MTG Sondernewsletter Energiewirtschaft

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

gerne möchten wir Sie heute über die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informieren. Seit mehreren Jahren steigt die Zahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge stetig an. Der Ausbau der benötigten Ladeinfrastruktur kann derzeit allerdings nicht mit dem Markthochlauf der Elektromobilität Schritt halten und offenbart eine deutliche Diskrepanz zwischen dem E-Fahrzeugbestand und der vorhandenen Ladeinfrastruktur. Aus diesem Grund wurden von Bund und Ländern attraktive Förderprogramme ins Leben gerufen, um den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu realisieren und insbesondere für Kommunen und mittelständische Unternehmen, aber auch natürliche Personen zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen. So werden beispielsweise durch die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI ein Investitionsvolumen von rund 551 Millionen Euro und für die Förderung von privaten Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden rund 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Einzelne Förderprogramme können allerdings nur noch mit Antragstellung bis zum Jahresende genutzt werden.

Aus diesem Grund möchten wir Sie heute kurz vor Jahresschluss noch einmal über einige interessante Fördermöglichkeiten informieren:

Mit dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladesäulen – Ladeinfrastruktur vor Ort“ fördert die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) noch bis 31. Dezember 2021 den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladesäulen für natürliche Personen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Gebietskörperschaften mit einer Förderquote von bis zu 80 % der Ausgaben.

Mit einem weiteren Förderprogramm „Öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ fördert die BAV die Neuerrichtung und Modernisierung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für alle natürlichen und juristischen Personen mit einer Förderquote von bis zu 60 % der Ausgaben bei Antragsstellung bis 18. Januar 2022 (Neuerrichtung) bzw. 27. Januar 2022 (Modernisierung).

Seit 1. November 2021 bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ für natürliche und juristische Personen eine Förderung von Ausgaben für die Anschaffung und Neuerrichtung von öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit einer Förderquote von bis zu 40% der Ausgaben an. Auch hier muss eine Antragstellung bis spätestens zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

Seit 23. November 2021 fördert die KfW neue Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Kommunen (KfW 439) und Unternehmen (KfW 441) mit einem pauschalen Zuschuss von 900 Euro je Ladepunkt. Die Förderhöchstsumme je Standort beträgt 45.000 Euro.

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Er kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung (z.B. PV-Anlagen) vor Ort bezogen werden. Unternehmen müssen den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW beantragen. Die Frist zum Nachweis der durchgeführten Maßnahme beträgt 12 Monate ab Bestätigung des Zuschussantrags.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Beantragung des für Sie passenden Förderprogramms sowie bei rechtlichen Fragestellungen bei der Planung und Realisierung Ihres Vorhabens.

Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund.

Den kompletten Sondernewsletter können Sie hier lesen.

 

MTG Newsletter 18/2021

Liebe Mandanten und Geschäftspartner der MTG Wirtschaftskanzlei,

heute erhalten Sie unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Dezember 2021.

Besonders hinweisen möchten wir auf ein beliebtes Streitthema bei Betriebsprüfungen, hier die Fremdüblichkeit von Zinssätzen bei Gesellschafterdarlehen. Ein grundlegendes BFH-Urteil bietet neue Argumentationshilfen an.

Weitere interessante Aufführungen zu folgenden Themen:

  • CORONA-Kritik kann Gemeinnützigkeit gefährden
  • Aktienzuteilung durch Spin-Off
  • Schadenersatz eines KG-Gesellschafters ist steuerpflichtig
  • Widerruf des Verzichts auf USt-Befreiung
  • Steuerbonus und Musterbescheinigung für energetische Baumaßnahmen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Hier finden Sie den aktuellen Newsletter.

IT Sicherheit am Donaustrand – „Safety first – Was das Jahr 1976 mit IT-Sicherheit zu tun hat.“

Im Onlinevortrag mit Homed David Stingl, IT Consultant der MTG Wirtschaftskanzlei, geht es um IT-Angriffe und deren Vorbeugung.

Was sind die Mindestanforderungen, die ein Unternehmen hier braucht und wie sieht eine effektive und nachhaltige Mitarbeiterschulung aus, übrigens der beste und effektivste Schutz vor Angriffen.

WANN? 1. Dezember, 14.00-16.00 Uhr
WO? Online Vortrag

Kostenlose Anmeldung unter: www.eveeno.com/225904989 oder per Scan des QR-Codes.

Antje Ubben

Antje Ubben
Associate Partnerin
angestellte Rechtsanwältin

Lydia Danzer
angestellte Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte nach DSC-Standard

 

Homed David Stingl
IT-Consultant

MTG Wirtschaftskanzlei @ meineZukunft!

Am Samstag, 27. November 2021 findest du uns an unserem Messestand von 10 bis 16 Uhr im marinaforum in Regensburg.

Erfahre alles über deinen Job und deine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei der MTG Wirtschaftskanzlei.

Du hast Lust auf ein persönliches Gespräch? Dann vereinbare bereits jetzt deinen Termin mit uns – einfach den QR Code scannen oder über diesen Link:  meineZukunft! Regensburg – Informationen für Besucher.

Der Eintritt ist kostenlos. Es gelten die 2-G PLUS Regeln.

Sei auch du dabei!

Wir freuen uns auf dich.

MTG Newsletter 17/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!


Besonders hinweisen möchten wir Sie auf ein BFH-Urteil vom 18. Mai 2021, das erst am 21. Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Der BFH hat hier entschieden, dass die Fremdüblichkeit des vereinbarten Zinssatzes für ein Konzerndarlehen zunächst durch Vergleich des vereinbarten Zinses mit einem Vergleichszins zu prüfen ist. Dieses brandaktuelle Urteil dürfte für nahezu jede Darlehensbeziehung zwischen verbundenen Unternehmen von Bedeutung sein.

Weitere spannende Informationen finden Sie zu folgenden Themen:

  • Spenden und Sonderausgabenabzug trotz Zweckbindung
  • Stimmenpatt begründet keine Betriebsaufspaltung
  • Aktive Rechnungsabgrenzung auch für Kleinbeträge
  • Angaben zum Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum in Rechnungen
  • Fußstapfentheorie bei rückwirkender Verschmelzung
  • Sonderabschreibungen auf Mietwohnungen

Dies und weitere aufregende Ausführungen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

17_2021 deckblatt

MTG NEWSLETTER 8/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ab dem 1. Januar 2022 ist die Optionsmöglichkeit von Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer geplant.

Mehr dazu in unserer heutigen Mandanteninformation.

Gerne weisen wir Sie auf den Beitrag zu Sachspenden hin, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Behandlung.

Spannende Ausführungen finden Sie in diesem Monat auch zu:

  • Steuerstundung und Vollstreckungsaufschub länger möglich
  • Firmenwagen und Investitionsabzugsbetrag
  • Fortführungsgebundener Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften
  • Dienstwagen und Möglichkeit der Minderung des privaten Nutzungsanteils
  • Ohne Trauschein gilt keine Grunderwerbsteuerfreiheit

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

 

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an!

Bleiben Sie gesund!

Bestellung zur Steuerberaterin

Frau Stefanie Porsche legte am Ende Februar 2021 erfolgreich die mündliche Prüfung zum Steuerberaterexamen ab und wurde von der zuständigen Kammer Nürnberg am 23. März 2021 zur Steuerberaterin bestellt.

Die MTG Wirtschaftskanzlei gratuliert StBin Stefanie Porsche zum erfolgreich bestandenen Examen und freut sich sehr, dass zukünftig eine weitere MTG-Berufsträgerin die Kanzlei verstärkt!