Mandanteninformation Baurecht B1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
  • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
  • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
  • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

MTG @ Die Wirtschaftszeitung

Serviceteam Bau- und Architektenrecht

In der Baubranche bleibt es spannend

Die Coronapandemie scheint im Griff, die Auftragsbücher sind voll – trotzdem müssen Bauunternehmen und Bauherren derzeit spezielle Herausforderungen schultern.

Klaus Bloch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, spricht im Interview mit der Wirtschaftszeitung über Fehler, die man beim Bauvertrag unbedingt vermeiden sollte.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: In der Baubranche bleibt es spannend – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)