MTG Newsletter 1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023/2024 an etlichen Stellschrauben gedreht. So wird der Grundfreibetrag sowohl in 2023 als auch in 2024 erhöht, der Einkommensteuertarif wird „geglättet“ und sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag werden erhöht.
Seit dem 28. November 2022 werden CORONA-Soforthilfe-Empfänger sowohl per email als auch schriftlich aufgefordert, ihre Berechtigung zum Empfang der Soforthilfe zu überprüfen.
Zudem möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
  • Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
  • Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
  • Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
  • Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
  • Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
  • Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
  • Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.

 

MTG Newsletter 11/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

zur Erhöhung der Schlagkraft gegen die Finanzkriminalität wird ein neues Bundesfinanzkriminalamt und eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht geschaffen. Diese sollen gezielt komplexe Fälle der Finanzkriminalität und Geldwäsche aufklären und die erforderliche Expertise bündeln.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wann der Kindergeldanspruch in Deutschland verloren gehen kann
  • Firmenwagen und Leasingsonderzahlungen
  • Kein Handwerkerbonus bei Belastung auf Verrechnungskonto
  • Erbschaftsteuerfreiheit trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen

und vieles mehr finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

    MTG Newsletter 7/2022

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit der heutigen Ausgabe dürfen wir Ihnen unseren aktuellen steuerlichen Newsletter für den Monat Juni 2022 zustellen.

    Der Tankrabatt kommt ab dem 1. Juni für die nächsten drei Monate.
    Interessant dürfte für alle Leser sein, welche Steuern und Abgaben an der Zapfsäule anfallen.

    Neben diesem brandaktuellen Thema haben wir in der heutigen Ausgabe unseres Newsletters noch folgende Inhalte zusammengestellt:

    • Allgemeinverfügung für Einsprüche wegen zumutbarer Eigenbelastung
    • Kindergeldanspruch erlischt bei langfristiger Erkrankung
    • Umgelegte Grundsteuer gehört zur Miete und damit zum Gewerbeertrag
    • Geschäftsführerhaftung und pauschalierte Lohnsteuer
    • Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab 2022 auch bei Altverträgen zur bAV

    Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.