MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 11/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bevor wir Sie in den kommenden Tagen mit einem brandaktuellen Newsletter zum geplanten Jahressteuergesetz 2023 informieren wollen, erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat November 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Bargeld-Branche und unangekündigte Kassennachschau
  • fast 2/3 der Einsprüche beim Finanzamt haben Erfolg – zumindest laut der Statistik
  • bei Internetverkäufen droht die Umsatz- und Einkommensteuer
  • Sterbegeld und Beerdigungskosten
  • schon ab 2023 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Vermietung

Weiterhin finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Tipps.

MTG Newsletter 10/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Einen ersten kleinen und überschaubaren Einblick in den 279-seitigen Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen finden sie bereits in dieser Ausgabe unseres Newsletters für Oktober 2023. Ausführlichere Informationen werden noch folgen.

Weitere Auskünfte finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • steuermindernde Geltendmachung von Pflegekosten
  • Neuregelungen zum homeoffice ab 2023
  • erweiterte Kürzung des Gewerbesteuermeßbetrages bei Grundstücksunternehmen
  • Denkmalschutzabschreibung und Selbstnutzun

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

MTG Newsletter 9/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Die Zeiten der Steuerhinterziehung als „Kavaliersdelikt“ sind definitiv vorbei. Die Verwaltungsbehörden verhängen anlässlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung weitere Sanktionen, die für die Betroffenen schmerzhafter als eine Geld- oder Bewährungsstrafe sein können. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Weitergehende Ausführungen finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • Online-Pokergewinn und Steuerpflicht
  • Klärung zu Zweifelsfragen bei PV-Anlagen
  • Airbnb und die Steuerfahndung
  • Denkmalschutzabschreibung

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Botschaften.

    MTG Newsletter 8/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Nachdem das Jahressteuergesetz 2022 steuerliche Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen gebracht hat, hat das BMF kürzlich eine Broschüre zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen nach neuem Recht veröffentlicht. Und erst am 17. Juli 2023 wurde das lang erwartete BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG  bekannt gegeben.

    Darüber hinaus ist in dieser Ausgabe auf folgende Aspekte hinzuweisen:

    • steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen
    • Nebenkosten und Steuerbonus
    • Wegfall Zugangserleichterung zur Kurzarbeit
    • update zu digitalen Entgeltunterlagen
    • vGA – GF-Gehalt und Altersvorsorge nebeneinander möglich
    • neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung von bebauten Grundstücken

    Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

      MTG Newsletter 7/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

       

      Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

      Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

      In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

      • Spenden
      • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
      • Eintragungspflicht GbR
      • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
      • Einführung der E-Rechnungspflicht
      • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

      Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

        MTG Newsletter 6/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
        • Scheidung und Rentenanrechte
        • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
        • 49 EURO Ticket
        • Wegzugsbesteuerung
        • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

         

        Viel Spaß beim Lesen.

        MTG Newsletter 5/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
        Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

        • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
        • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
        • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
        • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
        • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

         

         

        Viel Spaß beim Lesen.

        MTG Newsletter 4/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

        Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

         

        Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

         

        • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
        • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
        • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
        • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
        • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
        • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

         

         

         

        Viel Spaß beim Lesen.

        MTG Newsletter 3/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

        Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
         

        • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
        • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
        • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
        • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
        Viel Spaß beim Lesen.