TOP-Unternehmen Niederbayern 2022

Beim Wirtschaftsempfang des Landkreises Kelheim am 21. Oktober 2022 wurde uns die Auszeichnung als „TOP Unternehmen Niederbayern 2022 im Landkreis Kelheim“ überreicht. Die Laudation hielt Regierungspräsident Rainer Haselbeck. Über 160 Gäste waren Teil des diesjährigen Wirtschaftsempfangs, den die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Kelheim zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz organisiert hat. Mit dem Preis würdigt der Verein Niederbayern-Forum e.V. gemeinsam mit dem Landkreis Kelheim Firmen, die sich durch ihre herausragende Leistungskraft und ihr besonderes Engagement hervorheben. Ehrengast des diesjährigen Wirtschaftsempfangs war Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sein Impulsvortrag widmete sich dem Thema: „Starke Wirtschaft. Starkes Deutschland.“ Den Schlussdialog führten Dr. Georg Haber, Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und Michael Gammel, Vorsitzender IHK Gremium Kelheim.

Dankeschön!

MTG ist „Exzellenter Arbeitgeber 2022“!

Jetzt ist es amtlich: Wir sind exzellent! (Lächeln)

Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e. V. (LSWB) hat uns das Siegel „Exzellenter Arbeitgeber 2022“ verliehen. Die Auszeichnung richtet sich an Kanzleien, die ihren Mitarbeitern hervorragende Arbeitsbedingungen bieten. Die Fachjury hat unsere fairen Vergütungen, unser kollegiales Arbeitsumfeld und unser Angebot an flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie einige weitere Benefits der MTG als außerordentlich positiv bewertet.

Mit dem Qualitätssiegel können wir die Kultur, die wir tatsächlich in der Kanzlei leben, auch nach außen tragen und sichtbar machen!

Wir sind begeistert und sehr stolz auf diese großartige Auszeichnung!

MTG Weihnachtsgrüße

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Für das motivierte und stets respektvolle Miteinander in einem von den Herausforderungen der Covid19-Pandemie geprägten Jahr 2021 bedanken wir uns recht herzlich.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Jahresabschluss sowie schöne und besinnliche Feiertage im Kreis Ihrer Liebsten!

Die MTG Wirtschaftskanzlei bedankt sich für Ihr Vertrauen, das sie uns entgegenbringen. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie auch weiterhin getreu unserem Leitbild umfangreich informieren und nach besten Kräften für Sie als Berater auch im neuen Jahr 2022 zur Seite stehen.

Statt Präsenten und Weihnachtskarten unterstützen wir in diesem Jahr das Haus Hummelsberg, ein neues Projekt der KJF der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.

Wir freuen uns auf ein gemeinsames, erfolgreiches und gesundes Jahr 2022!

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

#MTGemeinsam #Solidarität #staystrong

MTG NEWSLETTER 16/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit diesem Newsletter wollen wir Ihnen die Folgewirkungen der Verfassungswidrigkeit der Steuerzinsen von 6% aufzeigen.

Weitere spannende Ausführungen finden Sie zu folgenden Themen:

  • Beamtenrechtliches Sterbegeld nicht steuerfrei
  • Steuerbonus für Hausnotruf
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten
  • Zumutbarkeit der Anschaffung einer Bilanzsoftware
  • Homeoffice-Pauschale bei doppelter Haushaltsführung

Dies und weitere interessante Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

MTG NEWSLETTER 13/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist durch und dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Aber bei einer Option sind auch die entsprechenden Konsequenzen zu beachten. Mehr dazu in unserer heutigen Mandanteninformation.

Weitere interessante Ausführungen finden Sie zu folgenden Themen:

  • Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverlust
  • Abgabefristen für Steuererklärungen 2019 und 2020
  • Entfernungspauschale
  • Erhaltungsrücklage und Grunderwerbsteuer
  • Neues Liebhaberei-Wahlrecht bei PV-Anlagen gilt nicht bei der Umsatzsteuer

 und vieles mehr…

Hier können Sie den aktuellen Newsletter lesen.

Schulen und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter im Datenschutz und in Cyber Security!

Wussten Sie, dass die letzte Bitkom Studie („Spionage, Sabotage und Datendiebstahl – Wirtschaftsschutz in der vernetzten Welt [Studienbericht 2020] “) ergeben hat, dass 70 Prozent der Cyber Angriffe gegen deutsche Unternehmen Schaden angerichtet haben? 23 Prozent der erfolgreichen Angriffe sind auf Phishing-Angriffe zurückzuführen (Tendenz steigend).

Auch wir erleben im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen immer wieder, dass Cyber-Attacken und Datenschutzpannen aufgrund von fehlendem Bewusstsein für digitale Gefahren entstehen.

Wir haben daher nach einer Lösung gesucht, die die Mitarbeiter automatisch, digital und kontinuierlich in den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz schult sowie sensibilisiert.

Aufgrund Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 DS-GVO erfüllen Sie mit dieser Lösung damit nicht nur Ihre gesetzlichen Anforderungen, sondern investieren in eine der wichtigsten Komponenten in Ihrem IT-System – Ihre Mitarbeiter.

Wir haben dieses Thema in einem Artikel der Wirtschaftszeitung genauer beschrieben. Den Artikel können Sie hier lesen.

Sollten Sie Interesse an den digitalen Mitarbeiter-Awareness-Schulungen haben, sprechen Sie uns gerne darauf an:

Homed David Stingl
IT Consultant

Datenschutz@mtg-group.de

Lydia Danzer
angestellte Rechtsanwältin
Datenschutzbeauftragte nach DSC-Standard

Lydia.Danzer@mtg-group.de

Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da. Bleiben Sie gesund!