MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sondernewsletter Nachhaltigkeitsberichterstattung

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

es gibt viel zu tun – die jüngste Ausweitung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit einhergehende Umsetzung in nationales Recht bergen neue Herausforderungen für viele Unternehmen.

Bereits für den Berichtszeitraum 2025 haben bestimmte Unternehmen im Jahr 2026 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Es besteht also Handlungsbedarf:

Die Vorbereitungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen bereits zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.

Welche Unternehmen sind zunächst betroffen?
Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gilt für Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien in 2024 erfüllen:

  • Mind. 250 Mitarbeiter
  • Bilanzsumme von mind. 25 Mio. Euro
  • Umsatzerlöse von mind. 50 Mio. Euro.

Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.

Was ist zu tun?
Ab 2026 muss der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht ergänzt werden, in dem das Unternehmen darlegt, wie nachhaltig es wirtschaftet aber auch, wie bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte sein Geschäft beeinflussen. Dazu gehören Aspekte des Umweltschutzes, aber auch soziale und Governance-Aspekte (ESG).

Die MTG Wirtschaftskanzlei hält Sie über die künftigen Entwicklung auf dem Laufenden und wird Sie über entsprechende Veranstaltungen auf Ihrem Weg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung verlässlich begleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Der Gesetzgeber sorgte an diesem Jahreswechsel für keine Langeweile und hat noch kurz vor Weihnachten ausgewählte Teile aus dem Wachstumschancengesetz im Kreditzweitmarktförderungsgesetz verpackt und verabschiedet.

Auch das Bundesamt für Justiz räumt als Weihnachtsgeschenke mehr Zeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum 2. April 2024 ein.

Gemeinnützige Organisationen und insbesondere deren Schatzmeister werden ab 1. Januar 2024 mit einem neuen Zuwendungsempfängerregister beglückt.

 Heute übermitteln wir Ihnen unseren Newsletter für den Monat Januar 2024 mit dem wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen möchten:

  • Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten bei PV-Anlagen
  • Luxusimmobilien
  • Zuwendungsempfängerregister ab 1. Januar 2024
  • Säumniszuschläge von 12% pro Jahr weiterhin rechtens

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Auch wenn es erwartungsgemäß im Jahr 2023 wieder sehr ruhig in der Thematik § 2b UStG wurde, möchten wir Sie zum Jahresende mit unserem aktuellen Newsletter aus der Kommunalberatung zu – dann eben anderen – wichtigen Entwicklungen aus der Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren. Die jüngsten Urteile von Bundesverfassungsgericht, Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof sorgen in Verbindung mit den aktuellen Krisen unserer Zeit für mehr als ausreichenden Anlass hierzu.

Unter anderem haben wir heute Informationen zu nachfolgenden Themen für Sie:

  • Kurbeiträge nach EuGH-Rechtsprechung nicht mehr steuerpflichtig
  • VKU-Vorstoß – Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbunds mit Bädern
  • Umsatzsteuer bei der Vermietung von Betriebsvorrichtungen
  • Neue BFH-Rechtsprechung zur Zusammenfassung von BgA
  • Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden
  • Verlängerung der Energiepreisbremsen, aber frühzeitige Steuersatzerhöhung auf Gas und Wärme – oder doch nicht?

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

MTG Newsletter 12/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Im Bundeshaushalt klafft plötzlich ein 60-Milliarden-Loch und wer weiß schon, wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht? Trotz alledem erhalten Sie heute unseren Newsletter für den Monat Dezember 2023 mit dem wir Sie auf folgende Aspekte aufmerksam machen möchten:

  • Vermeidung Steuereinbehalt auf Kapitalerträge durch NV-Bescheinigung
  • Aktualisierung der Liste unkooperativer Länder
  • Erleichterungen für Spendenabzug werden 2024 weitergeführt
  • Vorabhinweise zum e-Invoicing ab 1. Januar 2025
  • kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Newsletter Rechtsberatung R2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

kein Jahresverlauf ohne wesentliche Neuerungen: Verpflichtungen aus dem aktuellen Hinweisgeberschutzgesetz gelten ab dem 17. Dezember 2023! Ob Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem vorhalten muss und wie wir Sie unterstützen können, lesen Sie hier:

Sonderinfo zum Hinweisgebergesetz

Zum 1. Januar 2024 steht außerdem das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vor der Tür. Mit der Einführung des MoPeG ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht, insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Verfolgen Sie die Neuerungen zum MoPeG und Wissenswertes aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Steuerstrafrecht direkt in unserem aktuellen Newsletter:

  • Gesellschaftsrecht
    – Reicht eine Sammelbezeichnung beim Unternehmenskauf?
    – Haftet ein Geschäftsführer trotz Feststellung des Jahresabschlusses?
    – Hat der Gesellschafter bei einer Sonderprüfung ein Stimmrecht?
  • Arbeitsrecht
    – Haften GmbH – Geschäftsführer für Mindestlohn?
    – Verhandeln lohnt sich? Nicht immer…
    – Wann beginnt das Kündigungsverbot bei Schwangerschaft?
  • Erbrecht
    – Tückisches Erbe – ist ein vererbtes Wohnrecht für den Ehegatten steuerbefreit?
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Das ist Neu – Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)

 

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren?

Sprechen Sie uns gerne an.

„Notfallvorsorge im Unternehmen“ – Vortrag am 16. November 2023 in Neumarkt

#savethedate 💡

Am Donnerstagabend, den 16. November 2023 hält unser Rechtsanwalt Alexander Rappl seinen Vortrag „Notfallvorsorge im Unternehmen“ im Landratsamt Neumarkt.

Die wichtigsten Inhalte des Notfallkoffers:
– Planung ist unerlässlich – Vorbereitung auf den Ausfall im Unternehmen
– Ihre Vorsorgemaßnahmen zum Wohl des Unternehmens, der Familie und der Angehörigen
– Individuelle Regelungen zu Gesellschaftsverträgen, Testament, Verfügungen 
… und vieles mehr!

Die Teilnahme ist kostenlos!

➡️ Jetzt anmelden: Anmeldung „Notfallvorsorge im Unternehmen“