MTG @ Die Wirtschaftszeitung
Serviceteam Bau- und Architektenrecht
In der Baubranche bleibt es spannend
Die Coronapandemie scheint im Griff, die Auftragsbücher sind voll – trotzdem müssen Bauunternehmen und Bauherren derzeit spezielle Herausforderungen schultern.
Klaus Bloch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, spricht im Interview mit der Wirtschaftszeitung über Fehler, die man beim Bauvertrag unbedingt vermeiden sollte.
Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: In der Baubranche bleibt es spannend – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)
MTG @ Die Wirtschaftszeitung
Spezielteam Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Neue Herausforderungen für die Firmennachfolge
Strukturell bleibt der Nachfolgeprozess gleich, die Aspekte für die Attraktivität eines Unternehmens haben sich allerdings gewandelt. Maria Janker, Steuerberaterin und Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Partner der MTG Wirtschaftskanzlei begleiten Firmen auf ihrem Weg in die Zukunft.
Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: Neue Herausforderungen für die Firmennachfolge – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)
MTG Newsletter 4/2022
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
heute übermitteln wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat März 2022.
Wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt haben, könnten Sie demnächst Post erhalten. Die Regierung von Mittelfranken startet als Erste mit stichprobenartigen Überprüfungen und die anderen Regierungsbezirke werden unmittelbar folgen.
Ab 2023 soll nahezu weltweit eine einheitliche globale Mindeststeuer von 15% für Großunternehmen gelten.
Weitere interessante Tipps:
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2022
- Neues zu Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgabenabzug
- Gewinne bei gespaltener Gewinnverwendung
- Kinderbetreuungskosten und steuerfreie AG-Zuschuss
- Augen auf und Vorsicht bei der Spekulationsfrist von Immobilien
Diese und weitere spannende Informationen finden Sie in unserer Ausgabe für März 2022.
Neues Jahr, neue Termine, neue Fakten, neue Daten:
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MTG NEWSLETTER 3/2022
Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
heute dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Februar 2022 zustellen.
Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt und ausbezahlt bekommen haben. Denn dann werden Sie die nächsten Tage Post von der auszahlenden Behörde erhalten.
Bitte beachten Sie auch, dass mit der Überbrückungshilfe IV die Barzahlung von förderfähigen Fixkosten schädlich sein wird.
Ebenso merken sich die Grundstücksbesitzer unter Ihnen bitte die Abgabe von Feststellungserklärungen vor. Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 werden diese Realität und sind in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch abzugeben.
Es bleibt also spannend und auf folgende Punkte möchten wir zudem ihre Aufmerksamkeit lenken:
- Besonderheiten bei Risikolebensversicherungen
- Vereinfachte Herabsetzung der Gewerbesteuer-VZ noch bis Ende Juni 2022 möglich
- Corona und Umsatzsteuer – Billigkeitsmaßnahmen gelten noch bis Ende Dezember 2022
- Umsatzsteuerliche Rechnung und Leistungsbeschreibung
- Bareinnahmen und offene Ladenkassen
- Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung
- Langzeitvergütungsmodelle
Dies und weitere Ausführungen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.
Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.
MTG Newsletter 18/2021
Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,
heute erhalten Sie unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Dezember 2021.
Besonders hinweisen möchten wir auf ein beliebtes Streitthema bei Betriebsprüfungen, hier die Fremdüblichkeit von Zinssätzen bei Gesellschafterdarlehen. Ein grundlegendes BFH-Urteil bietet neue Argumentationshilfen an.
Weitere interessante Aufführungen zu folgenden Themen:
- CORONA-Kritik kann Gemeinnützigkeit gefährden
- Aktienzuteilung durch Spin-Off
- Schadenersatz eines KG-Gesellschafters ist steuerpflichtig
- Widerruf des Verzichts auf USt-Befreiung
- Steuerbonus und Musterbescheinigung für energetische Baumaßnahmen
Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.