Sondernewsletter Grundsteuerreform G2/2022

22.04.2022 | Unkategorisiert

Grundsteuerreform 2022/2025 – Die MTG Wirtschaftskanzlei begleitet sie aktiv

Sehr geehrte Damen und Herren!

In unserem Sondernewsletter G1/2022 zur Grundsteuerreform 2022/2025 (siehe unter Sondernewsletter Grundsteuerreform G1/2022 – MTG Group – Wirtschaftskanzlei (mtg-group.de)) vom 11. Februar 2022 und einer Sonderinformation (siehe unter Grundsteuerreform – Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz – MTG Group – Wirtschaftskanzlei (mtg-group.de)) an alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken vom 22. März 2022 haben wir informiert über die Erfordernisse einer Neubewertung aller Grundstücke. Die Neubewertung ist Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Die durch die Eigentümer abzugebenden Grundsteuererklärungen für die Grundstücke sind auf den Stichtag 1. Januar 2022 zu erstellen und im Zeitraum Juli bis Oktober 2022 auf elektronischem Wege beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hier möchten wir Ihnen gerne behilflich sein und Sie bestmöglich unterstützen.

 

Die MTG ist startklar…

Wir haben hausintern die technischen (Software) und fachlichen Voraussetzungen (Schulungen) zur Umsetzung der Grundsteuerreform geschaffen, so dass wir imstande sind, bereits ab Mai mit den Vorarbeiten bei unseren Mandanten beginnen zu können. Eine rechtzeitige Erklärungsabgabe im festgesetzten Zeitraum sollte damit in jedem Fall gewährleistet sein.

…unterstützt Sie gerne und gewohnt zuverlässig

Gerne übernehmen wir für Sie die Koordination und die Erledigung der Arbeiten und würden uns über eine Beauftragung freuen. Ihr bekannter Sachbearbeiter, der Sie auch sonst betreut, oder ein Mitarbeiter des Service Teams Grundsteuer kommt ab Mai aktiv auf Sie zu und wird alles weitere mit Ihnen besprechen (z.B. was benötigen wir noch an Daten, wie erfolgt der weitere Ablauf). Bis dahin müssen Sie selbst nichts unternehmen.

…und das mit einer fairen und nachvollziehbaren Vergütungsregelung

Die Höhe unseres Honorars hängt vom Umfang des Grundstücksbestands, von der Lage der Grundstücke (Bundesland), von vorliegenden Sonderfragen und von Ihrer eigenen Zuarbeit ab. Wir haben uns damit bewusst gegen eine Pauschalierung oder eine rein gegenstandswertorientierte Abrechnung entschieden und eine faire und transparente Vergütungsregelung gestaltet.

Die Zuarbeit Ihrerseits ist sehr gut möglich, da wir uns für eine Softwarelösung entschieden haben, die es ermöglicht, dass auch mandatsseits notwendige Daten und Angaben im Rahmen der Vorarbeiten selbst im System erfasst werden können. Alle notwendigen Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig von uns. Auch wenn Sie nicht digital über die Softwarelösung teilnehmen können oder möchten, können Sie durch vollständige und rechtzeitige Einreichung notwendiger Unterlagen bei uns dazu beitragen, dass sich unser Zeitaufwand und damit ihre Kosten in Grenzen halten.

Sofern wir für Sie im Rahmen der Grundsteuerreform tätig werden dürfen, bitten wir Sie, beigefügte Auftragserteilung und auch die Bevollmächtigung – damit wir mit Behörden bei Bedarf und auch nur im Rahmen der Arbeiten zur Grundsteuerreform (z.B. Datenanforderung, Einholung von Auskünften) direkt in Kontakt treten können – zu unterzeichnen und an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter bei der MTG Wirtschaftskanzlei zurückzuschicken.

Wie bereits erwähnt kommen wir dann ab Mai aktiv auf Sie zu und geben Ihnen Bescheid, wie der weitere Ablauf ist und was alles an Daten benötigt wird.

Wichtig!

Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Ihre E-Mail-Adresse mit, über die wir uns mit Ihnen dann in der Bearbeitung austauschen können. Möchten Sie am digitalen Verfahren teilnehmen, benötigen wir ebenfalls Ihre Handynummer.

Beide Angaben können Sie oben rechts auf dem Blatt zur Auftragserteilung machen.

 

Vorsicht vor unseriösen Angeboten, Betrügern und Datenmissbrauch! 

Wie zu erwarten, machen sich Akteure am Markt breit, die die Beratung und Abwicklung zur Grundsteuerreform sehr günstig – oft aber nur auf den ersten Blick – anbieten. Hier empfehlen wir zu absoluter Vorsicht aus zweierlei Gründen:
Erstens: Sie geben eine Vielzahl von Daten preis. Nicht nur persönliche Daten, sondern auch weitreichende Daten zu Ihrem Vermögen in Form des Grundbesitzes. Was mit diesen Daten im Anschluss passiert, haben Sie nicht mehr unter Kontrolle. Datenschutzerklärungen hin oder her. Nicht selten werden solche Datenbestände zweckwidrig verwendet, um daraus Profit zu schlagen.
Zweitens: Es ist ein Maß an Sorgfalt und fachlicher Qualität bei der Bearbeitung sicherzustellen. Bei Billigangeboten von Dienstleistern und einigen Kanzleien werden häufig nur hierfür angeworbene und folglich minder ausgebildete Eingabekräfte ohne jeglichen steuertheoretischen Hintergrund und ohne jegliche Kenntnis über den Auftraggeber und seine konkrete Grundstückssituation tätig sein. Schlampige und fehlerhafte Arbeit, Rückfragen des Finanzamtes und falsche Bescheide mit negativen Folgen werden das Resultat daraus sein.

Sofern Ihrerseits zur Neuregelung oder für eine Beauftragung noch allgemeine Fragen offen sind, steht Ihnen unser Service Team Grundsteuer entweder per mail unter grundsteuerreform@mtg-group.de oder über die Hotline unter der Tel. Nr. 09441 2970 999 gerne zur Verfügung.

Ihr Serviceteam Grundsteuer der MTG Wirtschaftskanzlei