MTG Newsletter 5/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Ihnen wichtige Neuerungen und Hinweise aus verschiedenen Steuerbereichen vorstellen:

  • Wachstumschancengesetz: Neuigkeiten bei der Einkommensteuer und umsatzsteuerliche Änderungen, die ab jetzt gelten.
  • Auslandskonten: Legitimität der Übermittlung von Kontoständen an den deutschen Fiskus.
  • Verbraucherdarlehensverträge: Rückabwicklungen sind steuerfrei beim Nutzungsersatz.
  • Steuerliche Optimierung: Tipps für Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Hausbesitzer.

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

IHK Regensburg zu Besuch bei der MTG Wirtschaftskanzlei

Wir freuen uns über den Besuch von Dr. Martin Kammerer, dem Vorsitzenden des Gremiums Regensburg der Industrie- und Handelskammer (IHK), in unserer neuen Niederlassung Regensburg im Rahmen unserer langjährigen Partnerschaft.

Während des Treffens wurden neben den allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen des Mittelstands insbesondere Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und die bevorstehende E-Rechnung diskutiert. Wir sind stolz darauf, dass unsere aktuellen Vortragsreihen im Bereich Gesellschaftsrecht, geleitet von Alexander Rappl, große Erfolge verzeichnen und freuen uns darauf, unsere Zusammenarbeit durch die Erweiterung auf die Bereiche Existenzgründung, Unternehmensplanung und ESG-Berichterstattung zu intensivieren.

Dr. Bernd Waffler, Mitglied im IHK-Steuerausschuss, wies dabei besonders auf unsere eigene Projektgruppe hin, die speziell für diese Zwecke von der MTG Wirtschaftskanzlei ins Leben gerufen wurde. Es liegt uns am Herzen, die Mittelständler unserer Region bestmöglich zu unterstützen, um sie für die neuen Herausforderungen optimal zu rüsten, betonte Dr. Kammerer.

Wir danken der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim für ihren Besuch und freuen uns auf eine weiterhin positive Zusammenarbeit zum Wohle unserer Wirtschaftslandschaft! 😊

Sonder-Newsletter zum Wachstumschancengesetz

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen in dieser Sonderausgabe unseres Newsletters wesentliche Einblicke und Chancen vorzustellen, die sich durch das neue Wachstumschancengesetz ergeben, welches am 22. März 2024 verabschiedet wurde. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftswelt haben können. Insbesondere gilt dies für die verpflichtende Einführung der eRechnung.

Unser Ziel ist es, Sie kurz über die Neuerungen zu informieren und Ihnen zu zeigen, wie Sie diese für Ihr Unternehmen nutzen können.

In den folgenden Abschnitten erläutern wir die Kernpunkte des Gesetzes, die potenziellen Vorteile für Ihr Geschäft und die wichtigsten Schritte, die Sie als Unternehmer jetzt einleiten sollten. Wir sind hier, um Sie durch die neuen Regularien zu führen und sicherzustellen, dass Sie bestmöglich davon profitieren.

Freuen Sie sich auf wertvolle Informationen, die Ihr Unternehmen voranbringen!

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

MTG Newsletter 4/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem heutigen Newsletter für den Monat April 2024 dürfen wir Sie wieder auf eine Vielzahl von Neuerungen aufmerksam machen. So hat der Gesetzgeber erst am 22. März 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet und die E-Rechnung wird für inländische B2B-Umsätze sehr bald kommen.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie zudem gerne hinweisen:

  • Influencer haben Kosten für Kleidung und Accessoires selbst zu tragen
  • Gewinne aus reinen Gewinnspielen und Schafkopf
  • Finanzämter nehmen Kryptowährungen ins Visier
  • Neues zum Berliner Testament

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

MTG Newsletter 3/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren newsletter für den Monat März 2024. Die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2023 sind schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden, aber hier ist Vorsicht in der Anlage SO gegeben, denn der Vorteil aus der Gaspreisbremse muss nun doch nicht versteuert werden. Da die Versteuerung erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht, hat die Bundesregierung hiervon wieder Abstand genommen.

Auf die nachfolgenden Aspekte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • FSJ und Kindergeldanspruch können kollidieren
  • Earn-out-Zahlungen erst bei Zufluss zu versteuern
  • Festsetzung von Steuervorauszahlungen für mehrere Jahre
  • Mindestlohn zum 1. Januar 2024 flächendeckend angepasst
  • Wohnungsüberlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Mandanteninformation Energiewirtschaft E1/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Um die im Zuge des Ukraine-Konflikts zeitweise dramatisch gestiegenen Energiekosten abzufedern hat der Staat unterschiedliche Maßnahmen ergriffen um private wie auch gewerbliche und industrielle Verbraucher zu entlasten. Neben der Energiepreispauschale aus Herbst 2022 waren die wesentlichen Mechanismen die Sofortmaßnahme im Dezember 2022 mit dem Erlass des Dezemberabschlags für Gas- und Wärmekunden, die Strom- und Gas-/Fernwärmepreisbremsen oder die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen. Für stromkostenintensive Unternehmen standen weitere Entlastungsprogramme zur Verfügung, die aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden konnten. 

Parallel zu den Erholungen der Marktpreise laufen nun zum einen die flächendeckenden Kompensationsmaßnahmen aus (Wegfall der Preisbremsen, Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz) zum anderen fordert der Gesetzgeber – in schon fast gewohnter Manier – die in die Abwicklung dieser Mechanismen eingebundenen Marktakteure und ihre Wirtschaftsprüfer dazu auf, über die Ihnen aufgegebenen Aktivitäten Rechnung zu legen und diese prüfen zu lassen. Leider erschweren enge Fristsetzungen und ein noch nicht ausgegorener Regelungsrahmen diese Pflichtaufgaben ohnehin schon unter hoher Arbeitsbelastung stehende Akteure und Branchen. 

Unser heutiger Newsletter widmet sich im ersten Teil einem wesentlichen Block dieser Prüfungen, bevor wir über wesentliche Änderungen informieren wie die anstehende Rückkehr zum 19 %-igen Steuersatz bei Gas- und Wärmelieferungen, die Auswirkungen der Haushaltssperre auf energierechtliche Förderprogramme des BAFA sowie wichtige Änderungen im Strom- und Energiesteuerrecht. Freiflächenphotovoltaikanlagen stellen einen wesentlichen Pfeiler dar, auf dem die nächsten Schritte der Energiewende stehen sollen. Projektgesellschaften sind intensiv auf der Suche nach geeigneten Flächen, finden diese oftmals in den Händen landwirtschaftlicher Betriebe. Welche Fallstricke bei der Verpachtung dieser Flächen bestehen, aber auch welche Auswege es gibt, dazu nimmt der dritte Teil unseres Newsletters ausführlich Stellung.  Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und freuen uns über Feedback !

 

MTG Newsletter 2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Heute erhalten Sie unseren Newsletter für den Monat Februar 2024. Das Bayerische Landesamt für Steuern mahnt zur Vorsicht vor gefälschten ELSTER-emails, die im Namen der Steuerverwaltung verschickt werden. Zudem möchten wir Ihnen einen Überblick über die bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen steuerlichen Neuerungen geben, auch wenn diese von der Anzahl her eher überschaubar sind.

Auf die nachfolgenden Punkte möchten wir Sie gerne verstärkt aufmerksam machen:

  • Mit Spenden Gutes tun und Steuern sparen
  • Stillhaltefrist für Offenlegung von Jahresabschlüssen
  • Onlinehandel und neue Regelungen gegen den Mehrwertsteuerbetrug
  • Sachbezug und (Elektro-)Fahrräder

Zudem finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Informationen.

Sonder-Newsletter zum geplanten Wachstumschancengesetz „Jahressteuergesetz 2023“

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Das Jahresende naht und die Bundesregierung will mit einem Wachstumschancengesetz als Jahressteuergesetz 2023 die Wettbewerbsfähigkeit  des  Wirtschaftsstandortes Deutschland stärken, das Steuerrecht modernisieren und vereinfachen sowie die Steuerfairness verbessern. Der Gesetzesentwurf umfasst insgesamt 287 Seiten und wir haben versucht Ihnen mit diesem Sondernewsletter die wichtigsten Änderungen leicht und verständlich darzulegen.

Hier finden Sie unseren aktuellen Sonder-Newsletter.

    MTG Newsletter 10/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

    Einen ersten kleinen und überschaubaren Einblick in den 279-seitigen Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz mit mehr als 50 Einzelmaßnahmen und deren umsatzsteuerlichen Auswirkungen finden sie bereits in dieser Ausgabe unseres Newsletters für Oktober 2023. Ausführlichere Informationen werden noch folgen.

    Weitere Auskünfte finden Sie zu nachfolgenden Themen:

    • steuermindernde Geltendmachung von Pflegekosten
    • Neuregelungen zum homeoffice ab 2023
    • erweiterte Kürzung des Gewerbesteuermeßbetrages bei Grundstücksunternehmen
    • Denkmalschutzabschreibung und Selbstnutzun

     

    Auch darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter wieder viele zusätzliche Hinweise.