MTG Newsletter 7/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Letzte Woche wurden vielfach Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung unter Androhung einer Schätzung von den Finanzämtern direkt an die Steuerpflichtigen versandt. Nach Auskunft eines Finanzamtes wurden diese Erinnerungen automatisch erzeugt und ungeprüft versendet, auch wenn bereits Erklärungen abgegeben wurden und z.T. sogar Bescheide ergangen sind. Man darf sich gerne wundern und ggfs. auch darüber ärgern, hilft aber alles nichts. Melden Sie sich bei uns und wir werden den Sachverhalt telefonisch mit dem Finanzamt abklären.

Mit der Einführung eines Gesellschaftsregisters ab dem 1. Januar 2024 für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) soll eine Publizitätslücke geschlossen werden. Weiterhin wird die Einführung einer E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze zum 1. Januar 2025 diskutiert, hier sind aber noch viele Fragen offen.

In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:

  • Spenden
  • Abzug der Erbfallkostenkostenpauschale
  • Eintragungspflicht GbR
  • Fristverlängerung CORONA S-HIlfe
  • Einführung der E-Rechnungspflicht
  • Werbungskosten und die Zahl der Arbeitstage

Darüber hinaus finden Sie in unserem aktuellen Newsletter viele zusätzliche Infos.

    MTG Newsletter 6/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Seit dem 1. Januar 2023 sind Betreiber digitaler Plattformen zur Weitergabe von Informationen über die Einkünfte ihrer Nutzer, also der Anbieter auf der Plattform) an die Steuerbehörden verpflichtet. Diese Meldepflicht betrifft alle Betreiber einer Plattform und der erste Meldetermin wird der 31. Januar 2024 sein. Hierzu hat das BMF kürzlich erste Anwendungsfragen geklärt und klargestellt.
    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf Folgendes näher hinweisen:
    • Scheidung und Rentenanrechte
    • Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem
    • 49 EURO Ticket
    • Wegzugsbesteuerung
    • Scheidung und Übertragung von Miteigentum kann Spekulationsgewinn auslösen

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    Mandanteninformation Lohn und Gehalt L1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    Lohnabrechnung ist mehr als bloße Kontrolle: Tiefes Fachwissen ist gefragt! In der heutigen Ausgabe unseres Newsletters lesen Sie das, was die Bereiche Lohn und Gehalt sowie Sozialversicherung derzeit bewegt und beschäftigt:

    • Reform der Pflegeversicherung – Kinderlosenzuschlag
    • Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug – Amazon Gutscheine sind kein Sachbezug und fallen nicht unter 50 € – Freigrenze
    • Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend – BMAS legt Referentenentwurf für geändertes Arbeitszeitgesetz vor
    • Wegfall und Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. Januar 2023
    • Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte

     

    Hier finden Sie unseren aktuellen Newsletter.

    Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Bitte sprechen Sie uns gerne an.

    Bleiben Sie gesund!

    Mandanteninformation Kommunalberatung K1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    nachdem mitten im Jahresendspurt mit der erneuten Verlängerung der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG fast ein Paukenschlag zu vernehmen war, wurde es jetzt – wieder einmal – ruhig bezüglich der übrigen offenen Fragen zur Anwendung des § 2b UStG, zumindest seitens des Bundesministeriums. Erfreulicherweise hat sich zumindest das bayerische Landesamt für Steuern zu einzelnen offenen Fragestellungen geäußert.

    Darüber möchten wir Sie heute informieren und haben noch nachfolgende weitere interessante Themen für Sie:

    • Energiepreisbremse – Entlastungen auch für Kommunen?
    • Update zur Besteuerung von Photovoltaikanlagen
    • Möglichkeit der Ist-Besteuerung der öffentlichen Hand
    • Öffentliches Baurecht – Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.

    Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

     

    MTG Newsletter 5/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Wann fließen Bonuszinsen für einen Bausparvertrag zu? Der BFH hat diese Frage geklärt und zwar zu Lasten des Bausparenden.
    Und auch bei den Säumniszuschlägen von 12% pro Jahr sieht es trotz Niedrigzinsphase nicht gut für die Steuerpflichtigen aus. Hier sieht der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    In dieser Ausgabe möchten wir Sie auf folgende Aktualitäten hinweisen:

    • amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
    • VBG verzichtet für 2021 vollständig auf Zahlung der Beiträg
    • Unvermögen des Geschäftsführers schützt nicht vor Haftungsinanspruchnahme
    • Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 €
    • Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

     

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    Mandanteninformation Baurecht B1/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

    mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

    Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

    In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

    • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
    • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
    • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
    • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

    Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

    MTG Newsletter 4/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

    Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

     

    Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

     

    • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
    • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
    • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
    • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
    • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
    • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

     

     

     

    Viel Spaß beim Lesen.

    MTG Newsletter 3/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

    Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
     

    • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
    • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
    • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
    • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
    Viel Spaß beim Lesen.

    MTG Newsletter 2/2023

    Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

     

    Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.

    Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.

    Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.

    Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

    • Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
    • Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
    • Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
    • Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
    • Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
    • Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
    • Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

    Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.