CORONA-SOFORTHILFE

CORONA-SOFORTHILFE

In Bayern erfolgt nun doch ein flächendeckendes, verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle Soforthilfeempfänger. Angeblich haben die Rückmeldequoten der Stichproben zu so hohen Rückzahlungsfällen geführt, dass der Bund auf einer vollständigen Rückmeldung aller Soforthilfeempfänger/innen besteht.
Rückmeldefrist bis zum 30. Juni 2023 über eine neue eingerichtete Aktionsseite.
Seit dem 28. November 2022 werden an die Empfänger/innen sowohl postalisch als auch per email Schreiben zur Erinnerung an die Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet. Wer bis zum 30. Juni 2023 nicht freiwillig zurückgemeldet hat und im Rahmen einer Überprüfung nach Fristende doch noch mit einer Rückzahlung erwischt wird, hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

MTG @ Die Wirtschaftszeitung

Serviceteam Bau- und Architektenrecht

In der Baubranche bleibt es spannend

Die Coronapandemie scheint im Griff, die Auftragsbücher sind voll – trotzdem müssen Bauunternehmen und Bauherren derzeit spezielle Herausforderungen schultern.

Klaus Bloch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der MTG Wirtschaftskanzlei, spricht im Interview mit der Wirtschaftszeitung über Fehler, die man beim Bauvertrag unbedingt vermeiden sollte.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: In der Baubranche bleibt es spannend – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de)

MTG @ Die Wirtschaftszeitung

Spezielteam Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Neue Herausforderungen für die Firmennachfolge

Strukturell bleibt der Nachfolgeprozess gleich, die Aspekte für die Attraktivität eines Unternehmens haben sich allerdings gewandelt. Maria Janker, Steuerberaterin und Alexander Rappl, Rechtsanwalt und Partner der MTG Wirtschaftskanzlei begleiten Firmen auf ihrem Weg in die Zukunft.

Den kompletten Beitrag finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftszeitung unter: Neue Herausforderungen für die Firmennachfolge – Die Wirtschaftszeitung (die-wirtschaftszeitung.de) 

MTG Newsletter 4/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
 

heute übermitteln wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat März 2022.

Wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt haben, könnten Sie demnächst Post erhalten. Die Regierung von Mittelfranken startet als Erste mit stichprobenartigen Überprüfungen und die anderen Regierungsbezirke werden unmittelbar folgen.

Ab 2023 soll nahezu weltweit eine einheitliche globale Mindeststeuer von 15% für Großunternehmen gelten.

Weitere interessante Tipps:

  • Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2022
  • Neues zu Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgabenabzug
  • Gewinne bei gespaltener Gewinnverwendung
  • Kinderbetreuungskosten und steuerfreie AG-Zuschuss
  • Augen auf und Vorsicht bei der Spekulationsfrist von Immobilien

Diese und weitere spannende Informationen finden Sie in unserer Ausgabe für März 2022.

Neues Jahr, neue Termine, neue Fakten, neue Daten:

„ADDISON Recht & Steuern 2022“ ist da!

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Sichern Sie sich Ihr kostenloses Exemplar bequem per Download unter: www.addison.de/ebook

MTG NEWSLETTER 3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Februar 2022 zustellen.

Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie zu Beginn der CORONA-Pandemie den CORONA-Sofortbonus beantragt und ausbezahlt bekommen haben. Denn dann werden Sie die nächsten Tage Post von der auszahlenden Behörde erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass mit der Überbrückungshilfe IV die Barzahlung von förderfähigen Fixkosten schädlich sein wird.

Ebenso merken sich die Grundstücksbesitzer unter Ihnen bitte die Abgabe von Feststellungserklärungen vor. Aufgrund der Grundsteuerreform ab 2025 werden diese Realität und sind in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 elektronisch abzugeben.

Es bleibt also spannend und auf folgende Punkte möchten wir zudem ihre Aufmerksamkeit lenken:

  • Besonderheiten bei Risikolebensversicherungen
  • Vereinfachte Herabsetzung der Gewerbesteuer-VZ noch bis Ende Juni 2022 möglich
  • Corona und Umsatzsteuer – Billigkeitsmaßnahmen gelten noch bis Ende Dezember 2022
  • Umsatzsteuerliche Rechnung und Leistungsbeschreibung
  • Bareinnahmen und offene Ladenkassen
  • Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung
  • Langzeitvergütungsmodelle

Dies und weitere Ausführungen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Den aktuellen Newsletter finden Sie hier.

 

deckblatt 3_2022

MTG Newsletter 18/2021

Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute erhalten Sie unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Dezember 2021.

Besonders hinweisen möchten wir auf ein beliebtes Streitthema bei Betriebsprüfungen, hier die Fremdüblichkeit von Zinssätzen bei Gesellschafterdarlehen. Ein grundlegendes BFH-Urteil bietet neue Argumentationshilfen an.

Weitere interessante Aufführungen zu folgenden Themen:

  • CORONA-Kritik kann Gemeinnützigkeit gefährden
  • Aktienzuteilung durch Spin-Off
  • Schadenersatz eines KG-Gesellschafters ist steuerpflichtig
  • Widerruf des Verzichts auf USt-Befreiung
  • Steuerbonus und Musterbescheinigung für energetische Baumaßnahmen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Hier finden Sie den aktuellen Newsletter.