MTG NEWSLETTER 12/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
 
der Bundesfinanzhof hat in zwei aktuellen Urteilen festgestellt, dass viele Rentner in den kommenden Jahren einer verbotenen Doppelbesteuerung ausgesetzt sein dürften und damit die Bundesregierung zu künftigen Gesetzesänderungen gezwungen. Mehr dazu in unserer heutigen Mandanteninformation.

Spannende Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:

  • Schneeballsysteme und die Besteuerung von Scheinrenditen
  • Augen auf zu Übertragungszeitpunkt bei Buchwertübertragung
  • Verdeckte Gewinnausschüttung droht bei der bloßen Zurverfügungstellung von Vermögen wie z.B. Immobilien
  • Vergleichsmieten sind aus dem ortsüblichen Mietspiegel abzuleiten
  • Betrieb von kleinen PV-Anlagen kann auf Antrag als Liebhaberei-Betrieb eingestuft werden
  • Wichtige Hinweise zu Geldleistungen und Sachbezügen

und vieles mehr…

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da. Bleiben Sie gesund!

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

Meet & Contact: MTG Wirtschaftskanzlei

Am 23. Juni 2021 von 13.00 bis 14.00 Uhr erklären wir dir, warum die MTG Wirtschaftskanzlei deine beste Entscheidung ist.

Erfahre mehr über die MTG Wirtschaftskanzlei und deine Einstiegsmöglichkeiten.

Den Link zum Teams-Meeting findest du hier.

Sei auch du dabei!

Wir freuen uns auf dich!

 

Herzlichen Glückwunsch zu den bestandenen Prüfungen!

Bereits Ende letzten Jahres legte Kathrin Hierl erfolgreich die schriftliche Prüfung zur Steuerfachwirtin ab, die mündliche Prüfung absolvierte Kathrin im April 2021 ebenso mit Erfolg.

Zeitgleich zur Steuerfachwirt-Fortbildung absolvierte Sie seit Ende letzten Jahres die Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin. Am vergangenen Montag, 14. Juni 2021, meisterte Kathrin Hierl auch die letzte Etappe, die mündliche Prüfung zur Bilanzbuchhalterin.

Die MTG Wirtschaftskanzlei gratuliert ganz herzlich zu den bestandenen Prüfungen!

Neue Trikots für den SV Moosham

Gerne unterstützen wir das Vereinsleben und unsere Mitarbeiter, sodass sich der Erfolg neben dem Beruf hoffentlich auch in sportlicher Hinsicht zeigt.
Gemeinsam mit dem SV Moosham freuen wir uns auf die baldige Normalisierung des Gesellschaftslebens und der damit verbundenen Rückkehr auf den Sportplatz und wünschen den „Crazy Frogs“ einen guten Start, alles Gute und natürlich viele Siege in den neuen Trikots!
#gemeinsamMTG #solidarität #staystrong #svmoosham

Drei Disziplinen machen das Homeoffice sicher

Lydia Danzer, Rechtsanwältin für Datenschutzrecht

Antje Ubben, Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin und

Homed David Stingl, IT-Consultant

im Interview mit der Wirtschaftszeitung

Mehr Mitarbeiter denn je arbeiten von zu Hause aus. Dafür braucht es die richtige Basis: Neben dem Datenschutz sind auch Fragen des Arbeitsrechts und der IT-Sicherheit zu beachten. 

Ob langfristig oder kurzfristig, in beiden Fällen müsse man das Arbeiten zu Hause auf rechtssichere Beine stellen und vollumfänglich betrachten. „Vollumfänglich heißt, dass drei Disziplinen gleichermaßen wichtig sind: Arbeitsrecht, Datenschutz und IT-Sicherheit“.

Das komplette Interview finden Sie unter: Drei Disziplinen machen das Homeoffice sicher – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)

Sondernewsletter zum kostenlosen Geschäftsführer-Webinar und zu aktuellsten FAQ’s der Ü-Hilfe III

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg referiert unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Herr Alexander Rappl im kostenlosen Info-Webinar über „Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer“:

Geschäftsführer einer GmbH leben mit dem Risiko, bei Pflichtverletzungen persönlich zu haften. Sie tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern, den Vertragspartnern der Gesellschaft, dem Fiskus und der Allgemeinheit. Der Pflichtenkatalog, den der Gesetzgeber und die Rechtsprechung aufgestellt haben, ist umfassend und wächst beständig. Um persönliche Nachteile zu vermeiden, müssen Geschäftsführer ihre Rechte und Pflichten kennen.

Worauf ein GmbH-Geschäftsführer zu achten hat und wie er eine Privathaftung möglichst vermeiden kann, darüber informiert Rechtsanwalt Alexander Rappl.

WANN? Am 14. Juni 2021 von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

WO? Das Info-Webinar wird über ZOOM durchgeführt. Ihren Zugangs-Link erhalten Sie drei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Den Link zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier: Info-Webinar Haftungsfragen für GmbH-Geschäftsführer – IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (ihk-regensburg.de).

Wir freuen uns auf über Ihre Teilnahme!

Überbrückungshilfe III:
neue FAQ-Anlage zu Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat in seinen Fragenkatalog für die Überbrückungshilfe III einen neuen „Anhang 4“ aufgenommen, der Beispiele für förderfähige Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen enthält.

Es weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die im April vertraulich kommunizierten Positivlisten (unsere Fachinfo 08/2021) NICHT zur allgemeinen Veröffentlichung bestimmt waren. Die isolierte und unkommentierte Widergabe dieser Listen erweckt vielfach falsche Vorstellungen, welche Maßnahmen in der Überbrückungshilfe III förderfähig sind. Das BMWi bittet daher darum, öffentlich frei zugängliche Positivlisten umgehend vom Netz zu nehmen.

Es handelt sich bei diesen Listen um interne Dokumente, die den Bewilligungsstellen der Länder zur Verfügung gestellt wurden, um eine einheitliche Verwaltungspraxis herzustellen. Die Listen waren ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Die dort beispielhaft aufgeführten Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Sie müssen den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich.

Das FAQ finden Sie hier: BMWi: FAQ Überbrückungshilfe III. Für Anhang 4 bitte ans Ende scrollen.

 

Den kompletten Newsletter können Sie hier lesen.

 

Bitte sprechen Sie uns an.

Bleiben Sie gesund!