Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
- Scheidung und Rentenanrechte
- Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
- 49 EURO Ticket
- Wegzugsbesteuerung
- Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen
31.05.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
24.04.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:
28.03.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.
Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:
27.02.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.
Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
06.02.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.
Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.
Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.
Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
03.01.2023 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.
01.12.2022 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
Seit dem 26. Oktober 2022 (bis spätestens 31. Dezember 2024) ist die Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 möglich.
Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Punkte hinweisen:
08.11.2022 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
aufgrund der steigenden Gaspreise hat die Ampelkoalition am 22. September 2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat Anfang Oktober 2022 zugestimmt. Zudem ist Ende Oktober 2022 die Möglichkeit der Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 verabschiedet worden.
Darüber hinaus möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
28.09.2022 | MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
zur Erhöhung der Schlagkraft gegen die Finanzkriminalität wird ein neues Bundesfinanzkriminalamt und eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht geschaffen. Diese sollen gezielt komplexe Fälle der Finanzkriminalität und Geldwäsche aufklären und die erforderliche Expertise bündeln.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
29.07.2022 | Mandanteninformation, MTG Newsletter
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
die tagtäglichen Diskussionen in allen Medien zu den russischen Gaslieferungen bringen jedes Mal neue beunruhigende Nachrichten und der Gesetzgeber will alle Steuerzahler mit der Energiepreispauschale von EUR 300 bei Laune halten. Zudem schiebt er ganz einfach alle mit der Auszahlung anfallenden Verwaltungskosten auf die Arbeitgeber, wie auch deren Dienstleister ab.
Interessante Ausführungen finden Sie in diesem Monat zu folgenden Themen:
und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.