MTG @ IHK Regensburg

Veranstaltungsreihe Unternehmensnachfolge

Unternehmenswert (Bewertung) und steuerliche Begünstigungen
bei der Unternehmensübergabe

Der Unternehmenswert ist einer der zentralen Aspekte bei der Übergabe und Nachfolge von Unternehmen. Den absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. Vielmehr ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer, häufig zäher Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sehen neben den vorhandenen Sachwerten auch die viele Arbeit, die in der Vergangenheit in das Unternehmen investiert wurde. Zudem stellt der Verkauf des Unternehmens eine wesentliche Grundlage für Ihre Altersversorgung dar. Entsprechend kalkulieren Sie Ihren Verkaufspreis. Der Kaufpreis muss jedoch auch für den Übernehmer finanzierbar sein. Dr. Bernd Waffler, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, und Rainer Müller, Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) – und beide Partner der MTG Wirtschftskanzlei – gewähren Ihnen Einblicke in die Bewertung des Unternehmenswertes und die steuerlichen Begünstigungen und Voraussetzungen.

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Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur kostenlosen Anmeldung sowie alle Termine finden Sie hier oder über den nachfolgenden QR-Code.

MTG Newsletter 6/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

auch wenn das Bundeskabinett im März 2022 den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes für 2022 groß angekündigt und beschlossen hat, für ein Gesetz hierzu war bisher die Zeit zu kurz, dieses soll aber noch im Frühsommer kommen. Vollkommen unklar und ungeklärt ist die Umsetzung der Energiepauschale, auch hier werden wir alle noch abwarten müssen.

Interessante Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:

  • Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022
  • Homeoffice-Pauschale auch für 2022
  • Vollverzinsung soll von 6% auf 1,8% sinken
  • Tarifermäßigung für mehrjährige Überstundenvergütungen möglich
  • Steuerfreiheit bei Verkauf eines selbstbewohnten Gartenhauses möglich

    Diese und weitere spannende Informationen finden Sie in unserer Ausgabe für Mai 2022. 

     

    Hier finden Sie den aktuellen Newsletter mit weiteren interessanten Themen.

    Sondernewsletter Grundsteuerreform G2/2022

    Grundsteuerreform 2022/2025 – Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet sie aktiv

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    In unserem Sondernewsletter G1/2022 zur Grundsteuerreform 2022/2025 (siehe unter Sondernewsletter Grundsteuerreform G1/2022 – MTG Group – Wirtschaftskanzlei (mtg-group.de)) vom 11. Februar 2022 und einer Sonderinformation (siehe unter Grundsteuerreform – Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz – MTG Group – Wirtschaftskanzlei (mtg-group.de)) an alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken vom 22. März 2022 haben wir informiert über die Erfordernisse einer Neubewertung aller Grundstücke. Die Neubewertung ist Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

    Die durch die Eigentümer abzugebenden Grundsteuererklärungen für die Grundstücke sind auf den Stichtag 1. Januar 2022 zu erstellen und im Zeitraum Juli bis Oktober 2022 auf elektronischem Wege beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hier möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und Sie bestmöglich unterstützen.

     

    Die MTG ist startklar…

    Wir haben hausintern die technischen (Software) und fachlichen Voraussetzungen (Schulungen) zur Umsetzung der Grundsteuerreform geschaffen, so dass wir imstande sind, bereits ab Mai mit den Vorarbeiten bei unseren Mandanten beginnen zu können. Eine rechtzeitige Erklärungsabgabe im festgesetzten Zeitraum sollte damit in jedem Fall gewährleistet sein.

    …unterstützt Sie gerne und gewohnt zuverlässig

    Gerne übernehmen wir für Sie die Koordination und die Erledigung der Arbeiten und würden uns über eine Beauftragung freuen. Ihr bekannter Sachbearbeiter, der Sie auch sonst betreut, oder ein Mitarbeiter des Service Teams Grundsteuer kommt ab Mai aktiv auf Sie zu und wird alles weitere mit Ihnen besprechen (z.B. was benötigen wir noch an Daten, wie erfolgt der weitere Ablauf). Bis dahin müssen Sie selbst nichts unternehmen.

    …und das mit einer fairen und nachvollziehbaren Vergütungsregelung

    Die Höhe unseres Honorars hängt vom Umfang des Grundstücksbestands, von der Lage der Grundstücke (Bundesland), von vorliegenden Sonderfragen und von Ihrer eigenen Zuarbeit ab. Wir haben uns damit bewusst gegen eine Pauschalierung oder eine rein gegenstandswertorientierte Abrechnung entschieden und eine faire und transparente Vergütungsregelung gestaltet.

    Die Zuarbeit Ihrerseits ist sehr gut möglich, da wir uns für eine Softwarelösung entschieden haben, die es ermöglicht, dass auch mandatsseits notwendige Daten und Angaben im Rahmen der Vorarbeiten selbst im System erfasst werden können. Alle notwendigen Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig von uns. Auch wenn Sie nicht digital über die Softwarelösung teilnehmen können oder möchten, können Sie durch vollständige und rechtzeitige Einreichung notwendiger Unterlagen bei uns dazu beitragen, dass sich unser Zeitaufwand und damit ihre Kosten in Grenzen halten.

    Sofern wir für Sie im Rahmen der Grundsteuerreform tätig werden dürfen, bitten wir Sie, beigefügte Auftragserteilung und auch die Bevollmächtigung – damit wir mit Behörden bei Bedarf und auch nur im Rahmen der Arbeiten zur Grundsteuerreform (z.B. Datenanforderung, Einholung von Auskünften) direkt in Kontakt treten können – zu unterzeichnen und an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der MTG Wirtschaftskanzlei zurückzuschicken.

    Wie bereits erwähnt kommen wir dann ab Mai aktiv auf Sie zu und geben Ihnen Bescheid, wie der weitere Ablauf ist und was alles an Daten benötigt wird.

    Wichtig!

    Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Ihre E-Mail-Adresse mit, über die wir uns mit Ihnen dann in der Bearbeitung austauschen können. Möchten Sie am digitalen Verfahren teilnehmen, benötigen wir ebenfalls Ihre Handynummer.

    Beide Angaben können Sie oben rechts auf dem Blatt zur Auftragserteilung machen.

     

    Vorsicht vor unseriösen Angeboten, Betrügern und Datenmissbrauch! 

    Wie zu erwarten, machen sich Akteure am Markt breit, die die Beratung und Abwicklung zur Grundsteuerreform sehr günstig – oft aber nur auf den ersten Blick – anbieten. Hier empfehlen wir zu absoluter Vorsicht aus zweierlei Gründen:
    Erstens: Sie geben eine Vielzahl von Daten preis. Nicht nur persönliche Daten, sondern auch weitreichende Daten zu Ihrem Vermögen in Form des Grundbesitzes. Was mit diesen Daten im Anschluss passiert, haben Sie nicht mehr unter Kontrolle. Datenschutzerklärungen hin oder her. Nicht selten werden solche Datenbestände zweckwidrig verwendet, um daraus Profit zu schlagen.
    Zweitens: Es ist ein Maß an Sorgfalt und fachlicher Qualität bei der Bearbeitung sicherzustellen. Bei Billigangeboten von Dienstleistern und einigen Kanzleien werden häufig nur hierfür angeworbene und folglich minder ausgebildete Eingabekräfte ohne jeglichen steuertheoretischen Hintergrund und ohne jegliche Kenntnis über den Auftraggeber und seine konkrete Grundstückssituation tätig sein. Schlampige und fehlerhafte Arbeit, Rückfragen des Finanzamtes und falsche Bescheide mit negativen Folgen werden das Resultat daraus sein.

    Sofern Ihrerseits zur Neuregelung oder für eine Beauftragung noch allgemeine Fragen offen sind, steht Ihnen unser Service Team Grundsteuer entweder per mail unter grundsteuerreform@mtg-group.de oder über die Hotline unter der Tel. Nr. 09441 2970 999 gerne zur Verfügung.

    Ihr Serviceteam Grundsteuer der MTG Wirtschaftskanzlei

    Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    die aktuellen globalen Krisen bringen das Thema Energiesicherheit und Energieversorgung auf die Tagesordnung der Weltpolitik. Massiv steigende Energiepreise drohen die Energieversorgung insbesondere auch vor dem Hintergrund der laufenden Energiewende zu einem finanziellen Stresstest für Unternehmen und Letztverbraucher zu machen.
     
    Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat die neue rot-grüne Bundesregierung angekündigt bis Anfang 2023 die EEG-Umlage abschaffen zu wollen. Um eine schnellstmögliche spürbare Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen sowie aller Letztverbraucher zu erreichen, soll nun die Abschaffung der EEG-Umlage sogar vorgezogen bereits ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Die Abschaffung der EEG-Umlage bringt vor allem für stromkostenintensive Unternehmen im Hinblick auf eine Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung erhebliche Änderungen mit sich. Aber auch für Eigenversorgungs- oder Drittbelieferungsfälle ergibt sich in Folge weitgreifender Anpassungsbedarf.
     
    Die Bundesregierung plant den Ausbau und die Förderung der Erneuerbaren Energien durch eine erneute Novellierung des Erneuerbare- Energien- Gesetzes bis Anfang 2023 weiter zu stärken und zu beschleunigen, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Ein Schlüsselrolle soll dabei insbesondere grüner Wasserstoff als Speichermedium erhalten, um eine größere Flexibilität und Verfügbarkeit von erneuerbar erzeugter Energie zu erreichen. Wesentlich für den Erfolg der Energiewende hin zur Klimaneutralität bis 2045 ist nicht zuletzt auch die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien Anlagen vor Ort. Zur Akzeptanzsteigerung soll beispielsweise die kommunale Beteiligungsmöglichkeit an Windkraft- und Photovoltaikprojekten fortgesetzt und ausgeweitet werden.  
     
    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfordert ebenso wie die Förderung von elektrifizierten Antriebs- und Mobilitätslösungen im Verkehrssektor einen zukunftssicheren Ausbau der Stromnetze. Gerade im Hinblick auf den zwischenzeitlich hohen Anteil von erneuerbaren Energien ist es für die Transportnetze eine Herausforderung, den aus volatilen Erzeugungsanlagen erzeugten Strom zu verteilen und trotz Wetterabhängigkeit Schwankungen oder Engpässe in der Versorgung zu vermeiden. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber bereits 2021 ein neues Regelungskonstrukt das sog. „Redispatch 2.0“ auf den Weg gebracht, das sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber bei Regelungs- und Steuerungsprozessen enger in die Pflicht nimmt.
     
    Mit unserem anliegenden Newsletter möchten wir Sie näher zu den aktuellen Themen Abschaffung der EEG-Umlage, Entwicklungen für stromkostenintensive Unternehmen und Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung im Jahr 2022, die Möglichkeit der kommunalen Beteiligung an Photovoltaikprojekten, geplante Änderungen im EGG, Aktuelles zum Thema Wasserstoff sowie umzusetzende Maßnahmen im Rahmen des „Redispatch 2.0“ informieren.

    Benötigen Sie zu einem dieser oder auch zu einem anderen energierechtlichen/energiewirtschaftlichen Thema unsere Unterstützung für Ihr konkretes Projekt, dann sprechen Sie uns gerne an.

    Bleiben Sie gesund!

    MTG Ostergrüße

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    der Frühling bringt neue Energie und Kraft zu neuen Taten. Jetzt steht das Osterfest vor der Tür.

    Wir bedanken uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit und Ihr Vertrauen in diesem Jahr bisher und freuen uns schon diese auch nach den Feiertagen so erfolgreich weiterzuführen.

     

    Das ganze MTG-Team wünscht Ihnen frohe Ostern sowie erholsame und sonnige Ostertage!

    Frohe Ostern!

     

    Die MTG Wirtschaftskanzlei

    #Solidarität #staystrong #gemeinsamMTG

    MTG @ Zentrale Berufsinformationsmesse

    Erlebnismesse rund um die Welt der Ausbildungsberufe

    Besuche uns am Mittwoch, den 4. Mai 2022 von 8.30 bis 16.00 Uhr an unserem Messestand in der Donau Arena in Regensburg und stell uns deine Fragen rund um die Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder zum Dualem Studium!

    Komm vorbei und lasse dich beraten!

    Wir freuen uns auf dich!

     

    Weitere Informationen findest du hier.

    Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    in unserem heutigen Newsletter K1/2022 möchten wir Sie über die neuere Rechtsprechung zur Ausübung von Vorkaufsrechten für Kommunen und die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2022/2025 auf die Kommunen als Steuerschuldner informieren.

    Weiterhin erhalten Sie Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den folgenden Themengebieten:

    • § 2b UStG – Dauerfristverlängerung bei dezentraler Besteuerung
    • Land- und forstwirtschaftliche Umsätze der öffentlichen Hand
    • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
    • Schwellenwerte im Vergaberecht

    Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung.

    Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.

    Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

    Britain since Brexit – still the place to do business

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    hier finden Sie die aktuelle Ausgabe der AGN GBV – ein Brexit Update. Eine Zusammenarbeit der AGN und der MTG Wirtschaftskanzlei.

    Thema der Publikation ist der Service der AGN und der MTG rund um den Brexit – Aktueller Stand, Herausforderungen und unser Serviceangebot.

    Viel Spaß beim Lesen!

     

    MTG Newsletter 5/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    heute übermitteln wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat April 2022 mit diesen interessanten Tipps:

    • Sofort-AfA für digitale Wirtschaftsgüter
    • Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
    • Privatnutzung von E-Autos / E-Bikes
    • Transparenzregister – Frist für GmbH läuft zum 30. Juni 2022 aus
    • Kein Steuerbonus für Erschließungsleistungen

    Diese und weitere spannende Informationen finden Sie in unserer Ausgabe für April 2022. 

    Hier finden Sie den aktuellen Newsletter mit weiteren interessanten Themen.