MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation 2/2021

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

noch kurz vor dem Jahreswechsel hat der Gesetzgeber das Jahressteuergesetz 2020 mit zahlreichen steuerrechtlichen Änderungen und auch Erleichterungen bei der Förderung des Ehrenamtes, beim Spendennachweis und für die Gemeinnützigkeit verabschiedet.

Auf folgende Aspekte möchten wir in diesem Monat Ihr Augenmerk lenken und Sie besonders hinweisen:

 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

  • Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2019
  • Abschaffung des Solidaritätszuschlages für die Mehrzahl der Steuerpflichtigen
  • Leichtere Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
  • Fristverlängerung für den CORONA-Bonus i. H. v. € 1.500 bis 30. Juni 2021
  • Neue Homeoffice-Pauschale

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

 

Folgen Sie uns auch in den Sozialen Medien, damit Sie keine Neuigkeit verpassen.