Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.
Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:
- FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
- Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
- Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
- Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
- Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung
Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.