Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,
das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.
- Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
- Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
- Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
- Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
- Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
- Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
- Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.