 Nutzen Sie dieses Update, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und bestehende Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und kommen Sie bei weitergehendem Beratungsbedarf gerne direkt auf uns zu.

 Wir stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

MTG Newsletter 3/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

während die Faschingszeit ausgelassen gefeiert wird und die politische Landschaft mit Blick auf die gerade abgeschlossene Bundestagswahl in Bewegung ist, bleiben steuerliche und rechtliche Themen von großer Bedeutung. Hier sind die wichtigsten Updates für Sie:

🔹 Verdienstausfallschaden: Auch übernommene Steuerlasten sind einkommensteuerpflichtig
Wird ein Verdienstausfall ersetzt, muss auch die erstattete Steuerlast versteuert werden.

🔹 Firmenwagen: Auch fehlerhafte Fahrtenbücher können Privatnutzung entkräften
Ein Unternehmer widerlegte den Anscheinsbeweis für Privatnutzung trotz fehlerhaftem Fahrtenbuch – gleichwertige Privatfahrzeuge spielten eine entscheidende Rolle.

🔹 Unternehmensnachfolge: Schenkung von Gesellschaftsanteilen führt nicht zu Arbeitslohn
Der BFH entschied, dass Anteilsübertragungen zur Unternehmensnachfolge nicht automatisch als Arbeitslohn gelten.

🔹 Grundstücksunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung entfällt bei unterjährigem Verkauf
Der Verkauf der letzten Immobilie vor Jahresende kann die Kürzung komplett entfallen lassen – ein wichtiger steuerlicher Aspekt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

12. März 2025 | MTG auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des Digitalen Gründerzentrums in Parsberg

Am Mittwoch, den 12. März 2025, von 8.15 bis 14.00 Uhr ist unser MTG-Messeteam auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des Digitalen Gründerzentrums in Parsberg – und vielleicht suchen wir genau dich?

Warum solltest du bei uns vorbeischauen?

  • Spannende Karrierechancen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung & mehr
  • Einblicke in unsere moderne Kanzlei – hier treffen Tradition und Innovation aufeinander
  • Persönlicher Austausch mit unserem Team – erfahre, was die MTG als Arbeitgeber besonders macht
  • Flexibilität & Entwicklungsmöglichkeiten – ganz egal, ob Du gerade erst startest oder den nächsten Karriereschritt planst

Wenn du Lust hast, deine berufliche Zukunft in einem starken Team zu gestalten, dann komm vorbei – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

📅 Wann? Mittwoch, 12. März 2025
📍 Wo? Messe des Digitalen Gründerzentrums, Parsberg

MTG auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des digitalen Gründerzentrums in Parsberg am 12. März 2025

Warum sind Benefits so wichtig – und warum setzen wir auf die Edenred Karte?

In der heutigen Arbeitswelt zählt mehr als nur das Gehalt.

Zusatzleistungen und Benefits spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren, Wertschätzung zu zeigen und langfristig ans Unternehmen zu binden.

Wir, bei der MTG Wirtschaftskanzlei, legen wir großen Wert auf attraktive Zusatzleistungen (Weitere MTG Benefits findest du hier) – und haben deshalb die Edenred Karte als neues Benefit eingeführt! 🎉 Seit Januar 2025 erhalten alle MTG’ler monatlich steuerfreies Guthaben, das nicht verfällt und flexibel bei zahlreichen Akzeptanzstellen genutzt werden kann.

Warum Edenred?

  • Weil es praktisch, vielseitig und individuell nutzbar ist:
  • Einkaufen bei REWE, Edeka oder Kaufland
  • Tanken & Mobilität an vielen Tankstellen
  • Genuss & Coffee Breaks bei Tchibo oder McDonald’s
  • Do-it-yourself & Heimwerken bei Hornbach
  • Feinkost & besondere Momente bei Vinzenzmurr oder Jacques’ Wein-Depot

Ein modernes Benefit, das echten Mehrwert bietet – und für große Freude im MTG Team sorgt! 💙

MTG als Arbeitgeber

MTG führt Edenred Karte für alle Mitarbeiter der MTG Wirtschaftskanzlei ein

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in dieser Ausgabe unseres Newsletters Lohn und Gehalt möchten wir Sie auf einige bedeutende Neuerungen und rechtliche Herausforderungen hinweisen, die Unternehmen und Arbeitgeber ab sofort betreffen werden. Insbesondere stehen Themen im Fokus, die sowohl praktische als auch rechtliche Implikationen für die tägliche Arbeit mit sich bringen.

  • Böses Erwachen: Verstärkte Prüfrisiken in der Sozialversicherung
  • Arbeitgeberpflicht: Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Gewerbeaufsicht
  •  BAG: Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig
  •  Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 1. Januar 2025
  •  Keine Stichentscheidsklausel bei mit 50 Prozent beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer

Bleiben Sie informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt!

Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an.

 Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

E-Rechnungen: Wichtige Informationen zur Umsetzung mit Addison OneClick ab 1. Januar 2025

Wie bereits bekannt, müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die Änderungen einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir kurze Erklärvideos zusammengestellt, die Sie bei der Bearbeitung von E-Rechnungen im Zusammenhang mit Addison OneClick unterstützen:

 

1. ADDISON Beleg- und Dateiupload (2:35 Min.)

Hochladen und Auslesen von E-Rechnungen in ADDISON OneClick: Zum Video

 

2. ADDISON SMART Connect Box (revisionssicheres Belegarchiv) (1:46 Min.)

Verarbeitung von E-Rechnungen mit der SMART Connect Box: Zum Video

 

3. ADDISON SMART Connect Integration für sevdesk/GetMyInvoices/Anbindung Bank etc. (4:35 Min.)

Integration und Verarbeitung von E-Rechnungen mit sevdesk und anderen Tools: Zum Video

 

Hinweise zur Nutzung:

  • Der Beleg- und Dateiupload ist in aktiven Portalzugängen enthalten und kostenlos.
  • Die SMART Connect App erfordert eine separate kostenpflichtige Lizenz. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

 

Zukünftige Lösungen für den E-Rechnungsversand

Im ersten Halbjahr 2025 wird von Seiten unseres Softwareherstellers eine einfache Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen angeboten werden. Für komplexe Anforderungen, wie z. B. automatisierte Artikelstammverwaltung, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden!