Sondernewsletter zur eRechnungspflicht ab 1. Januar 2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? eRechnungen sind der Digitalisierungs-Booster für Ihr Rechnungswesen! Ab 1. Januar 2025 werden sie im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und profitieren Sie von Effizienz, Kosteneinsparungen und Fehlerminimierung. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen der Digitalisierung nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Hier finden Sie unseren aktuellen Sondernewsletter.

MTG Newsletter 7/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Mandanteninformation für Juli 2024 präsentieren zu können. Diese Ausgabe enthält wertvolle Tipps und aktuelle Informationen zu steuerlichen und rechtlichen Themen.

Wesentliche Punkte:

  • Familienstiftung: Steuerklasse und Freibetrag nach den entferntesten Berechtigten.
  • Jahressteuergesetz 2024: Umsatzsteuerliche Highlights und Kleinunternehmerregelungen.
  • Zuordnung von Gegenständen und Leistungen: Wahlrecht und Dokumentationsanforderungen.
  • Sozialversicherung: Beitragspflicht bei verspäteter Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen.
  • Nettolohnvereinbarung: Abtretung des Kindergeldes an den Arbeitgeber.
  • Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung auch für Vorstandsweihnachtsfeiern möglich.
  • Wohngemeinnützigkeit: Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen.


Wir stehen Ihnen für individuelle Beratung und weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 6/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir haben spannende Neuigkeiten für Sie! Unsere aktuelle Mandanteninfo hält wertvolle Tipps und wichtige Updates bereit:

  • Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Entdecken Sie die neuen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen und wie Sie davon profitieren können.
  • Fortbildungskosten senken Ihre Steuerlast: Erfahren Sie, wie Sie Ausgaben für Ihre berufliche Weiterentwicklung optimal absetzen.
  • Altkassen und Finanzamt: Lesen Sie, warum alte Kassensysteme nicht immer zu hohen Steuernachzahlungen führen müssen.
  • Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 eine Prämie von bis zu 3.000 € steuerfrei auszuzahlen.
  • Schnellere Abschreibung beim Wohnungsneubau: Erfahren Sie, wie Sie durch die neue degressive Abschreibung Ihre Investitionen schneller refinanzieren können.

Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Sondernewsletter Energiewirtschaft E2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserem letzten Newsletter Energiewirtschaft Mitte Februar hatten wir über die nun anstehende „Saison“ im Bereich der energiewirtschaftlichen Testierungen berichtet und auch dazu, dass bei den Testierungen und Meldepflichten im Bereich des Strompreisbremsengesetzes erhebliche Unklarheiten bzgl. der Fristen bestanden, die hier von einzelnen Akteuren einzuhalten waren. Dass diese Unklarheiten „berechtigterweise“ bestanden zeigt sich nun vor allem darin, dass sich das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veranlasst gesehen hat, seine eigene Rechtsauffassung zum eigenen Gesetz zu verkünden und „vereinzelte Unklarheiten und Widersprüche im Wortlaut des Gesetzes“ aufzulösen.

Unabhängig davon, dass sauber formulierte Gesetze diesen Prozess schon im Vornherein vermieden hätten, dürften die getroffenen Auslegungen nun zumindest für etwas zeitliche Entspannung bei den betroffenen Akteuren führen.

Mehr dazu in unserem beigefügten Newsletter!

MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Baurecht B2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Personeller Neuzugang Team Bau- und Architektenrecht: Juliane Höller
  • Handwerkerfalle Verbraucherbauvertrag
  • Verjährung der Mängelansprüche gegen den Architekten bei nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben
  • Neuerungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere Genehmigungsfreistellungsverfahren bei privilegierten Freiflächen-Photovoltaikanlagen

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.

    TOP-Unternehmen Niederbayern 2022

    Beim Wirtschaftsempfang des Landkreises Kelheim am 21. Oktober 2022 wurde uns die Auszeichnung als „TOP Unternehmen Niederbayern 2022 im Landkreis Kelheim“ überreicht. Die Laudation hielt Regierungspräsident Rainer Haselbeck. Über 160 Gäste waren Teil des diesjährigen Wirtschaftsempfangs, den die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Kelheim zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz organisiert hat. Mit dem Preis würdigt der Verein Niederbayern-Forum e.V. gemeinsam mit dem Landkreis Kelheim Firmen, die sich durch ihre herausragende Leistungskraft und ihr besonderes Engagement hervorheben. Ehrengast des diesjährigen Wirtschaftsempfangs war Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sein Impulsvortrag widmete sich dem Thema: „Starke Wirtschaft. Starkes Deutschland.“ Den Schlussdialog führten Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und Michael Gammel, Vorsitzender IHK Gremium Kelheim.

    Dankeschön!