Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ein wichtiger Schritt für Unternehmen

Die EU-Kommission setzt ein klares Zeichen: Unternehmen müssen sich verstärkt mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auseinandersetzen. Mit der Einführung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung soll mehr Transparenz in wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung gebracht werden.

Die aktuelle Publikation von AGN International beleuchtet die geplanten Erleichterungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die EU-Kommission. Diese Änderungen sollen Unternehmen dabei helfen, die Anforderungen effizienter zu erfüllen, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Regelungen erfordern eine umfassende Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten. Unternehmen müssen nicht nur finanzielle Kennzahlen offenlegen, sondern auch darlegen, wie sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) in ihre Geschäftsstrategie integrieren. Dies stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig die Chance, nachhaltiges Wirtschaften als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

MTG Wirtschaftskanzlei als Partner für nachhaltige Unternehmensführung

Als Mitglied von AGN International, einem globalen Netzwerk unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen, setzen wir uns aktiv für eine nachhaltige und transparente Wirtschaft ein. Unsere Experten im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen zu erfüllen und sich strategisch auf die Zukunft auszurichten.

Ihr Partner für nachhaltigen Erfolg

Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet Unternehmen nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch bei der Entwicklung einer zukunftsorientierten Nachhaltigkeitsstrategie. Durch unsere internationale Vernetzung bieten wir praxisnahe Lösungen für die nachhaltige Transformation von Unternehmen.

Haben Sie Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder möchten Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen? Sprechen Sie uns an – gemeinsam entwickeln wir die passende Lösung!

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahr 2025 startet mit weitreichenden Änderungen in der Energiewirtschaft und bringt wichtige gesetzliche Anpassungen, neue Fördermöglichkeiten und regulatorische

Verpflichtungen mit sich. Von der bereits in Kraft getretenen KWKG-Novelle 2025 und dem Energiepaket der Bundesregierung, über die neuen Prüfungspflichten bis hin zu wegweisenden Urteilen – die Rahmenbedingungen verändern sich auch 2025 in der Energiewirtschaft gewohnt dynamisch. 

Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der Energiegesetzgebung, -verwaltungspraxis und -rechtsprechung geben.

Sie erfahren unter anderem: 

Welche Änderungen das KWKG 2025 für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmenetzen mit sich bringt
Welche energierechtlichen Fristen und Meldepflichten 2025 für Unternehmen relevant sind
Welche praxisrelevanten Änderungen sich in der Strom- und Energiesteuerentlastung für Unternehmen ergeben
Welche gesetzlichen Anpassungen sich hinter dem beschlossenen “Energiepaket” verbergen
Welche Neuerungen und Rechtsprechung für dezentrale Versorgungskonzepte wichtig sind

 Nutzen Sie dieses Update, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und bestehende Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und kommen Sie bei weitergehendem Beratungsbedarf gerne direkt auf uns zu.

 Wir stehen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

MTG Newsletter 3/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

während die Faschingszeit ausgelassen gefeiert wird und die politische Landschaft mit Blick auf die gerade abgeschlossene Bundestagswahl in Bewegung ist, bleiben steuerliche und rechtliche Themen von großer Bedeutung. Hier sind die wichtigsten Updates für Sie:

🔹 Verdienstausfallschaden: Auch übernommene Steuerlasten sind einkommensteuerpflichtig
Wird ein Verdienstausfall ersetzt, muss auch die erstattete Steuerlast versteuert werden.

🔹 Firmenwagen: Auch fehlerhafte Fahrtenbücher können Privatnutzung entkräften
Ein Unternehmer widerlegte den Anscheinsbeweis für Privatnutzung trotz fehlerhaftem Fahrtenbuch – gleichwertige Privatfahrzeuge spielten eine entscheidende Rolle.

🔹 Unternehmensnachfolge: Schenkung von Gesellschaftsanteilen führt nicht zu Arbeitslohn
Der BFH entschied, dass Anteilsübertragungen zur Unternehmensnachfolge nicht automatisch als Arbeitslohn gelten.

🔹 Grundstücksunternehmen: Erweiterte Gewerbesteuerkürzung entfällt bei unterjährigem Verkauf
Der Verkauf der letzten Immobilie vor Jahresende kann die Kürzung komplett entfallen lassen – ein wichtiger steuerlicher Aspekt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Deckblatt des MTG Newsletters vom Februar 2025

12. März 2025 | MTG auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des Digitalen Gründerzentrums in Parsberg

Am Mittwoch, den 12. März 2025, von 8.15 bis 14.00 Uhr ist unser MTG-Messeteam auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des Digitalen Gründerzentrums in Parsberg – und vielleicht suchen wir genau dich?

Warum solltest du bei uns vorbeischauen?

  • Spannende Karrierechancen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung & mehr
  • Einblicke in unsere moderne Kanzlei – hier treffen Tradition und Innovation aufeinander
  • Persönlicher Austausch mit unserem Team – erfahre, was die MTG als Arbeitgeber besonders macht
  • Flexibilität & Entwicklungsmöglichkeiten – ganz egal, ob Du gerade erst startest oder den nächsten Karriereschritt planst

Wenn du Lust hast, deine berufliche Zukunft in einem starken Team zu gestalten, dann komm vorbei – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!

📅 Wann? Mittwoch, 12. März 2025
📍 Wo? Messe des Digitalen Gründerzentrums, Parsberg

MTG auf der Berufs- und Ausbildungsmesse des digitalen Gründerzentrums in Parsberg am 12. März 2025

Warum sind Benefits so wichtig – und warum setzen wir auf die Edenred Karte?

In der heutigen Arbeitswelt zählt mehr als nur das Gehalt.

Zusatzleistungen und Benefits spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiter zu motivieren, Wertschätzung zu zeigen und langfristig ans Unternehmen zu binden.

Wir, bei der MTG Wirtschaftskanzlei, legen wir großen Wert auf attraktive Zusatzleistungen (Weitere MTG Benefits findest du hier) – und haben deshalb die Edenred Karte als neues Benefit eingeführt! 🎉 Seit Januar 2025 erhalten alle MTG’ler monatlich steuerfreies Guthaben, das nicht verfällt und flexibel bei zahlreichen Akzeptanzstellen genutzt werden kann.

Warum Edenred?

  • Weil es praktisch, vielseitig und individuell nutzbar ist:
  • Einkaufen bei REWE, Edeka oder Kaufland
  • Tanken & Mobilität an vielen Tankstellen
  • Genuss & Coffee Breaks bei Tchibo oder McDonald’s
  • Do-it-yourself & Heimwerken bei Hornbach
  • Feinkost & besondere Momente bei Vinzenzmurr oder Jacques’ Wein-Depot

Ein modernes Benefit, das echten Mehrwert bietet – und für große Freude im MTG Team sorgt! 💙

MTG als Arbeitgeber

MTG führt Edenred Karte für alle Mitarbeiter der MTG Wirtschaftskanzlei ein

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in dieser Ausgabe unseres Newsletters Lohn und Gehalt möchten wir Sie auf einige bedeutende Neuerungen und rechtliche Herausforderungen hinweisen, die Unternehmen und Arbeitgeber ab sofort betreffen werden. Insbesondere stehen Themen im Fokus, die sowohl praktische als auch rechtliche Implikationen für die tägliche Arbeit mit sich bringen.

  • Böses Erwachen: Verstärkte Prüfrisiken in der Sozialversicherung
  • Arbeitgeberpflicht: Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau an die zuständige Gewerbeaufsicht
  •  BAG: Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig
  •  Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 1. Januar 2025
  •  Keine Stichentscheidsklausel bei mit 50 Prozent beteiligtem Gesellschafter-Geschäftsführer

Bleiben Sie informiert und sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen auf dem neuesten Stand bleibt!

Sie haben Fragen? Bitte sprechen Sie uns gerne direkt an.

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E-Rechnungen: Wichtige Informationen zur Umsetzung mit Addison OneClick ab 1. Januar 2025

Wie bereits bekannt, müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die Änderungen einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir kurze Erklärvideos zusammengestellt, die Sie bei der Bearbeitung von E-Rechnungen im Zusammenhang mit Addison OneClick unterstützen:

 

1. ADDISON Beleg- und Dateiupload (2:35 Min.)

Hochladen und Auslesen von E-Rechnungen in ADDISON OneClick: Zum Video

 

2. ADDISON SMART Connect Box (revisionssicheres Belegarchiv) (1:46 Min.)

Verarbeitung von E-Rechnungen mit der SMART Connect Box: Zum Video

 

3. ADDISON SMART Connect Integration für sevdesk/GetMyInvoices/Anbindung Bank etc. (4:35 Min.)

Integration und Verarbeitung von E-Rechnungen mit sevdesk und anderen Tools: Zum Video

 

Hinweise zur Nutzung:

  • Der Beleg- und Dateiupload ist in aktiven Portalzugängen enthalten und kostenlos.
  • Die SMART Connect App erfordert eine separate kostenpflichtige Lizenz. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

 

Zukünftige Lösungen für den E-Rechnungsversand

Im ersten Halbjahr 2025 wird von Seiten unseres Softwareherstellers eine einfache Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen angeboten werden. Für komplexe Anforderungen, wie z. B. automatisierte Artikelstammverwaltung, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden!

MTG Newsletter 1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025! 

Zum Jahresbeginn haben wir für Sie wieder aktuelle Informationen zusammengestellt, die Sie direkt in Ihrem Alltag unterstützen können. Besonders unsere Tipps für Unternehmer stehen diesmal im Fokus.

Entdecken Sie unsere Neujahrstipps: 

  1. Verlängerung Offenlegungsfrist: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025.
  2. Bürokratieentlastung: Kürzere Aufbewahrungsfristen, vereinfachte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  3. E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen beachten müssen – inkl. Übergangsfristen und Ausnahmen.
  4. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung eines neuen Zuordnungsmerkmals ab November 2024.

Starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

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MTG Weihnachtsgrüße 2024

MTG Weihnachtsgrüße 2024

Liebe Mandanten, liebe Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu – eine Zeit, um innezuhalten, auf das Vergangene zurückzublicken und voller Zuversicht nach vorne zu schauen. Wir möchten uns bei Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit im Jahr 2024 bedanken. Es ist uns stets eine Freude, Sie bei Ihren steuerlichen und wirtschaftlichen Anliegen zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln.

Die Weihnachtszeit ist eine besondere Gelegenheit, um Zeit mit Familie und Freunden zu verbringen, zur Ruhe zu kommen und neue Energie für das kommende Jahr zu tanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und einen schwungvollen Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2025!

Auch wir werden diese Zeit nutzen, um neue Kraft zu schöpfen: Unsere Kanzlei bleibt von 24. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder mit vollem Einsatz und frischem Elan für Sie da.

Genießen Sie die Festtage und blicken Sie gemeinsam mit uns erwartungsvoll auf ein neues Jahr voller Chancen und Möglichkeiten.

Mit wunderbaren Weihnachtsgrüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

500 € Spende an die Kinderlobby Straubing-Bogen

Spendenübergabe der MTG Wirtschaftskanzlei an Vertreter der Kinderlobby Straubing-Bogen e.V.

Für die Kleinsten stark: Unterstützung für die Kinderlobby Straubing-Bogen

Zum Abschluss unserer diesjährigen EM-Tippspiel-Spendenaktion der MTG’ler freuen wir uns, die Kinderlobby Straubing-Bogen e.V. mit einer Spende von 500 € unterstützt zu haben.

Dieser großartige Verein setzt sich mit viel Herzblut für benachteiligte Kinder und Familien in unserer Region ein. Die Kinderlobby bietet Bildungsprojekte, organisiert Freizeitangebote und leistet direkte Unterstützung, die den Alltag der Kinder spürbar verbessert – eine echte Herzensangelegenheit!

Dank der aktiven Teilnahme unserer Kolleginnen und Kollegen am EM-Tippspiel konnten wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag zu dieser wichtigen Arbeit leisten.

Ein riesiges Dankeschön an unser MTG-Team, das mit seiner Begeisterung und Spendenbereitschaft so viel Gutes bewirkt hat!