Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2022

12.12.2022 | Mandanteninformation Kommunalberatung

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mitten im Jahresendspurt und sehr kurz vor der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG kam – für (fast) alle sehr überraschend – die Ankündigung der geplanten nochmaligen Verlängerung des Übergangszeitraums auf den § 2b UStG. Das Bundesministerium der Finanzen hat die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Soll dies etwa ein „kleines vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“ für die (gemäß Gesetzesbegründung) stark belasteten Kommunen sein? Auch wenn die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe der Woche zuerst noch durch den Bundesrat abgesegnet werden muss, sollten alle Kommunen die Fortführung der Übergangsregelung nochmal genau prüfen.
Neben dieser großen Überraschung möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:
  • BMF-Schreiben (Entwurf) zum Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen und symbolischen Entgelten
  • Geplanter Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen
  • Aktuelle Entwicklungen bezüglich des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben
  • Weisungs-(un-)abhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt jederzeit an uns wenden.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.