Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

auch wenn sich aufgrund des Ferienstarts bereits viele in den Urlaub verabschiedet haben, möchten wir Ihnen die für die öffentliche Hand relevanten steuerlichen und rechtlichen Entwicklungen nicht vorenthalten.

Mit BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023 hat sich die Finanzverwaltung nun (endlich) zur dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften geäußert. Wir haben Ihnen einige zentrale Punkte zusammengefasst.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf folgende Themen und Entwicklungen hinweisen:

  • EuGH präzisiert Einordnung defizitärer Leistungen – Vorsteuer in Gefahr
  • Neue umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen der jPöR
  • Umsatzsteuerliche Organschaft bei der öffentlichen Hand
  • Neues zu Photovoltaikanlagen – BMF-Schreiben zu § 3 Nr. 72 EStG veröffentlicht
  • Planungsrechtliche Anforderungen und Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Urlaubszeit!

Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

  • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
  • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
  • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
  • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

 

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mitten im Jahresendspurt und sehr kurz vor der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG kam – für (fast) alle sehr überraschend – die Ankündigung der geplanten nochmaligen Verlängerung des Übergangszeitraums auf den § 2b UStG. Das Bundesministerium der Finanzen hat die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Soll dies etwa ein „kleines vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“ für die (gemäß Gesetzesbegründung) stark belasteten Kommunen sein? Auch wenn die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe der Woche zuerst noch durch den Bundesrat abgesegnet werden muss, sollten alle Kommunen die Fortführung der Übergangsregelung nochmal genau prüfen.
Neben dieser großen Überraschung möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:
  • BMF-Schreiben (Entwurf) zum Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen und symbolischen Entgelten
  • Geplanter Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen
  • Aktuelle Entwicklungen bezüglich des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben
  • Weisungs-(un-)abhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt jederzeit an uns wenden.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Mandanteninformation Kommunalberatung K2/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

die Sommerpause neigt sich langsam dem Ende zu und wir hoffen, Sie hatten bereits die Möglichkeit, ein wenig zu entspannen und neue Kräfte zu sammeln, denn es stehen gerade im kommunalen Bereich entscheidende Monate bevor: 

Für viele von Ihnen bleiben nun noch die letzten rund vier Monate des sechsjährigen Übergangszeitraums, um vielleicht noch die letzten erforderlichen organisatorischen Anpassungen zu treffen, damit die Herausforderungen des § 2b UStG dann ab 1. Januar 2023 technisch und fachlich gemeistert werden können.

Mitten im Endspurt des Übergangszeitraums zu § 2b UStG sind Sie außerdem noch dazu aufgerufen, bis 31. Oktober 2022 Ihren Grundstücksbestand zu sortieren und für die erforderlichen Grundstücke Grundsteuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Daneben gilt es natürlich, das Tagesgeschäft nicht zu vernachlässigen. Bis ebenfalls 31. Oktober 2022 müssen die Steuererklärungen 2021 an die Finanzämter übermittelt werden, wenn die Steuerpflichtigen diese ohne steuerlichen Berater erstellen.  

Turbulente Zeiten stehen auch in rechtlicher Hinsicht bevor: die aktuell deutlich spürbaren Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und damit verbundene Preisschwankungen erschweren kommunale Bauvorhaben enorm und führen dazu, dass bei Vergabeverfahren Besonderheiten zu beachten sind.

Damit Sie für diese entscheidenden Monate bestmöglich vorbereitet sind, möchten wir Ihnen mit diesem Newsletter über folgende aktuelle Entwicklungen und Themengebiete informieren:

  • Aktuelle Entwicklungen zum § 2b UStG:
    • Konzessionsabgabe und Kommunalrabatt 
    • Besteuerung der Landratsämter 
    • Vorsteuerabzug in der kommunalen Abfallwirtschaft und möglichen weiteren Bereichen 
    • BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 29 UStG 
    • Neue umsatzsteuerliche Erfassungsbögen für juristische Personen öffentlichen Rechts und Organisationseinheiten
  • Grundsteuerreform 2022 / 2025: Relevante Grundsteuerbefreiungen für die öffentliche Hand
  • Ukraine-Krieg und Bauvergaben 

      Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung. 

      Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.

      Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

      Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2022

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      in unserem heutigen Newsletter K1/2022 möchten wir Sie über die neuere Rechtsprechung zur Ausübung von Vorkaufsrechten für Kommunen und die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2022/2025 auf die Kommunen als Steuerschuldner informieren.

      Weiterhin erhalten Sie Informationen zu aktuellen Entwicklungen in den folgenden Themengebieten:

      • § 2b UStG – Dauerfristverlängerung bei dezentraler Besteuerung
      • Land- und forstwirtschaftliche Umsätze der öffentlichen Hand
      • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
      • Schwellenwerte im Vergaberecht

      Bei Fragen stehen wir wie gewohnt gerne zur Verfügung.

      Passen Sie weiterhin gut auf sich auf.

      Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

      Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2021

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      kurz vor Jahresende und damit mitten im Jahresendspurt möchten wir Ihnen mit unserem heutigen Kommunalnewsletter K3/2021 vor dem Jahreswechsel nochmal interessante Informationen zukommen lassen. Neben dem Dauerbrenner „Aktuelles zum § 2 b UStG“ möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:

      • Erstellung von Spendenbescheinigungen – Haftungsgefahren bei unrichtiger Ausstellung
      • Achtung Bauabzugsteuer – Notwendigkeit der Einholung von Freistellungsbescheinigungen
      • Vertretung der Gemeinde durch den Bürgermeister – Schriftformerfordernis und Vertretungsbefugnis

      Bei Fragen sind wir wie gewohnt für Sie da.

      Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

      Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund.

      Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

      Dipl.-Betriebswirtin (FH)
      Carolin Kwasny
      Steuerberaterin
      Partnerin

      Dipl.-Kfm.
      Matthias Baier
      Wirtschaftsprüfer/Steuer-berater
      Partner

      Klaus Bloch
      angestellter Rechtsanwalt
      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
      Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

      Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2021

      Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

      zum 1. Februar 2021 sind maßgebliche Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. In unserem Newsletter möchten wir in einer kurzen Zusammenfassung auf die wesentlichen Änderungen hinweisen, welche zum Teil auch für die Kommunen einen Handlungsbedarf auslösen (siehe Neuregelung des Abstandsflächenrechts).

      Bauen wird in Bayern schneller, günstiger und umweltfreundlicher – so jedenfalls das Ziel der neuen Bayerischen Bauordnung. Man erwartet sich dadurch einen Boom beim Wohnungsbau. Es soll einfacher und schneller gebaut werden. Schlagworte sind: Kürzere Fristen für Behörden, geringerer Abstand zwischen Gebäuden, um den Flächenverbrauch zu verringern. Kern des neuen Regelwerks ist daher eine Verkürzung der Genehmigungszeiten für Bauanträge, die sogenannte Fiktionsregel.

      Die Kommunen bekommen mehr Gestaltungsspielräume. „Wir regeln nur noch das Notwendigste, alles andere wird von der Kommune entschieden.“, so die Botschaft aus dem Ministerium.

       

      Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter. 

      Folgen Sie uns auch in den Sozialen Medien, damit Sie keine Neuigkeit verpassen.

      Mandanteninformation Kommunalberatung 2/2020

      Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,

      das Jahr 2020 neigt sich nun seinem Ende zu und viele setzen zum Endspurt an. Einigen wurde auch die Möglichkeit zum Jahresendspurt durch den beschlossenen „Lockdown“ noch entzogen.

      Wegen der Verlängerung der Beschränkungen über den November hinaus, wurde inzwischen auch über den „Nachfolger“ der Novemberhilfe – die Dezemberhilfe – beschlossen.

      In diesem Newsletter möchten wir Sie gerne über die Möglichkeit der Nutzung der Novemberhilfe durch die öffentliche Hand informieren. Weiterhin möchten wir Ihnen kurz vor dem Jahresende die neuesten Informationen hinsichtlich der Entwicklungen im § 2b UStG zukommen lassen und Sie über die aktuellen Planungen der Gesetzgebung zur dezentralen Besteuerung der Länder informieren.

      Das Team Kommunalberatung der MTG Wirtschaftskanzlei wünscht Ihnen allen schöne und besinnliche Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!