Mandanteninformation Lohn und Gehalt L2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters erfahren Sie nicht nur, was Sie tun müssen, wenn Sie bisher sv.net-Nutzer waren und nun – aufgrund der Abschaltung – das neue SV-Meldeportal nutzen wollen wollen, sondern auch, was an fachlichen Themen im Bereich Lohn und Gehalt nicht unter den Tisch fallen darf:

  • Neues SV-Meldeportal und Abschaltung sv.net
  • Achtung bei Arbeitgeberzusatzleistungen („zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“)
  • SV-Status eines mitarbeitenden GmbH-Gesellschafters
  • SV-Status bei Dozenten und Lehrkräften
  • Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024
  • Lohnpfändung: Neue Pfändungsfreigrenzen

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Bleiben Sie gesund!

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

Lohnabrechnung ist mehr als bloße Kontrolle: Tiefes Fachwissen ist gefragt! In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie das, was die Bereiche Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung derzeit bewegt und beschäftigt:

  • Reform der Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
  • Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Amazon Gutscheine sind kein Sachbezug und fallen nicht unter 50 € – Freigrenze
  • Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – BMAS legt Referentenentwurf für geändertes Arbeitszeitgesetz vor
  • Wegfall und Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. Januar 2023
  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

 

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Bleiben Sie gesund!

Mandanteninformation Lohn und Gehalt L3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen die folgenden aktuellen Themen aus den Bereichen Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung zusammengestellt:

  • Steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
  • Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S)
  • Nochmaliger Hinweis: Elektronische Entgeltunterlagen ab 2022 verpflichtend
  • Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
  • Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch im Jahr 2023
  • Überlassung eines Firmenwagens an den Ehepartner
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 1. Januar 2023 verpflichtend

 

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Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

zahlreiche Veränderungen und gesetzliche Neuregelungen begleiten uns auch in 2022:

Neuigkeiten gibt es nicht nur mit Blick auf die ab dem 1. April 2022 geltenden Änderungen zur Feststellung des Erwerbsstatus (Statusfeststellungsverfahren), sondern auch hinsichtlich der Dynamisierung der Minijob- und Midijob-Grenzen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Mindestlohns. Ferner sind Gutscheinlösungen und Geldkartensysteme unter die Lupe zu nehmen genauestens nach den neuen Kriterien der Finanzverwaltung auszurichten (Stichwort Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug).

In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters haben wir Ihnen diese und andere aktuelle Themen aus den Bereichen Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung zusammengestellt:

  • Neues Statusfeststellungsverfahren ab dem 1. April 2022

  • Gesetzesentwurf zur Anpassung der Minijob- /Midijob-Grenzen

  • Sachbezugsfreigrenze 50,00 € – Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

  • Führen von elektronischen Entgeltunterlagen ab 1. Januar 2022

  • Werkstudentenprivileg wieder 20-Stunden-Grenze orientiert

  • Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigen Altersrentnern 2022

  • Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld 2022

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Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

der Jahreswechsel bringt für den Bereich Lohn und Gehalt auch in 2021/2022 einige Umbrüche und zu beachtende, äußerst wichtige Themenkomplexe mit sich.

In der Betrieblichen Altersversorgung wird aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ab Januar 2022 der sog. Arbeitgeberzuschuss verpflichtend für alle Entgeltumwandlungen im Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionskasse sowie Pensionsfonds. Bisher galten noch Übergangsregelungen.

Ferner bringt das 7. Änderungsgesetz zum SGB IV eine Reihe von Neuregelungen zur Digitalisierung der Entgeltabrechnung insbesondere im Meldewesen der Sozialversicherung, wie z.B. für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder digitale Meldesätze.

Diese und weitere interessante Informationen zu folgenden Themen finden Sie in unserer heutigen Mandanteninformation Lohn und Gehalt:

  • Betriebliche Altersversorgung – Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2022
  • Umfassende Angaben zu geringfügig Beschäftigten – Datenbaustein Minijobber 2021/2022
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Abschlussprüfungen Kurzarbeitergeld
  • FAQs der Bundesagentur für Arbeit zu Abschlussprüfungen Kurzarbeit
  • Hinweis zum Auslaufen der Regelungen zu Kurzarbeit anlässlich der Coronapandemie zum 31. Dezember 2021
  • Hinweis zu fehlenden Leistungsanträgen und Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

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