Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

Mandanteninformation Energiewirtschaft E2/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

angestoßen von den ambitionierten internationalen und europäischen Klimaschutzzielen, konkretisiert durch das 2021 beschlossene Klimaschutzgesetz ist die Energiewende in vollem Gange und bringt sehr viele rechtliche Veränderungen mit sich. Noch nie gab es so viel Potential die eigene Energieversorgung und damit den Markt mitzugestalten. Andererseits war es aber auch noch nie so schwierig einen klaren und aktuellen Überblick über die relevanten Neuerungen zu behalten.

 Mit Spannung geht derzeit der Blick nach Berlin zu den laufenden Koalitionsverhandlungen, deren Ausgang die weiteren politischen Schritte hin zur Klimaneutralität bestimmen wird. Auf die neue Bundesregierung und uns alle kommen große Herausforderungen auf dem Weg zur Dekarbonisierung der Energieversorgung, zur smarten Kopplung der verschiedenen Energiesektoren und hin zu einer ausschließlich auf Erneuerbaren Energien basierenden Strom- und Wärmeversorgung zu. Das Klimaschutzgesetz wurde im August 2021 noch einmal nachgeschärft und schreibt nun eine vollständige Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2045 vor. Um dieses Ziel erreichen zu können muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien – anders als bislang, massiv voranschreiten.

Es gilt daher mit den stetigen Änderungen Schritt zu halten, um auch weiterhin wettbewerbsfähig am Markt bestehen zu können. Daher möchten wir Sie regelmäßig mit dem anliegenden Newsletter über relevante Neuigkeiten im Bereich Energiewirtschaft, aktuell zum Thema Drittmengenabgrenzung und EEG-Umlage, Fördermöglichkeiten für Solaranlagen auf Parkflächen und neue rechtliche Vorgaben bei der Lieferung von Wärme sowie bei der Errichtung von Ladesäulen informieren.

Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund.