Mandanteninformation Baurecht B1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem neuen Newsletter Bau- und Architektenrecht möchten wir Sie zukünftig über ganz aktuelle Themen aus dem Bauvertragsrecht, Architektenrecht und öffentlichen Baurecht informieren, aber auch Kurzbeiträge zu grundsätzlichen Fragen, die diese Rechtsgebiete betreffen, aufgreifen.

Bau- und Architektenrechtsfälle fordern in aller Regel eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Unsere Ansprechpartner und Mitglieder des Spezialteams „Bau- und Architektenrecht“ verfügen über langjährige Erfahrung und hohe Spezialisierung in diesem Bereich. Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld eines Bauvorhabens, unterstützen Sie aber auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • VOB/B nicht als Ganzes vereinbart: Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 8 Abs. 3, § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
  • Rechtliche Einordnung neuer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Ukrainekrieg
  • Honorarvereinbarung nach der HOAI 2021: Textform oder Schriftform
  • Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

MTG Newsletter 4/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Der BFH hat die Steuerpflicht von Kursgewinnen aus der Veräußerung von KRYPTO-Währungen bestätigt, weshalb wir empfehlen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge z.B. in einem Transaktionstagebuch genau zu dokumentieren.

Auch auf die Abrechnung der CORONA-Soforthilfen möchten wir Sie nochmals hinweisen, die Rückmeldefrist endet bereits am 30. Juni 2023.

 

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

 

  • Unterstützungsleistungen an Erdbebenopfer leicht absetzbar
  • Grünes Licht für virtuelle Vereinssitzungen
  • Vollmacht und Notfallkoffer sichert ab
  • nicht ausgezahlte Tantieme und Arbeitslohn
  • geschätzte Treibstoffkosten schließen Fahrtenbuchmethode aus
  • wann eine schnellere Abschreibung von Immobilien möglich ist

 

 

 

Viel Spaß beim Lesen.

MTG @ Ausbildungsmesse Straubing 2023

Am Donnerstag, den 30. März 2023 heißt es wieder „Angle dir deinen Arbeitsplatz!“ 🐟

Auch dieses Jahr findest du uns von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr wieder auf der Ausbildungsmesse in der Joseph-von-Frauenhofer-Halle, Am Hagen 75, in Straubing!

Wir beantworten dir alle deine Fragen rund um die Ausbildung zum Steuerfachangestellten als auch zur Ausbildung in Verbindung mit einem Dualen Studium an einer unserer Kooperationshochschulen (TH Deggendorf, OTH Regensburg, TH Ingolstadt).

Komm vorbei, der Eintritt ist für dich kostenlos! 😊

Wir sehen uns in Straubing 😎

MTG Newsletter 3/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

OnlinePlattformen wie eBay oder Airbnb sind ab 2023 verpflichtet die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln, die dann an die Finanzbehörden weitergeleitet und ausgewertet werden.

Darüber hinaus ist diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
 

  • Solidaritätszuschlag als verfassungsgemäß eingestuft
  • Vereine müssen künftig keine Gema-Gebühren zahlen
  • neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2023
  • Luxusfahrzeuge und möglicherweise kein Vorsteuerabzug
Viel Spaß beim Lesen.

MTG Newsletter 2/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei!

 

Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16. Dezember 2022 auch den Bundesrat passiert und ist pünktlich zum Weihnachtsfest veröffentlicht worden. Damit sind zum Jahreswechsel zahlreiche steuerliche Änderungen insbesondere mit der weitgehenden Steuerfreistellung von Photovoltaikanlagen in Kraft getreten.

Und auch die Grundsteuerreform nimmt kein Ende. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31. Januar 2023 wurde in Bayern eine Fristverlängerung um drei Monate verkündet.

Die Inflation führt zu stark gestiegenen Indizes und zu immensen Steigerungen bei indexbasierten Verträgen, hier ist Achtsamkeit geboten.

Gerne möchten wir Sie mit diesem Newsletter auf folgende Neuigkeiten hinweisen:

  • Überprüfung von indexbasierten Verträgen notwendig
  • Weitgehende Steuerfreistellung von PV-Anlagen
  • Einspruch einlegen gegen neue Grundsteuerbescheide
  • Neues Wahlrecht bei Betriebsaufgabe
  • Herrschendes Unternehmen beim mehrstufigen Konzern
  • Erhöhung der Homeoffice-Pauschale
  • Neue Pauschbeträge bei Auslandsdienstreisen

Dies und weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Newsletter.

Exzellenter Arbeitgeber 2023!

Auch dieses Jahr heißt es wieder:
Wir
sind exzellent! (Lächeln)

Erstklassige Beratung und herausragender Service: Das ist der Anspruch, den wir selbst an unsere Arbeit für unsere Mandanten haben. Um dies leisten zu können, spielen top-ausgebildete und top-motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine entscheidende Rolle. MTGler, die ihre Tätigkeit nicht als „Job“ sehen und entsprechend mit Leidenschaft sowie Herzblut bei der Sache sind.

Um diesen äußerst begehrten Schlag von Mitarbeitern zu gewinnen und langfristig an uns zu binden, legen wir bei der MTG Wirtschaftskanzlei seit jeher großen Wert auf ein wertschätzendes Arbeitsumfeld. Dies drückt sich zum Beispiel in einer fairen Vergütung, flexiblen Arbeitszeitmodellen, kollegialem Umgang miteinander sowie jede Menge Freiraum für die persönliche Weiterbildung und -entwicklung für unser komplettes Team aus.

Dass es sich hierbei nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, sondern um gelebten Alltag bei der MTG Wirtschaftskanzlei, zeigt die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber“, mit der wir bereits zum 2. Mal ausgezeichnet worden sind!

Dieses Qualitätssiegel wird jährlich vom Steuerberaterverband an die Steuerkanzleien und -büros vergeben, die ein überdurchschnittliches Engagement für ihre Mitarbeiter zeigen. Dies wird anhand eines umfassenden Audits überprüft, das auch eine anonyme Online-Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließt.

Wir sind stolz auf diese Auszeichnung sowie die damit verbundene Anerkennung für die herausragende Arbeitskultur bei uns.

Und wir sind uns sicher: Unsere Mandanten merken unserer täglichen Arbeit an, wie wohl sich das MTG Team fühlt!

#arbeitgebersiegel #steuerberatung #exzellenterarbeitgeber

MTG Newsletter 1/2023

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

das neue Jahr hat gerade erst begonnen und schon erhalten Sie den ersten Newsletter der MTG Wirtschaftskanzlei.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Inflationsausgleichsgesetz für 2023/2024 an etlichen Stellschrauben gedreht. So wird der Grundfreibetrag sowohl in 2023 als auch in 2024 erhöht, der Einkommensteuertarif wird „geglättet“ und sowohl das Kindergeld wie auch der Kinderfreibetrag werden erhöht.
Seit dem 28. November 2022 werden CORONA-Soforthilfe-Empfänger sowohl per email als auch schriftlich aufgefordert, ihre Berechtigung zum Empfang der Soforthilfe zu überprüfen.
Zudem möchten wir Sie in diesem Monat auf folgende Aspekte hinweisen:
  • Die Regelungen zum erleichterten Spendenabzug gelten auch 2023.
  • Bei gemischten Umsätzen sind Vorsteuerbeträge aufzuteilen.
  • Verpflichtendes Rückmeldeverfahren für alle CORONA-Soforthilfe Empfänger
  • Für die Gastronomie wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bis 31. Dezember 2023 verlängert.
  • Ein Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.
  • Entgelt für Werbung auf dem Arbeitnehmer-PKW führt zu Arbeitslohn.
  • Bei Verkauf eines Tiny House gilt die 10-jährige Spekulationsfrist.

 

Mandanteninformation Kommunalberatung K3/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mitten im Jahresendspurt und sehr kurz vor der verpflichtenden Anwendung des § 2b UStG kam – für (fast) alle sehr überraschend – die Ankündigung der geplanten nochmaligen Verlängerung des Übergangszeitraums auf den § 2b UStG. Das Bundesministerium der Finanzen hat die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist kurzfristig in das Jahressteuergesetz 2022 aufgenommen. Soll dies etwa ein „kleines vorzeitiges Weihnachtsgeschenk“ für die (gemäß Gesetzesbegründung) stark belasteten Kommunen sein? Auch wenn die Verlängerung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Laufe der Woche zuerst noch durch den Bundesrat abgesegnet werden muss, sollten alle Kommunen die Fortführung der Übergangsregelung nochmal genau prüfen.
Neben dieser großen Überraschung möchten wir Sie noch über folgende Themen informieren:
  • BMF-Schreiben (Entwurf) zum Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand
  • BFH-Rechtsprechung zu Zuschüssen und symbolischen Entgelten
  • Geplanter Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen
  • Aktuelle Entwicklungen bezüglich des steuerlichen Einlagekontos bei Regiebetrieben
  • Weisungs-(un-)abhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern einer kommunalen GmbH

Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt jederzeit an uns wenden.

 

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr.

Mandanteninformation Internationaler service 1/2022

Liebe Mandanten und Freunde der MTG Wirtschaftskanzlei,

mit unserem neuen Newsletter Internationaler Service stellen wir zukünftig aktuelle Themen mit internationalem Bezug für Sie in den Fokus.

Durch die stetig fortschreitende Globalisierung und Vernetzung international agierender Unternehmen entstehen in verschiedensten Bereichen komplexe Fragestellungen, die unser Spezialteam Internationaler Service gerne für Sie beantwortet. Sei es nun Umsatzeuer, Mitarbeiterentsendung oder Verrechnungspreise. Hierzu bieten wir Ihnen gerne unsere Expertise im internationalen Steuerrecht an.

In diesem Newsletter finden Sie folgende Informationen:

  • Umsatzsteuer: Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen und Zusammenfassende Meldung
  • Mitarbeiterentsendung: Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung
  • Homeoffice im Ausland – Hinweise für Arbeitgeber
  • Betriebsstätten und Verrechnungspreise: Geplante Verschärfung zur Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen

Sofern sich von Ihrer Seite Fragen ergeben, sei es zu den im Newsletter behandelten Themen oder auch anderen, sprechen Sie uns gerne an.