MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 11/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bevor wir Sie in den kommenden Tagen mit einem brandaktuellen Newsletter zum geplanten Jahressteuergesetz 2023 informieren wollen, erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat November 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Bargeld-Branche und unangekündigte Kassennachschau
  • fast 2/3 der Einsprüche beim Finanzamt haben Erfolg – zumindest laut der Statistik
  • bei Internetverkäufen droht die Umsatz- und Einkommensteuer
  • Sterbegeld und Beerdigungskosten
  • schon ab 2023 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Vermietung

Weiterhin finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Tipps.

MTG Newsletter 10/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Einen ersten kleinen und überschaubaren Einblick in den 279-seitigen Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen finden sie bereits in dieser Ausgabe unseres Newsletters für Oktober 2023. Ausführlichere Informationen werden noch folgen.

Weitere Auskünfte finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • steuermindernde Geltendmachung von Pflegekosten
  • Neuregelungen zum homeoffice ab 2023
  • erweiterte Kürzung des Gewerbesteuermeßbetrages bei Grundstücksunternehmen
  • Denkmalschutzabschreibung und Selbstnutzun

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

MTG Newsletter 9/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Die Zeiten der Steuerhinterziehung als „Kavaliersdelikt“ sind definitiv vorbei. Die Verwaltungsbehörden verhängen anlässlich einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung weitere Sanktionen, die für die Betroffenen schmerzhafter als eine Geld- oder Bewährungsstrafe sein können. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Weitergehende Ausführungen finden Sie zu nachfolgenden Themen:

  • Online-Pokergewinn und Steuerpflicht
  • Klärung zu Zweifelsfragen bei PV-Anlagen
  • Airbnb und die Steuerfahndung
  • Denkmalschutzabschreibung

 

Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Botschaften.

    MTG Newsletter 8/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Nachdem das Jahressteuergesetz 2022 steuerliche Erleichterungen für Betreiber von PV-Anlagen gebracht hat, hat das BMF kürzlich eine Broschüre zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen nach neuem Recht veröffentlicht. Und erst am 17. Juli 2023 wurde das lang erwartete BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG  bekannt gegeben.

    Darüber hinaus ist in dieser Ausgabe auf folgende Aspekte hinzuweisen:

    • steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen
    • Nebenkosten und Steuerbonus
    • Wegfall Zugangserleichterung zur Kurzarbeit
    • update zu digitalen Entgeltunterlagen
    • vGA – GF-Gehalt und Altersvorsorge nebeneinander möglich
    • neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung von bebauten Grundstücken

    Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

      MTG Newsletter 7/2023

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

       

      Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

      Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

      In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

      • Spenden
      • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
      • Eintragungspflicht GbR
      • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
      • Einführung der E-Rechnungspflicht
      • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

      Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

        MTG Newsletter 6/2023

        Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

         

        Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
        In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
        • Scheidung und Rentenanrechte
        • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
        • 49 EURO Ticket
        • Wegzugsbesteuerung
        • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

         

        Viel Spaß beim Lesen.