Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!
Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.
Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.
In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
- Spenden
- Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
- Eintragungspflicht GbR
- Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
- Einführung der E-Rechnungspflicht
- Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage
Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.