MTG Newsletter 1/2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2025! 

Zum Jahresbeginn haben wir für Sie wieder aktuelle Informationen zusammengestellt, die Sie direkt in Ihrem Alltag unterstützen können. Besonders unsere Tipps für Unternehmer stehen diesmal im Fokus.

Entdecken Sie unsere Neujahrstipps: 

  1. Verlängerung Offenlegungsfrist: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 1. April 2025.
  2. Bürokratieentlastung: Kürzere Aufbewahrungsfristen, vereinfachte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Digitalisierung von Steuerbescheiden.
  3. E-Rechnungspflicht ab 2025: Was Unternehmen beachten müssen – inkl. Übergangsfristen und Ausnahmen.
  4. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Einführung eines neuen Zuordnungsmerkmals ab November 2024.

Starten Sie bestens informiert ins neue Jahr!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 12/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die Mandanteninformation 12/2024 zu präsentieren.

Ein besonderes Highlight: Die Kurzvorstellung unserer Softwarelösung ADDISON SMART Connect, die Ihnen den Einstieg in den verpflichtenden elektronischen Rechnungsempfang ab 1. Januar 2025 erleichtert.

Zusammenfassung:

  • ADDISON SMART Connect: Software für die Verwaltung von E-Rechnungen (Empfang, Validierung, Verarbeitung).
  • Finale Verwaltungsanweisung für E-Rechnungen veröffentlicht.
  • Mobilitätsbudget gestrichen: Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Anpassungen.
  • Neue Vorteile für E-Firmenwagen: Attraktive Sonderabschreibungen und Steuererleichterungen.
  • Datenschutz: Vermieter müssen Mietverträge beim Finanzamt vorlegen können.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit unserer Erfahrung und innovativen Lösungen gerne zur Seite. Bei Fragen oder Interesse an ADDISON SMART Connect kontaktieren Sie uns bitte.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Mandanteninformation Baurecht B2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserem Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie über aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Neu in den Newsletter mit aufgenommen haben wir konkrete Formulierungsmuster,
so diesmal ein Muster für das Verlangen einer Bauhandwerkersicherung nach § 650 f BGB.

 Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Der Umgang mit der Bauhandwerkersicherung in der Praxis
    Neu: mit Musterformulierung
  • Urheberrechtsschutz bei Architektenleistung
  • Schädliche Umwelteinwirkungen durch Windenergieanlagen

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 11/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Unsere aktuelle Mandanteninfo für November 2024 ist da! Sie enthält wertvolle Hinweise und Tipps zu steuerlichen und rechtlichen Themen. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kauf eines Porsche als Ausstellungsstück für ein noch nicht eröffnetes Autohaus kann steuerlich problematisch sein
  • Finanzämter warnen vor gefälschten Steuerbescheiden
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab 2025 – effiziente Lösung für unsere ADDISON CS+ Anwender
  • Wie Gartenarbeiten Ihre Steuerlast senken können

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

 

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 10/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

In unserer aktuellen Mandanteninformation erfahren Sie alles Wichtige zu den neuesten Entwicklungen in Steuer- und Wirtschaftsfragen. Hier die wesentlichen Themen:

  • Zukunftsfinanzierungsgesetz II zur Stärkung der Kapitalmärkte
  • Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6% bei Aussetzungszinsen
  • Erfolgreiche Einsprüche: 68,8% der Steuerzahler siegten 2023
  • Steuerliche Absetzbarkeit von Kreditkartengebühren
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 für Unternehmen
  • Rückstellungen für Altersfreizeit in der Bilanzierung
  • Gewerbesteuerliche Kürzung bei Seniorenresidenzen

Für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Ihr Team der MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sondernewsletter Lohn und Gehalt L2/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer Sonderinfo, die besonders für Arbeitgeber interessant ist, möchten wir Sie heute auf zwei besonders aktuelle Themen aufmerksam machen:

  • Auslaufen der Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie – schon alles ausgeschöpft?
  • Angesammelte Überstunden richtig abrechnen – Auszahlung bis spätestens März des Folgejahres

Haben Sie hierzu schon eine Strategie zur Umsetzung für Ihre Mitarbeiter parat?

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

Inhalte des Sondernewsletters Lohn und Gehalt Nummer 2 im Jahr 2024

Wichtige Info zur CORNONA-SOFORTHILFE

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir möchten Sie auf folgende Information vom Bayerischen Staatsministerium hinweisen:

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat uns gebeten auf ihre aktualisierte Homepage zu verweisen.

Dort wird darauf hingewiesen, dass alle Empfängerinnen und Empfänger der CORONA-SOFORTHILFE, von denen im Rahmen des ersten Rückmeldeverfahrens keine Rückmeldung über das Online-Portal eingegangen ist, mit Schreiben vom 9. September 2024 letztmalig aufgefordert wurden, die Höhe des tatsächlichen Liquiditätsengpasses bzw. die Höhe einer etwaigen Überkompensation bis spätestens 31. Oktober 2024 über das vorgesehene Online-Portal mitzuteilen.

Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es auch möglich sein, dass Sie mit Schreiben vom 9. September 2024 erstmalig kontaktiert und erstmalig aufgefordert wurden.

Diese Rückmeldung über das Online-Portal ist in jedem Fall notwendig – auch dann, wenn der prognostizierte Liquiditätsengpass tatsächlich eingetreten ist!

Keine Rückmeldung hat Widerruf und Rückforderung in voller Höhe zur Folge!

Hier gehts zur Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

MTG Newsletter 9/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Mit unserer aktuellen Mandanteninformation möchten wir Sie über wichtige steuerliche Neuerungen informieren, die Sie betreffen könnten. Lesen Sie, wie Sie in Zukunft Steuern sparen und Ihre Finanzen optimieren können!

Wesentliche Punkte:

  • Steuerbescheide: Weiterhin keine Bekanntgabe an Samstagen, aber eine neue Viertagesfiktion
  • Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben
  • Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 1. Januar 2025
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024
  • Neue Freigrenze für Geschenke von 50 €

Wir stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Ihre MTG Wirtschaftskanzlei

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

MTG Newsletter 8/2024

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Wir freuen uns, Ihnen die aktuelle Mandanteninformation für August 2024 präsentieren zu dürfen. Diese Ausgabe enthält wichtige Updates und wertvolle Tipps rund um Steuern, Unternehmensführung und Immobilien.

 Wesentliche Punkte:

  • Fehlerhafte Steuerbescheide: Nachträgliche Korrektur durch das Finanzamt möglich.
  • Erbschaftsteuer: Geerbte Parkhäuser steuerlich nicht begünstigt.
  • Zuschüsse: Klärung der umsatzsteuerlichen Behandlung.
  • Bereitschaftsdienst: Steuerfreie Zuschläge basieren auf dem Grundlohn.
  • Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei zweifelhaften Grundsteuerwerten.
  • Hochwasserschäden: Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von großem Nutzen sind.
Bei Fragen oder für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

Sondernewsletter zur eRechnungspflicht ab 1. Januar 2025

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

Bereit für den nächsten Schritt in die digitale Zukunft? eRechnungen sind der Digitalisierungs-Booster für Ihr Rechnungswesen! Ab 1. Januar 2025 werden sie im B2B-Bereich schrittweise Pflicht. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und profitieren Sie von Effizienz, Kosteneinsparungen und Fehlerminimierung. Lassen Sie uns gemeinsam die Chancen der Digitalisierung nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Hier finden Sie unseren aktuellen Sondernewsletter.